Smartphone-Verbot in der Schule
Smartphone-Verbot in Schulen bezeichnet rechtliche oder organisatorische Maßnahmen, welche die private Nutzung von Mobiltelefonen und ähnlicher Geräte durch Schüler während des Schulalltags einschränken oder untersagen.[1] Je nach Ausgestaltung reicht das Spektrum von vollständigen Verboten über ganztägige Einsammelpflichten bis zu „mobilfreien“ Schulen mit didaktischen Ausnahmen.[2] Befürworter verweisen auf mehr Ruhe, bessere Konzentration und potenziell höhere Leistungen.[3] Kritiker betonen hingegen Umsetzungshürden, uneinheitliche Evidenz zu Leistungsgewinnen und den Bedarf an Medienbildung statt reiner Verbote.[4]
Begriff und Varianten
Als „Smartphone-Verbot“ werden Maßnahmen verstanden, welche die Nutzung persönlicher Mobiltelefone, Smartwatches und vergleichbarer Endgeräte auf dem Schulgelände untersagen, häufig mit Ausnahmen aus pädagogischen oder medizinischen Gründen.[5] Umsetzungsmodelle umfassen etwa das ganztägige Einsammeln zu Unterrichtsbeginn sowie „mobilfreie Schulen“, in denen private Nutzung untersagt ist, Geräte aber gezielt für Unterrichtszwecke frei gegeben werden können.[6]
Verbreitung und Rechtslage
In Frankreich ist seit 2018 die Nutzung von Mobiltelefonen an Grundschulen und Collèges grundsätzlich untersagt, was politisch mit Lernruhe und besserem Schulklima begründet wurde.[3] 2024 wurde darüber hinaus in Hunderten Collèges eine „pause numérique“ erprobt, in der Geräte beim Betreten abgegeben und erst zum Tagesende ausgegeben werden.[7] In Spanien verschärfte die Region Katalonien 2025 ihre Regeln und untersagte Mobiltelefone und Smartwatches in den Aulas vollständig, flankiert von einem Plan „digitalización responsable“.[8] In Schweden liegt seit März 2025 der Entwurf für ein landesweites, ganztägiges Einsammeln von Mobiltelefonen in allen obligatorischen Schulformen vor.[6] In Deutschland bestehen unterschiedliche Regelungen der Länder; mehrere haben Verbote oder strikte Beschränkungen eingeführt, während andere den Schulen Autonomieregeln lassen.[1] Bremen erließ 2025 als eines der ersten Länder ein stadtweites Verbot bis zur 10. Klasse, mit Ausnahmen etwa aus medizinischen Gründen.[5]
Begründungen
Befürworter argumentieren, dass Smartphones durch permanente Benachrichtigungen und soziale Apps die Aufmerksamkeit binden und Unterricht stören, weshalb die Entfernung der Geräte die Lernzeit und -ruhe steigere.[9] Offizielle Begründungen heben zudem die Prävention von Ablenkung, Störungen und (Cyber-)Mobbing hervor und versprechen ein ruhigeres Lernklima.[3] Pädagogische Leitfäden empfehlen überdies, Pausen als „bildschirmarme“ Sozial- und Bewegungszeiten zu schützen und digitale Nutzung auf didaktisch begründete Situationen zu beschränken.[2]
Empirische Befunde
Eine vielzitierte Studie aus dem Vereinigten Königreich mit Daten von zwischen 2001 und 2013 wies nach der Einführung von Handyverboten an Sekundarschulen signifikante Leistungszuwächse nach, insbesondere bei leistungsschwächeren Schülergruppen.[10] Zusammenfassungen von Behörden und Expertengremien weisen jedoch darauf hin, dass die Evidenz je nach Kontext und Messgröße heterogen ist und die Umsetzungspraxis die Wirkung mitbestimmt.[6] Fallstudien aus „mobilfreien“ dänischen Schulen berichten über mehr Beteiligung und Nähe im Unterricht nach klaren Regeln und Einsammelpraxis.[2] Editorials und Policy-Analysen argumentieren, dass auch kleine Leistungsgewinne unter realistischen Schulbedingungen relevant sein können, zumal zusätzliche soziale Effekte (z. B. weniger Gruppendruck) berichtet werden.[9]
Pro-Argumente
Genannte Vorteile sind etwa mehr Konzentration, weniger Störungen und ein verbessertes Klassenklima.[3] Empirische Hinweise aus dem Vereinigten Königreich belegen Leistungsgewinne nach Verboten, insbesondere bei zuvor leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern.[10] Befürworter verweisen zudem auf kollektive Entlastung: Wenn alle Geräte weg sind, sinkt der soziale Druck zur „dauernden Erreichbarkeit“.[9]
