Verkehrsunfalldienst

Als Verkehrsunfalldienste (VUD) werden Dienststellen bei der Polizei bezeichnet, die auf die Aufnahme – oftmals schwerwiegender – Verkehrsunfälle spezialisiert sind. Die Polizeibeamten als Mitarbeiter dieser Spezialdienststellen sind besonders ausgebildet und mit besonderer Technik ausgestattet. Bei der Polizei in Niedersachsen gibt es z. B. Verkehrsunfalldienste bei der Polizeidirektion Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg (jeweils Polizeiinspektion). Die Polizei in der Hansestadt Lübeck (Schleswig-Holstein) sowie die Polizei Berlin verfügt ebenfalls über einen eigenen VUD. In der Kreispolizeibehörde Köln wurde 2005 das 1. VU-Team des Landes NRW gegründet. Seitdem folgten 16 Behörden dem Beispiel.[1]

Zuständigkeit

Der Verkehrsunfalldienst ist zuständig bei Unfällen, bei denen:

  • Personen getötet werden, auch wenn der Tod innerhalb von 30 Tagen infolge des Verkehrsunfalls eintritt.
  • Personen schwer verletzt werden, bei denen nach erster Einschätzung vor Ort mit dem Ableben gerechnet werden muss.
  • Polizei-Dienstkraftfahrzeuge beteiligt sind.
  • Fahrzeuge beteiligt sind, die der Gefahrgutverordnung unterliegen.
  • Fahrzeuge beteiligt sind, die bevorrechtigte Personen beinhalten (z. B. Diplomaten).[2]

Einzelnachweise

  1. Nordrhein-Westfalen bringt landesweit VU-Teams auf die Straße | IM. Abgerufen am 4. Mai 2025.
  2. Verkehrsunfalldienst | Polizeidirektion Hannover. Abgerufen am 19. Juli 2021.