SLAPP

SLAPP (engl. strategic lawsuit against public participation = Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung; engl. slap = Ohrfeige, Schlag ins Gesicht) ist ein Akronym für eine rechtsmissbräuchliche Form der Klage, die den Zweck hat, Kritiker einzuschüchtern und ihre öffentlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden. Sie wird in den meisten Fällen von Unternehmen, seltener von Privatpersonen oder Behörden, gegen NGOs oder Individuen angestrengt, welche die Geschäftspraktiken des Unternehmens, die Aktivitäten des Individuums oder der Behörde öffentlich kritisieren.

Geschichte

Der Begriff wurde in den 1990ern von den beiden Professoren Penelope Canan und George W. Pring von der Universität Denver geprägt.[1] Typischerweise geht es nicht darum, ob die Klage realistische Erfolgsaussichten hat, sondern darum, den Beklagten durch die zu befürchtenden Prozesskosten und den hohen Aufwand eines Gerichtsverfahrens dazu zu bringen, „freiwillig“ seine Tätigkeit einzustellen. Eine SLAPP kann auch dazu führen, dass andere davon abgehalten werden, sich an der Debatte zu beteiligen.

No-SLAPP-Bündnis Deutschland

In Deutschland haben sich mehrere Organisationen zum deutschen No-SLAPP-Bündnis zusammengeschlossen. Mitglieder sind Reporter ohne Grenzen e.V. (RSF), Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Umweltinstitut München e.V., Rettet den Regenwald e.V., FragDenStaat, Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju, ver.di), Aktion gegen Arbeitsunrecht e.V., Blueprint for Free Speech e.V. sowie Green Legal Impact e.V. (GLI). Das deutsche Bündnis ist Teil der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE).[2]

Im Juli 2023 forderten verschiedene NGOs, darunter Caritas, Diakonie und Amnesty International, von der österreichischen Bundesregierung eine Gesetzgebung zur Verhinderung von SLAPP-Klagen, die nach ihrer Ansicht rechtsmissbräuchlich seien.[3]

Gesetze in den USA

In vielen US-Bundesstaaten gibt es mittlerweile Schutzgesetze gegen SLAPP, sogenannte anti-SLAPP (auch engl. SLAPP-back) Gesetze, die eine zügige Klageabweisung und Kostenerstattung an den Beklagten vorsehen.[4]

Gesetze in Europa

Anfang 2021 hat die Europäische Kommission eine Anti-SLAPP Expertengruppe benannt.[5] Die Europäische Kommission stellte im Kampf gegen SLAPP am 16. September 2021 nun auch Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten vor.[6] Solche strategische Klagen ohne Aussicht auf Erfolg werden auch in Unionsmitgliedstaaten als Druckmittel zur Einschüchterung von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern eingesetzt. Die Kommission hat am 4. Oktober 2021 eine öffentliche Konsultation zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern gegen solche missbräuchliche Gerichtsverfahren gestartet.[7] Den Mitgliedsstaaten empfiehlt die EU-Kommission z. B. rechtliche und psychologische Beratung für betroffene Journalisten und Menschenrechtsverteidiger zur Verfügung zu stellen.[8] 2022 soll eine Richtlinie auf europäischer Ebene zur Medienfreiheit vorgestellt und SLAPP verboten werden.[9] Auch im Europäischen Parlament laufen diesbezüglich Untersuchungen.[10][11] Die Richtlinie wurde im März 2024 erlassen. Es ist die Richtlinie (EU) 2024/1069. Die Regelungen stießen jedoch auf Kritik, da sie nur für Fälle mit internationaler Konstellation wirken und Betroffene die Kosten für ihre Rechtsvertretung weiterhin auch dann tragen müssen, wenn die Klage missbräuchlich war.[12]

Beispiele

In der EU werden SLAPP-Klagen unter anderem aus Polen, Ungarn und Malta berichtet, wo Regierungsvertreter Medien einschüchterten.[13] Das in Deutschland bekannteste SLAPP-Verfahren betrifft den Autor und Filmemacher Alexander Schiebel und Karl Bär vom Umweltinstitut München, die von fast 1.400 Südtiroler Bauern wegen übler Nachrede verklagt wurden.[14]

In Österreich wurde 2021 das regierungskritische Online-Medium Zackzack.at vom Wiener Gastronomen und persönlichen Freund des damaligen österreichischen Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP), Martin Ho, und dem Tiroler Bauunternehmer René Benko in zwei separaten Klagen auf insgesamt 3 Millionen Euro verklagt. Zackzack.at spricht von "Einschüchterung", die eine kritische Berichterstattung über die ÖVP unterbinden solle.[15] Die Höhe der Klagesumme beträgt das Dreifache des Jahresbudgets von Zackzack.at und hat daher das Potential, das Medium in den Konkurs zu treiben.[16]

Das Adelshaus Hohenzollern klagte mehrfach gegen Historiker, die über die Rolle der Familie während des Nationalsozialismus forschten, wobei es sich nach Ansicht von Kommunikations- und Medienwissenschaftlern der Universität Leipzig um SLAPP-Klagen handelt.[17]

Das Wallstreet Journal veröffentlichte im Juli 2025 einen Brief, den Donald Trump im Jahr 2003 an Jeffrey Epstein geschrieben haben soll. Der Brief enthält einige maschinengeschriebene Zeilen, die von einer per Hand gemalten Silhouette einer nackten Frau umrahmt waren. Am Ende des Briefes steht: „Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag - und möge jeder Tag ein weiteres wunderbares Geheimnis sein.“[18] Obwohl sich aus dem Brief keinerlei strafbares Verhalten ergibt, reagierte Trump äußerst gereizt, als man ihn mit Epstein in Verbindung brachte. Obwohl in Höhe der Schamhaare seine markante Unterschrift steht[19], behauptete er, den Brief nicht verfasst zu haben und reichte eine Klage auf Schadensersatz über 10 Milliarden Dollar gegen das Wallstreet Journal ein. Dieses Vorgehen kann als SLAPP-Klage bezeichnet werden, da er vorrangig das Ziel hat, die Zeitung zum Schweigen zu bringen.[20]

Mitte September 2025 kündigte Trump eine Klage gegen die New York Times an, in der er 15 Milliarden Dollar von der Zeitung fordern will. "Die Zeitung habe sich jahrzehntelang daran beteiligt, Lügen über Trump, seine Familie, sein Unternehmen, die Bewegung „Make America Great Again“ (MAGA) und die USA als Ganzes zu verbreiten", schrieb er auf seiner Plattform "Truth Social". Er kritisierte die Zeitung auch dafür, während des Präsidentschaftswahlkampfs seine demokratische Konkurrentin Kamala Harris unterstützt zu haben.[21] „Ich betrachte dies als den größten illegalen Wahlkampfbeitrag aller Zeiten“.[22] Dies ist nicht das erste Mal, dass Trump die New York Times verklagen will: Im Jahr 2023 wies ein Richter eine Klage, die von ihm, als ehemaligen Präsidenten, gegen die New York Times eingereicht wurde, ab und erklärte, dass die in der Klage erhobenen Ansprüche „konstitutionell unzulässig“ seien. Mit einer weiteren Klage in Höhe von 100 Millionen Dollar (79 Millionen Pfund) beschuldigte er die Zeitung und seine Nichte, Mary Trump, eines „listigen Plans“ zu verfolgen, um seine Steuerunterlagen zu erhalten. Trump verlor 2023 auch einen weiteren Verleumdungsprozess, als er vergeblich versuchte, CNN wegen angeblicher Gleichsetzung mit Adolf Hitler zu verklagen. Ein Bundesrichter wies die Klage in Höhe von 475 Millionen Dollar (369 Millionen Pfund) später zurück.[23] Auf Grund des vielfachen Scheiterns vor US-Gerichten, ist es offensichtlich, dass Trump "SLAPP-Klagen" einreicht, ohne Rücksicht auf Verluste.

