Schwerer Raub
Schwerer Raub
bezeichnet:
Raub (Deutschland) #Schwerer Raub, § 250 Abs. 1 StGB
Raub (Österreich) #Schwerer Raub
Siehe auch:
Raub (Schweiz)
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Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.