Berliner Mobilitätsgesetz
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Berliner Mobilitätsgesetz |
| Kurztitel: | MobG BE |
| Art: | Landesgesetz |
| Geltungsbereich: | Berlin |
| Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
| Erlassen am: | 5. Juli 2018 (GVBl. 2018, S. 464) |
| Inkrafttreten am: | 18. Juli 2018 |
| Weblink: | Text des Gesetzes |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Das Berliner Mobilitätsgesetz ist ein am 28. Juni 2018 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossenes Gesetz, welches Maßnahmen vorschreibt, Fahrräder und öffentliche Verkehrsmittel in der Verkehrsplanung Berlins künftig vorrangig vor dem Autoverkehr zu behandeln.[1] Zweck des Gesetzes ist die Bewahrung und Weiterentwicklung eines auf die Mobilitätsbedürfnisse in Stadt und Umland ausgerichteten und dabei stadt-, umwelt-, sozial- sowie klimaverträglich ausgestalteten, sicheren, barrierefreien Verkehrssystems.[2]
Kurze Beschreibung, Inhalte
Das Gesetz beinhaltet einen allgemeinen Teil mit grundsätzlichen Vorgaben gegen die regulative Benachteiligung des ÖPNV, des Fuß- und Radverkehrs sowie spezifische Teile zur Regelung der Vorgaben bezüglich des ÖPNV (ehem. ÖPNV-Gesetz), des Radverkehrs und des Fußverkehrs. Das Gesetz war um weitere Teile zu ergänzt, mindestens um einen Abschnitt zum Wirtschaftsverkehr sowie zu Neuer Mobilität.[3]
Die Berliner SPD hat das Mobilitätsgesetz im Jahr 2016 in die Koalitionsverhandlungen eingebracht. Im Zusammenhang mit der bereits beschlossenen Überarbeitung des Berliner ÖPNV-Gesetzes erfolgte eine Vereinigung des ÖPNV-Gesetzes mit dem Rad- und Fußverkehrsgesetz unter dem Dach eines Mobilitätsgesetzes. Deshalb lautete die Überschrift im Mobilitätsteil des Koalitionsvertrages 2016–2021 „Vom ÖPNV-Gesetz zum Mobilitätsgesetz“. Die erfolgreiche Initiative Volksentscheid Fahrrad führte zu Übernahme wesentlicher Forderungen der Initiative in den Radverkehrsteil des Mobilitätsgesetzes. Ein Verbandsklagerecht, das Vereinen oder Verbänden die Möglichkeit gegeben hätte, bei Verstößen gegen das Gesetz Klage einzureichen, wurde dagegen auf Drängen der SPD nicht aufgenommen.[4]
Bereits im November 2017 hatte Verkehrssenatorin Regine Günther erstmals Planungen für einen 2,25 Meter breiten grünen Radfahrstreifen, der durch rot-weiß markierte Plastikpoller vom motorisierten Verkehr getrennt ist, als Musterbeispiel für den geplanten neuen Radwegestandard vorgestellt, siehe Hasenheide (Straße)#Radverkehr.
In der Folge wurde das Mobilitätsgesetz 2021 um einen Abschnitt zum Fußverkehr ergänzt. Die Abschnitte zum Wirtschaftsverkehr und zu Neuer Mobilität verzögerten sich dagegen, diese wurden erst Ende Januar 2023 vom Senat an das Berliner Abgeordnetenhaus zur Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet.[5] und 2024 beschlossen.
Teile des Mobilitätsgesetzes überschneiden sich mit dem Berliner Straßengesetz.[6]
Weblinks
- Amtliche Website zum Berliner Mobilitätsgesetz. Abgerufen am 29. Juni 2018.
- Peter Neumann: Berliner Verkehr – Das sind die wichtigsten Punkte aus dem Mobilitätsgesetz. In: BZ. 28. Juni 2018, abgerufen am 29. Juni 2018.
- Lorenz Vossen: Mobilitätsgesetz: Was sich wo auf Berlins Straßen ändert. In: Berliner Morgenpost (online). 28. Juni 2018, abgerufen im Juni 2025.
- Claudius Prösser: Berlin sucht die Mobilitätswende: Schwieriger Spurwechsel. 15. März 2020 (Reportage).
- Claudius Prösser: Berliner Mobilität ohne Auto: ‚Das ist nicht wirklich eingelöst‘. In: Die Tageszeitung. 11. Juli 2020 (Verkehrsexpertin und Verkehrsexperte: Alexandra Meyer, Roland Stimpel, Jens Wieseke im Interview).
Einzelnachweise
- ↑ Ulrich Zawatka-Gerlach: Rot-Rot-Grün beschließt das mobile Berlin. In: Tagesspiegel. 28. Juni 2018, abgerufen am 29. Juni 2018.
- ↑ juris GmbH: VIS BE § 1 MobG BE | Landesnorm Berlin | - Zweck des Gesetzes | Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018 | gültig ab: 18.07.2018. Abgerufen am 19. August 2018.
- ↑ juris GmbH: VIS BE § 60 MobG BE | Landesnorm Berlin | - Übergangsbestimmungen | Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018 | gültig ab 24. 02. 2021. Abgerufen am 22. März 2021.
- ↑ Die SPD will nicht nur ein "Fahrradgesetz". Abgerufen am 31. Oktober 2019.
- ↑ Pressemitteilung der Berliner Senatskanzlei: Mobilitätsgesetz wird komplettiert: Berlin fördert stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr und neue Mobilität. 24. Januar 2023, abgerufen am 7. März 2023
- ↑ Begründungen zum Mobilitätsgesetz (pdf).