Schleuse (Begriffsklärung)

Schleuse (von spätlateinisch exclusa ‚Damm‘, ‚Wehr‘ zu lat. excludere ‚ausschließen‘, ‚abweisen‘, ‚hindern‘) steht für:

  • eine zu beiden Seiten abschottbare Einrichtung mit einem dazwischen liegenden Raum zum Übergang zwischen zwei Bereichen mit unterschiedlichen Eigenschaften, die nicht vermischt werden sollen (z. B. unterschiedliche Luftdrücke, unterschiedliche Wasserstände, unterschiedliche Hygienebestimmungen (kontaminiert / unkontaminiert, schadstoffbelastet / unbelastet, schmutzig / sauber etc.)):
  • eine Leitung zur Entwässerung von Grundstücken und Straßen, siehe Straßenablauf
  • einen Katheter, über den bei Bedarf andere Katheter oder Instrumente in einen Patienten zu medizinischen Zwecken eingeführt werden können (beispielsweise passagerer Herzschrittmacher, Zentraler Venenkatheter und die Arbeitssysteme bei der Herzkatheteruntersuchung)
  • das deutsche Exonym der seeländischen Stadt Sluis.

Orte:

  • Schleuse (Eldena), Wohnplatz von Eldena, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern
  • Schleuse (Grabow), Wohnplatz von Grabow, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern
  • Schleuse (Lübz), Wohnplatz von Lübz, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern

Gewässer:

  • Schleuse (Fluss), rechter Zufluss der Werra bei Kloster Veßra, Landkreis Hildburghausen, Thüringen


Personen:


Siehe auch:

Wiktionary: Schleuse – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen