Verordnung (EU) FIDA

Flagge der Europäischen Union

Verordnung (EU) 2025/offen

Text von Bedeutung für den EWR
Titel: Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) 2022/2554
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
FIDA, Financial Data Access
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Wirtschaftspolitik der EU, Verbraucherrecht, Verbraucherschutz
Grundlage: AEUV, insbesondere Art. 114
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist ein aktueller Vorschlag im Rechtsetzungsprozess.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die FIDA-Verordnung, Langname „Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) 2022/2554“ ist der Entwurf einer EU-Verordnung, die den Rechtsrahmen für Zugang zu Finanzdaten in der EU festlegen soll. Die Abkürzung FIDA repräsentiert die englische Bezeichnung FInancial Data Access dieses Rechtsakts und hat bereits weite Verbreitung innerhalb der deutschen Finanzbranche gefunden.

Am 28. Juni 2023 hat die Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion den Entwurf der FIDA-Verordnung veröffentlicht[1]. Die Verordnung soll den Anwendungsbereich des Open Bankings hin zu Open Finance erweitern[2]. Er schafft innerhalb der regulierten Finanzindustrie ein gesetzliches Zugangsrecht zu Kundendaten und schließt dabei erstmalig auch Versicherer ein. Konkret heißt das, dass Finanzinstitute (Dateninhaber) anderen Finanzunternehmen und registrierten Drittanbietern (Datennutzern) Kundendaten über standardisierte APIs zur Verfügung stellen müssen. Voraussetzung ist die Zustimmung des Kunden, dessen Souveränität über seine Finanzdaten weiter gestärkt werden soll. Mit FIDA unterliegt das Data Sharing im Finanzsektor künftig EU-weit einer einheitlichen Gesetzesgrundlage.

Aufbau der Verordnung

Der Rechtsakt besteht aus 8 Kapiteln, die 36 Artikel umfassen:

  1. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (Artikel 1–3)
  2. Datenzugang (Artikel 4–6)
  3. Verantwortungsvolle Datennutzung und Dashboards für Zugriffsberechtigungen (Artikel 7–8)
  4. Systeme für den Austausch von Finanzdaten (Artikel 9–11)
  5. Anspruch auf Datenzugang und Organisation (Artikel 12–16)
  6. Zuständige Behörden und Aufsichtsrahmen (Artikel 17–27)
  7. Grenzüberschreitender Datenzugang (Artikel 28–29)
  8. Schlussbestimmungen (Artikel 30–36)

Änderung anderer Rechtsakte

Durch die Verordnung sollen die folgenden EU-Verordnungen geändert werden:

Einzelnachweise

  1. EUR-Lex: Entwurf der FIDA-Verordnung. Abgerufen am 15. März 2025.
  2. Finance IT Blog: FIDA – das müssen Banken und Versicherer wissen. Abgerufen am 15. März 2025.