Simon Hirt

Simon Hirt (* 18. Oktober 1890 in Bohlingen; † 1. Juni 1958 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher römisch-katholischer Geistlicher. Er war Generalvikar des Erzbistums Freiburg.

Werdegang

Hirt besuchte die Volksschule in seiner Heimatgemeinde Bohlingen und anschließend das humanistische Gymnasium in Konstanz, das heutige Heinrich-Suso-Gymnasium Konstanz. Von 1911 bis 1915 studierte er katholische Theologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 1915 wurde er von Erzbischof Thomas Nörber in St. Peter zum Priester geweiht. Von 1915 bis 1918 war er während des Ersten Weltkriegs als Lazarettgeistlicher und Militärgeistlicher tätig. Von 1918 bis 1919 war er Präfekt des Konradihauses in Konstanz, eines katholischen Knabenseminars.

Ab 1919 war Hirt für ein Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg beurlaubt. 1923 wurde er mit der Schrift Die Veräußerung des Kirchenvermögens auf Grund des Codex Iuris Canonici bei Claudius von Schwerin zum Doktor beider Rechte promoviert. Anschließend war er von 1923 bis 1924 Vikar in Gernsbach. Von 1924 bis 1925 war er als Spiritual am Collegium Borromaeum in Freiburg tätig. Anschließend absolvierte er ein kurzes Volontariat beim Katholischen Oberstiftungsrat in Karlsruhe.

Ende 1924 wurde Hirt an das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg berufen. Von 1925 bis 1930 war er zunächst Ordinariatssekretär. Ab 1932 war er als Ordinariatsassessor tätig, unter gleichzeitiger Wahrnehmung weiterer Ämter innerhalb der kirchlichen Verwaltung und Gerichtsbarkeit, so vor allem im kirchlichen Finanzwesen, der Vermögensverwaltung und der Kirchensteuer. Von 1932 bis 1944 war er Ordinariatsrat. 1943 wohnte er im Auftrag von Erzbischof Conrad Gröber der Gerichtsverhandlung gegen Max Josef Metzger vor dem Volksgerichtshof bei und fertigte einen Bericht darüber an. 1944 wurde er zum Wirklichen Geistlichen Rat ernannt. Er war seitdem Mitglied des Ordinariats, der zur Leitung der Diözese bestimmten Verwaltungsbehörde.

Von 1946 bis 1948 war Hirt Generalvikar unter Erzbischof Conrad Gröber. 1949 wurde er zum Domkapitular ernannt. Schließlich war er von 1952 bis zu seinem krankheitsbedingten Rücktritt 1958 wieder als Generalvikar unter den Erzbischöfen Wendelin Rauch und Eugen Seiterich tätig. Während der Sedisvakanz von März bis September 1954 war er Kapitularvikar. Zudem gehörte Hirt 1946 als Vertreter der Kirchen der von der amerikanischen Militärregierung ernannten Vorläufigen Volksvertretung von Württemberg-Baden an.

Ehrungen und Auszeichnungen

Schriften (Auswahl)

Literatur

  • Josef Weik: Die Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg 1946 bis 2003. 7. Auflage. Landtag von Baden-Württemberg, Stuttgart 2003, ISBN 3-923476-03-5, S. 67