Symicron

Symicron
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründung 1989
Auflösung 2005
Auflösungsgrund Insolvenz
Sitz Ratingen, Deutschland
Mitarbeiterzahl 20
Branche Software-Industrie

Die Symicron GmbH (vollständiger Name: Symicron GmbH software engineering) wurde 1989 in Ratingen gegründet.[1] Das Unternehmen entwickelte und vertrieb Software für Unternehmen und Kommunen mit einem Fokus auf Bilderfassung und -verwaltung. Bekannt wurde sie insbesondere durch ihre Abmahnungen gegen die Verwendung des Begriffs „Explorer“ im Internet.

Explorer-Abmahnungen

Ab Juni 1999 wurden zahlreiche Firmen, Einzelpersonen sowie Hochschulen[2] im Auftrag von Symicron durch den Anwalt Günther von Gravenreuth abgemahnt, da sie Links auf Softwareprodukte mit dem Namensbestandteil „Explorer“ setzten.[3] Der erste bekannte Fall betraf das Bingo e.V. (Bürgernetz Ingolstadt e.V.), welches in einer Kopie der Online-Dokumentation SELFHTML einen Verweis auf den FTP-Explorer des US-Herstellers FTPx Corp. setzte.[4] Begründet wurde dies durch die von Symicron gehaltenen Markenrechte.[5] Ein drohender Sieg Symicrons wurde im Kontext der damaligen Diskussion um Linkhaftung als potentielles Ende des Mediums Internet betrachtet.[6]

2000 stellte sich heraus, dass die Markeneintragung durch eine Namensverwechslung entstand. Symicron hatte angegeben, bereits 1991 einen „Explorer“ angeboten zu haben, deutlich bevor beispielsweise Microsoft unter Windows 95 mit dem „Explorer“ seinen Dateimanager vorstellte. Ein als Beleg dienender Artikel hatte indessen Symicrons damals in Entwicklung befindliche Multimedia-Anwendung „Explora“ irrtümlich als „Explorer“ in der CHIP vorgestellt.[6] Ein Preisgeld wurde für das Auffinden eines tatsächlich lizenzierten „Explorer“-Produkts von Symicron ausgesetzt.[7] Stefan Münz, als Herausgeber von SELFHTML ebenfalls abgemahnt, ging zusammen mit Freedom for Links gegen die Abmahnungen Symicrons vor.

2001 wurde die Markeneintragung als nicht mehr haltbar betrachtet, nachdem bis dahin kein Beleg der Existenz einer so benannten Software von Symicron erbracht werden konnte.[8] Symicron habe seine Software Gerograph[9] zur Auswertung der Fotos von Geschwindigkeits- und Ampelsündern präsentiert, welche „inclusive Explorer“ vertrieben worden sei, dieses Modul wurde aber bei keinem Kunden gefunden. Das ausgelobte Preisgeld für das Auffinden der Software betrug zuletzt 2.500 Euro.[8] Symicrons Einspruch gegen eine negative Feststellungsklage wurde im gleichen Jahr abgewiesen. Stefan Münz ließ feststellen, dass die Links auf Programme wie „FTP Explorer“ nicht gegen Symicrons Rechte verstoßen.[10]

2002 wurde Symicrons Markenschutz für „Explorer“ wegen Bösgläubigkeit gelöscht. heise zitiert aus der Urteilsbegründung, die „Markeninhaberin war nach Überzeugung der Markenabteilung im Zeitpunkt der Anmeldung der gegenständlichen Marke am 22.09.1995 bösgläubig. Als Fälle der Bösgläubigkeit kommen allgemein die Tatbestände der Markenerschleichung, der Sperrmarke und der Hinterhaltsmarke in Betracht.“[11]

Neben den ebenfalls von Gravenreuth durchgeführten Abmahnungen zum Begriff „Webspace“ wurden Symicrons Abmahnungen zum Beispielfall ungerechtfertigter „Serienabmahnung zum Zwecke des Geldverdienens“ im Internet.[4]

Insolvenz

2005 meldete Symicron Insolvenz an.[12]

Einzelnachweise

  1. Ralf M. Heimann: Unsere Produkte. In: Symicron.de. 1. November 1998, archiviert vom Original am 1. Mai 1999; abgerufen am 3. Juli 2025.
  2. Axel Kossel: "Explorer"-Abmahnungen machen vor Unis nicht Halt. In: heise online. 18. September 2000, abgerufen am 4. Juli 2025.
  3. Giesbert Damaschke: Den Freiherrn nehm' ich mir - Netzwelt - SPIEGEL ONLINE. In: Spiegel Online. 8. Juli 1999, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Januar 2001; abgerufen am 4. Juli 2025.
  4. a b Jürgen Zimmerling, Ulrich Werner: Schutz vor Rechtsproblemen im Internet. Springer Berlin Heidelberg, Berlin, Heidelberg 2001, ISBN 978-3-642-62986-0, S. 129 ff., doi:10.1007/978-3-642-56555-7 (springer.com [abgerufen am 4. Juli 2025]).
  5. Andrea Trinkwalder: Offensive gegen Serien-Abmahnungen. In: heise online. 12. April 2000, abgerufen am 4. Juli 2025.
  6. a b Detlef Borchers: Der "Fall Explorer": Auf Sand gebaut. In: Der Spiegel. 26. Oktober 2000, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 4. Juli 2025]).
  7. Mario Gongolsky: Symicron versus Speedlink: Das Explorer-Abmahngerüst zeigt weitere Risse. In: Der Spiegel. 14. Dezember 2000, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 4. Juli 2025]).
  8. a b heise online: Zeitschrift: Marke "Explorer" nicht haltbar. 8. März 2001, abgerufen am 4. Juli 2025.
  9. Ralf M. Heimann: Unsere Produkte. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 8. Oktober 1999; abgerufen am 4. Juli 2025.
  10. Christian Glaß: "FTP Explorer" - Weiterer Etappensieg für Stefan Münz. In: Golem.de. 19. September 2001, abgerufen am 4. Juli 2025.
  11. Holger Bleich: Marke "Explorer" wegen Bösgläubigkeit gelöscht. In: heise online. 30. Juli 2002, abgerufen am 4. Juli 2025.
  12. ZDNet de Redaktion: Explorer-Abmahner Symicron ist insolvent. 15. Juni 2005, abgerufen am 4. Juli 2025 (deutsch).