Vertiefte und umfassende Freihandelszone

Die Vertiefte und umfassende Freihandelszone (englisch Deep and Comprehensive Free Trade Area, DCFTA) ist eine Freihandelszone, die die Europäische Union, Georgien, Moldau und die Ukraine umfasst. Georgien, Moldau und die Ukraine sind Länder der Östlichen Partnerschaft.
Die Handelsbestimmungen des Assoziierungsabkommens traten schrittweise in Kraft. Zwischen der EU, Georgien und Moldau gelten sie seit dem 1. September 2014 und seit dem 1. Januar 2016 auch mit der Ukraine.[1]
Siehe auch
- Europäischer Binnenmarkt
- Freihandelsabkommen der Europäischen Union
- Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine
- Beitrittsverhandlungen der Ukraine mit der Europäischen Union
- Beitrittsverhandlungen der Republik Moldau mit der Europäischen Union
- Georgien und die Europäische Union
Weblinks
Commons: Deep and Comprehensive Free Trade Area – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- „EU und Georgien schließen Gespräche über vertiefte und umfassende Freihandelszone ab“ (Pressemitteilung der Europäischen Kommission, 22. Juli 2013)
- „Anwendung der Handelsbestimmungen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine beginnt am 1. Januar 2016“ (Pressemitteilung der Europäischen Kommission, 31. Dezember 2015)
- Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits. In: Amtsblatt der Europäischen Union.
- Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits. In: Amtsblatt der EU.
- Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits. In: Amtsblatt der EU.
Einzelnachweise
- ↑ Am 6. April 2016 fand ein Referendum in den Niederlanden über das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine statt. In dem EU-Land Niederlande ist es möglich, eine Volksbefragung über ein bereits angenommenes Gesetz zu beantragen.