Sozialversicherungsabkommen

Ein Sozialversicherungsabkommen (SVA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten oder Nationen, durch den ihr Sozialversicherungsrecht koordiniert wird. Aus Sicht der Sozialversicherten führt er dazu, dass gleiche oder ähnliche Leistungen der Heimat-Sozialversicherung auch im Hoheitsgebiet des anderen Staates in Anspruch genommen werden können.

Praktische Relevanz haben solche Abkommen bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit und Unfall oder auch beim Transfer von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder gesetzlichen Unfallversicherung z. B. nach der Rückkehr von Gastarbeitern ins Heimatland oder dem Umzug von Deutschen ins Ausland. Darüber hinaus regeln die Abkommen im besonderen die Versorgung der Werkvertragsarbeitnehmer bei Krankheit oder nach einem Arbeitsunfall.

Aus Sicht der Beitragsentrichtung an die Sozialversicherungsträger haben solche Abkommen generelle Relevanz. Beispielsweise kann eine Person in einem Staat wohnen, in anderen Staaten aber arbeiten. Hier stellt sich nicht nur die Frage, die Einkommensteuergesetzgebung welchen Staates anwendbar ist, sondern auch welchen Sozialversicherungssystemen gegenüber ein Betroffener zugehörig, beitragspflichtig und anspruchsberechtigt ist.

In den Mitgliedsländern der EU und den Mitgliedsländern des EWR sowie mittelbar auch in der Schweiz gilt das Europarecht mit weitergehender Bedeutung,[1] durch das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich gilt das darin enthaltene Protokoll zur Koordinierung der sozialen Sicherheit, das im Wesentlichen die bisher innerhalb der EU geltenden Bestimmungen spiegelbildlich übernimmt[2] (Siehe hierzu auch: Europäisches Sozialrecht.)

Deutschland

Sozialversicherungsabkommen regeln die Rechtsbeziehung mit genau einem Land und enthalten Abgrenzungsnormen. Diese vermeiden, dass auf ein und dieselbe Beschäftigung sowohl die deutschen als auch die ausländischen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht anzuwenden sind (Vermeidung einer Doppelversicherung). Dies gilt nur in Bezug auf Versicherungszweige, die vom jeweiligen Abkommen erfasst werden und nicht, wie im EU-Raum / EWR-Raum / Schweiz, für alle Sozialversicherungszweige.

Im Jahr 2016 wurden für das Deutsch-Türkische Sozialversicherungsabkommen 7,9 Millionen Euro ausgegeben.[3]

Abkommen

Die Bundesrepublik Deutschland vereinbarte mit folgenden Ländern zweiseitige Sozialversicherungsabkommen[4][5][6]:

Sozialversicherungsabkommen mit den erfassten Versicherungszweigen sowie Zeitpunkten des Inkrafttretens
Land Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung in Kraft seit Zeitraum der Weitergeltung deutscher Rechtsvorschriften
Albanien Albanien[7] x 01.12.2017 24 Monate
Australien Australien[8] x 01.01.2003 48 Monate
Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina x x x x 01.09.1969 keine feste zeitliche Begrenzung
Brasilien Brasilien x x x 01.05.2013 24 Monate
Chile Chile x x 01.01.1994 36 Monate
China Volksrepublik Volksrepublik China x x 04.04.2002 48 Monate
Indien Indien x x 01.10.2009 48 Monate
Israel Israel x x x 01.05.1975 keine feste zeitliche Begrenzung
Japan Japan x x 01.02.2000 60 Monate
Kanada Kanada (und Provinz Quebec) x x 01.04.1988 60 Monate
Korea Sud Südkorea x x 01.01.2003 24 Monate
Kosovo Kosovo x x x x x 01.09.1969 keine feste zeitliche Begrenzung
Marokko Marokko 1) x x x x 01.08.1986 36 Monate
Nordmazedonien Nordmazedonien x x x x x 01.11.1969 24 Monate
Moldau Republik Moldau x x 01.03.2019 24 Monate
Montenegro Montenegro x x x x 01.09.1969 keine feste zeitliche Begrenzung
Philippinen Philippinen x x 01.06.2018 48 Monate
Serbien Serbien x x x x 01.09.1969 keine feste zeitliche Begrenzung
Turkei Türkei x x x x 01.11.1965 keine feste zeitliche Begrenzung
Tunesien Tunesien 1) x x x 01.08.1986 12 Monate
Uruguay Uruguay x 01.02.2015 24 Monate
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten x 01.12.1979 60 Monate

1) Die Abkommen mit Marokko und Tunesien gelten nur für Staatsangehörige der jeweiligen Vertragsstaaten. Bei allen anderen Abkommen spielt die Staatsangehörigkeit der Arbeitnehmer keine Rolle.

Mit der Ukraine wurde im November 2018 ein Abkommen unterzeichnet. Es bedarf vor seinem Inkrafttreten noch der Ratifizierung in beiden Ländern. Die Ratifizierung auf deutscher Seite erfolgte im November 2019 durch ein Zustimmungsgesetz des Deutschen Bundestages.[9] Das ukrainische Parlament hat bisher aber noch keinen entsprechenden Beschluss gefasst, sodass das Abkommen noch nicht in Kraft getreten ist.[10]

Mit Argentinien, Kasachstan und der Russischen Föderation wurden Verhandlungen aufgenommen.[11][12]

Zuständigkeit - Verbindungsstelle

Zuständig für die Abwicklung sind in der Regel die sogenannten Verbindungsstellen, die beispielsweise in Deutschland bei den Dachverbänden der einzelnen Sozialversicherungszweige angesiedelt sind.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Info-Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Leben und Arbeiten in Europa
  2. admin: Sozialversicherungsabkommen. 12. Februar 2024, abgerufen am 30. April 2025.
  3. https://www.bundestag.de/presse/hib/2018_02/543248-543248
  4. Übersicht über die Sozialversicherungsabkommen
  5. http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/zweiseitige-abkommen.pdf?__blob=publicationFile&v=4
  6. admin: Sozialversicherungsabkommen. 12. Februar 2024, abgerufen am 30. April 2025.
  7. publisher: BMAS - Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit. Abgerufen am 25. Oktober 2017 (deutsch).
  8. BGBl. 2002 II S. 2306
  9. Götz Hausding: Deutscher Bundestag - Bundestag stimmt Sozialabkommen mit der Ukraine zu. Abgerufen am 30. April 2025.
  10. Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Königsallee 71, 40215 Düsseldorf: Sozialabkommen mit der Ukraine hängt weiter | Ihre Vorsorge. Abgerufen am 30. April 2025.
  11. admin: BMAS - Unterzeichnung deutsch-argentinischer Absichtserklärung. 5. Juli 2016, abgerufen am 30. April 2025.
  12. Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Königsallee 71, 40215 Düsseldorf: Sozialabkommen mit der Ukraine hängt weiter | Ihre Vorsorge. Abgerufen am 30. April 2025.