Urlehen

Als Urlehen bezeichnet man im Feudalismus jene Lehen, die anlässlich der Erstbesiedelung eines Ortes vergeben wurden.

Diese Lehen stellen den ursprünglichen Besitz eines Vasallen dar und waren zumeist planmäßig angelegt. Sie wurden später oft durch Erbfolge in Halblehen und danach in Viertellehen geteilt. Die auf den Urlehen errichteten Anwesen werden als Urhöfe bezeichnet.

Literatur

  • Ernst Pleßl: Die ursprüngliche Größe des niederösterreichischen Bauernlehens. In: Helmuth Feigl (Hrsg.): Siedlungsnamen und Siedlungsformen als Quellen zur Besiedlungsgeschichte Niederösterreichs. Vorträge und Diskussionen des fünften Symposions des Niederösterreichischen Instituts für Landeskunde. Schloß Rosenau bei Zwettl, 2.-4. Juni 1984 (= Studien und Forschungen aus dem Niederösterreichischen Institut für Landeskunde. Band 8). Selbstverlag des NÖ Instituts für Landeskunde, Wien 1986.