Contra-Argumente
Kritiker warnen, dass pauschale Verbote Umgehungsstrategien fördern können und Verantwortungskompetenzen nicht automatisch stärken.[4] Sie betonen zudem, dass rechtliche Vorgaben nur ein Baustein sind und Medienbildung, Elternarbeit und pädagogische Konzepte parallel gestärkt werden müssen.[1] Einige Behörden und Expertisen verweisen darauf, dass Regelungen zielgruppensensibel und mit Ausnahmen (z. B. medizinische Nutzung) gestaltet werden sollten.[5]
Umsetzung und Praxis
Umsetzungsvarianten reichen von vollständiger Abgabe beim Betreten der Schule bis zur strikten „Aus-und-weg“-Regel mit kontrollierter Aufbewahrung während des gesamten Schultags.[6] In Bremen müssen Geräte ab 1. Juni 2025 den ganzen Schultag ausgeschaltet und nicht sichtbar in der Tasche bleiben; es gibt begründete Ausnahmen.[5] Dänische Leitlinien empfehlen, Mobiltelefone grundsätzlich einzusammeln und nur gesteuert für klar definierte Lernsituationen vorzusehen, begleitet von Kommunikation mit Eltern und Schülervertretungen.[2] Frankreich erprobte zusätzlich zur gesetzlichen Grundlage eine „pause numérique“, bei der die Abgabe organisatorisch durch die Schule sichergestellt wird.[7]
Debatte
Die öffentliche Debatte variiert je nach Land zwischen flächendeckenden Verboten und schulautonomer Regelsetzung.[1] Befürworter sehen in Verboten eine unkomplizierte Maßnahme mit positiven Nebenwirkungen für das soziale Miteinander, während Skeptiker auf differenzierte, pädagogisch eingebettete Lösungen drängen.[9] Regionale Initiativen – etwa Katalonien mit einem „Plan für verantwortliche Digitalisierung“ – zeigen, dass Verbote häufig Teil größerer Strategien zur Balance analoger und digitaler Bildung sind.[8]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b c d Philip Traxel: Handyverbote an Schulen: Diese Regeln gelten jetzt. In: ZDFheute. 24. August 2025, abgerufen am 4. September 2025 (deutsch).
- ↑ a b c d Undervisningsministeriet: Anbefalinger til skærmbrug i grundskolen. In: uvm.dk. 5. Februar 2024, abgerufen am 4. September 2025 (dänisch).
- ↑ a b c d Mattea Battaglia: Le Parlement entérine l’interdiction du téléphone portable dans les écoles et les collèges. In: Le Monde. 30. Juli 2018, abgerufen am 4. September 2025 (französisch).
- ↑ a b Rzecznik Praw Dziecka (Kinderrechtsbeauftragter): Przepisy o zakazie smartfonów z uwagami RPD i Rady Dzieci i Młodzieży. In: brpd.gov.pl. 25. Juli 2025, abgerufen am 4. September 2025 (polnisch).
- ↑ a b c d Senatspressestelle Bremen: Bildungsbehörde führt Handyverbot an Schulen ein – Erlass gilt ab 1. Juni 2025. In: senatspressestelle.bremen.de. 16. Mai 2025, abgerufen am 4. September 2025 (deutsch).
- ↑ a b c d Utbildningsdepartementet: Ett nationellt mobilförbud i de obligatoriska skolformerna och fritidshemmet (Ds 2025:9). In: regeringen.se. 13. März 2025, abgerufen am 4. September 2025 (sv-SE).
- ↑ a b Mattea Battaglia u. a.: Zéro portable au collège : la « pause numérique » suscite la perplexité du personnel de l’éducation. In: Le Monde. 3. September 2024, abgerufen am 4. September 2025 (französisch).
- ↑ a b Ivanna Vallespín: Cataluña prohíbe los móviles y los relojes inteligentes en las aulas y retirará las pantallas en infantil. In: El País. 13. Juni 2025, abgerufen am 4. September 2025 (europäisches Spanisch).
- ↑ a b c d ohne Verfasser: Schools should banish smartphones from the classroom. In: The Economist. 3. September 2025, abgerufen am 4. September 2025 (britisches Englisch).
- ↑ a b Louis-Philippe Beland; Richard Murphy: Ill Communication: Technology, Distraction & Student Performance. In: LSE Centre for Economic Performance, Discussion Paper 1350. Mai 2015, abgerufen am 4. September 2025 (britisches Englisch).