Wiktionary: SLAPP – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. George W. Pring, Penelope Canan: SLAPPs: Getting Sued for Speaking Out 1996
  2. Informationsveranstaltung des deutschen No-SLAPP-Bündnisses (Einladung, pdf). In: ver.di. 10. November 2023, abgerufen am 11. Mai 2024.
  3. religion ORF at/KAP red: NGOs fordern Ende von „SLAPP“- Prozessen. 18. Juli 2023, abgerufen am 18. Juli 2023.
  4. Beispiel: What is a Strategic Lawsuit Against Public Participation (SLAPP)? California Anti-SLAPP Project
  5. Expert group against SLAPP (E03746), Europäische Kommission.
  6. COMMISSION RECOMMENDATION of 16. September 2021 on ensuring the protection, safety and empowerment of journalists and other media professionals in the European Union, Brussels, C(2021) 6650 final.
  7. EU-Maßnahmen zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren (SLAPP-Klagen), Webseite: ec.europa.eu.
  8. EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 27. April 2022 zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“), Webseite: ec.europa.eu, SWD(2022) 117 final / C(2022) 2428 final.
  9. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“), Webseite: ec.europa.eu, SWD(2022) 117 final / 2022/0117 (COD).
  10. Nutzung von SLAPP-Klagen zur Einschüchterung von Journalisten, nichtstaatlichen Organisationen und der Zivilgesellschaft, Europäisches Parlament, Studie der Politischen Abteilung für Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten des Europäischen Parlaments auf Ersuchen des JURI-Ausschusses, Juni 2021.
  11. DRAFT REPORT on the strengthening democracy and media freedom and pluralism in the EU: the undue use of actions under civil and criminal law to silence journalists, NGOs and civil society, Europäisches Parlament, 2021/2036(INI) vom 14. Juni 2021.
  12. Bettina Hesse: Wie die Pressefreiheit beschnitten wird. In: ver.di Publik. 27. Juni 2024, abgerufen am 18. Juli 2024.
  13. SLAPP: the background of Strategic Lawsuits Against Public Participation. In: European Centre for Press & Media Freedom. Abgerufen am 7. August 2021 (englisch).
  14. Christian Rath: Slapp–Klagen in der EU: Klagen als Schikane. In: taz. Abgerufen am 7. August 2021.
  15. Slapp gegen Zack. In: zackzack.at. Abgerufen am 19. Dezember 2021 (deutsch).
  16. „Zackzack“: SPÖ will Schritte gegen „Einschüchterungsklagen“, auf derstandard.at, abgerufen am 27. Dezember 2021
  17. Einschüchterungsklagen gefährden Wissenschafts- und Pressefreiheit. In: mdr.de. 23. März 2024, abgerufen am 18. Juli 2024.
  18. Trump verklagt Zeitung wegen Epstein-Bericht in www.tagesschau.de vom 19. Juli 2025
  19. Konturen einer nackten Frau: Trump-Brief an Epstein veröffentlicht. In: Kurier (Tageszeitung), online. 9. September 2025, abgerufen am 17. September 2025.
  20. Trump’s Campaign to Crush the Media in www.theatlantic.com vom 21. Juli 2025
  21. "New York Times" ruft zur Wahl von Harris auf. In: ZDF, online. 1. Oktober 2024, abgerufen am 17. September 2025.
  22. Wegen angeblich einseitiger Berichterstattung: Trump verklagt „New York Times“ auf 15 Milliarden Dollar. In: Tagesspiegel. 16. September 2025, abgerufen am 17. September 2025.
  23. Stuart Lau: Trump says he will sue New York Times for $15bn. In: BBC, online. 17. September 2025, abgerufen am 17. September 2025 (englisch).