Unterfähnrich

Unterfähnrich bezeichnet:

  • einen Unterführer-Rang innerhalb städtischer Bürgerkompanien (Stadtmilitär), im Deutschland (HRR) des 18. Jahrhunderts, wie bspw. in Ulm
  • einen Unteroffizier oder Offizieranwärter in Polizei und Militär heutiger und früherer osteuropäischer Staaten:

Siehe auch: