Resolution 301 des UN-Sicherheitsrates
![]() UN-Sicherheitsrat
Resolution 301 | |
|---|---|
| Datum: | 20. Oktober 1971 |
| Sitzung: | 1598 |
| Kennung: | S/RES/301 (Dokument) |
| Abstimmung: | Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2 |
| Gegenstand: | Situation in Namibia |
| Ergebnis: | Angenommen ohne Gegenstimme |
| Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1971: | |
| Ständige Mitglieder: | |
| Nichtständige Mitglieder: | |
![]() Homelands in Südwestafrika (heutiges Namibia) | |
Am 20. Oktober 1971 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 301. Darin bekräftigte er frühere Beschlüsse zur Lage in Namibia, verurteilte die von Südafrika geschaffenen Homelands als Maßnahmen zur Zerstörung der Einheit und territorialen Integrität des Gebiets und verurteilte zugleich die anhaltende illegale Präsenz Südafrikas in Südwestafrika, dem heutigen Namibia.[1]
Der Sicherheitsrat rief alle Staaten auf, die Rechte des namibischen Volkes durch die vollständige Umsetzung der Resolution zu unterstützen, und ersuchte den Generalsekretär, regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu berichten.[1]
Die Resolution wurde mit 13 Stimmen bei keiner Gegenstimme angenommen, Frankreich und das Vereinigte Königreich enthielten sich der Stimme. Sie war die letzte Resolution, die vor dem Ausschluss der Republik China (Taiwan) aus den Vereinten Nationen und deren Ersetzung durch die Volksrepublik China verabschiedet wurde.[1]

