Träger

Ein Träger (spätmittelhochdeutsch: treger, mittelhochdeutsch: trager, althochdeutsch: tragari) ist:

  • Lastenträger, ein Mensch, der eine Last trägt
  • Träger (Bekleidung), Bekleidungsteil für die Schulterauflage
  • Traggurt, ein Teil für Gepäck- und Laststücke aller Art
  • ein Familienname, siehe Traeger, zu Namensträgern siehe dort
  • Träger (Statik), tragendes, horizontales Bauteil in der Baukonstruktionslehre
  • Träger (Foto) für lichtempfindliche Schichten in der Analogfotografie und anderen Reprotechniken
  • Trägerschicht (Druck), Schutz- und Transportschicht bei mehrschichtigen Materialien in der Drucktechnik
  • Flugzeugträger, Kriegsschiff, auf dem Flugzeuge starten und landen können
  • Träger (Sparkasse), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Sparkasse errichtet
  • Träger (öffentliches Recht), Gebietskörperschaften, die die Dienstaufsicht, Fachaufsicht oder mehrheitliche Kapitalbeteiligung über andere Rechtsformen ausüben
  • Freier Träger, Institution, die für soziale Dienstleistungen Personal und Sachmittel zur Verfügung stellt
  • Leistungsträger (Sozialrecht), Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts, die Sozialleistungen erbringt
  • Verwaltungsträger, Organisation in der öffentlichen Verwaltung, die Personal und Sachmittel zur Verfügung stellt
  • in der Rechtswissenschaft der Träger von subjektiven Rechten, siehe Rechtssubjekt


Siehe auch:

Wiktionary: Träger – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen