Reichsversammlung in Worms 1269

Die Reichsversammlung in Worms 1269[Anm. 1] fand Mitte April 1269 in Worms statt.[1]

Vorgeschichte

König Richard brach im August 1268 zu seinem vierten und letzten Aufenthalt nach Deutschland auf, zog rheinaufwärts und konnte dabei seine Autorität in den Gebieten entlang des Rheins wieder herstellen.[2] Am 7. März 1269 traf er in Worms ein. In seiner Begleitung befand sich sein elfjähriger Sohn Edmund von Cornwall.[3] Für April 1269 lud der König zu einem Reichstag in Worms ein.

Verlauf

Wichtiges Thema der Beratungen war die Erneuerung des Landfriedens im Herrschaftsbereich des Königs, der sich aber auf das Gebiet entlang des Rheins beschränkte. Der Landfriede wurde auch beschlossen und Erzbischof Werner von Mainz mit der Durchführung des Beschlusses betraut.[4] Weiter sollten das Ungeld in den Städten und Zölle aufgehoben werden, insbesondere die Rheinzölle, außer in Boppard und Kaiserswerth.[1] Die Aufhebung der Rheinzölle lag im besonderen Interesse der Städte und deren handeltreibender Oberschicht. Die Aufhebung des Ungeldes dagegen traf besonders die Städte, deren Haupteinnahmequelle diese Steuer war.[5] Den Anfang machte der König gleich damit, dass er am 20. April 1269[Anm. 2] den Rat der Stadt Worms zwang, auf das Erheben des Ungelds zu verzichten.[6]

Teilnehmer

Als Teilnehmer an der Reichsversammlung sind – neben dem König – namentlich bekannt:

Dieser Teilnehmerkreis, der sich ausschließlich auf Bischöfe und Adelige des rheinischen Bereichs beschränkte, spiegelte das Herrschaftsgebiet von König Richard. Das übrige Reich ignorierte ihn und die Reichsversammlung.[7]

Weiteres Geschehen

Mindestens bis zum 20. April 1269 hielt sich der König in Worms auf.[8] Die nächste von ihm erhaltene Urkunde stellte er am 12. Mai 1269 in Frankfurt am Main aus.[9] Am 16. Juni 1269 heiratete er in Kaiserslautern seine dritte Ehefrau, die Beatrix von Falkenburg, eine Nichte des Erzbischofs Engelbert II. von Köln.[10] Anschließend kehrte das Paar im Juli 1269 über Mainz nach England zurück, wo sie am 3. August 1269 in Dover eintrafen.

Der Rat der Stadt Worms ersetzte den durch den Entfall des Ungeldes verursachten Einnahmeausfall, indem er am 3. Februar 1272 eine Akzise einführte.[11]

Siehe auch

Literatur

  • Heinrich Boos: Geschichte der rheinischen Städtekultur von ihren Anfängen bis zur Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der Stadt Worms. 2. Band, J. A. Stargard, Berlin 1897.
  • Martin Kaufhold: Die Könige des Interregnums: Konrad IV., Heinrich Raspe, Wilhelm, Alfons, Richard (1245–1273) In: Bernd Schneidmüller, Stefan Weinfurter (Hg.): Die deutschen Herrscher des Mittelalters, Historische Porträts von Heinrich I. bis Maximilian I. (919–1519). Beck, München 2003. ISBN 3-406-50958-4, S. 315–339.

Anmerkungen

  1. Die begriffliche Unterscheidung zwischen Hof- und Reichstagen sowie Reichsversammlungen oder Synoden war im Mittelalter noch nicht ausgeprägt. Diese Versammlungen waren alle Treffen der Herrscher mit führenden Trägern politischer Macht im Reich.
  2. Boos, S. 31, nennt dafür den 5. Mai 1269.
  3. Konnte nicht zugeordnet werden.
  4. Mehrere Herren von Hohenlohe kommen in der weit verzweigten Familie in Betracht.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y RI V,1,2 n. 5455a. In: Regesta Imperii online; abgerufen am 16. August 2025.
  2. Kaufhold, S. 337.
  3. RI V,1,2 n. 5451a. In: Regesta Imperii online; abgerufen am 16. August 2025.
  4. Boos, S. 30f.
  5. Boos, S. 31.
  6. RI V,1,2 n. 5456. In: Regesta Imperii online; abgerufen am 16. August 2025; RI V,1,2 n. 5457. In: Regesta Imperii online; abgerufen am 16. August 2025.
  7. Boos, S. 30.
  8. RI V,1,2 n. 5456. In: Regesta Imperii online; abgerufen am 16. August 2025; RI V,1,2 n. 5457. In: Regesta Imperii online; abgerufen am 16. August 2025.
  9. RIplus URH 2 n. 557. In: Regesta Imperii online; abgerufen am 16. August 2025.
  10. Kaufhold, S. 337.
  11. Boos, S. 31.