ROBEK
ROBEK (kurz für Register om betinget godkjenning og kontroll, deutsch Register über bedingte Genehmigung und Kontrolle) ist eine Liste norwegischer Kommunen und Fylkeskommunen, deren Haushaltspläne und Kredite von staatlicher Seite genehmigt werden müssen. In das Register werden Kommunen und Fylkeskommunen aufgenommen, die sich in einer instabilen Finanzlage befinden.
Geschichte
Bis Ende 2000 mussten alle norwegischen Kommunen und Fylkeskommunen ihre Haushaltspläne und Kredite durch das Kommunalministerium genehmigen lassen. Zum 1. Januar 2001 entfiel diese generelle Regelung. Stattdessen wurde mit dem ROBEK ein Register derjenigen Kommunen und Fylkeskommunen geschaffen, deren Finanzlage instabil ist und die sich deshalb weiter eine Genehmigung einholen müssen.[1] Die Aufgabe zur Prüfung wurde an die der Regierung unterstellten Fylkesmänner (heute Statsforvalter) delegiert.[2][3]
Als das Register eingeführt wurde, befanden sich 57 Kommunen im Register.[1] Von Januar 2001 bis Dezember 2004 stieg die Anzahl von 57 auf 118 Kommunen an.[4] In den Folgejahren ging die Zahl der im Register geführten Kommunen zurück, teilweise aufgrund der Fusion von Kommunen.[5] Mit nur noch zehn Kommunen erreichte ROBEK im Dezember 2019 die bis dahin geringste Anzahl an Kommunen in der Geschichte des Registers. Danach stieg die Anzahl wieder etwas an.[4]
Gesetzliche Grundlage
Das Register wird im norwegischen Kommunalgesetz (Lov om kommuner og fylkeskommuner, kurz Kommuneloven) geregelt. In § 28-1 ist festgelegt, dass das zuständige Ministerium ein Register über bedingte Genehmigung und Kontrolle führen soll.[6][2]
Geführte Kommunen
Eine instabile Finanzlage wird nach § 28-1 anhand mehrerer Kriterien bestimmt. Aufgenommen werden sollten so die Kommunen, die einen Haushalts- oder Wirtschaftsplan mit einem Defizit verabschiedet haben. Im ROBEK sollen auch die Kommunen geführt werden, die einen Ausgabenüberschuss planmäßig mehr als zwei Jahre nach dem Entstehen decken wollen oder deren kumuliertes Defizit mehr als drei Prozent der Einnahmen entspricht. Auch Kommunen, die ihren Haushalts- oder Wirtschaftsplan nicht fristgerecht verabschiedet haben, sollen in das Register aufgenommen werden.[6]
Es können Ausnahmen gemacht werde, wenn es „offensichtlich keinen Bedarf“ an Kontrolle gibt.[6] Die Möglichkeit, Ausnahmen zu machen, besteht seit 2020 und wurde vom Kommunalministerium nicht an die Statsforvalter delegiert.[7][3]
Auswirkungen
Die Haushaltspläne der im Register geführten Kommunen treten erst in Kraft, nachdem sie geprüft und genehmigt worden sind. Einer Genehmigung bedarf es zudem, wenn Kredite aufgenommen oder langfristige Verträge geschlossen werden sollen.[6]
Weblinks
- ROBEK im Store norske leksikon (norwegisch)
- Liste der Kommunen im Register (norwegisch, englisch)
Einzelnachweise
- ↑ a b Kommuner som har gått ut av ROBEK-lista. In: ks.no. März 2006, abgerufen am 23. August 2025 (norwegisch).
- ↑ a b Om ROBEK. In: regjeringen.no. 15. Januar 2020, abgerufen am 23. August 2025 (norwegisch).
- ↑ a b ROBEK - Inn- og utmelding og statlig kontroll. In: regjeringen.no. 3. Januar 2024, abgerufen am 13. August 2025 (norwegisch).
- ↑ a b Historikk 2001-2024. In: regjeringen.no. 16. Januar 2025, abgerufen am 23. August 2025 (norwegisch).
- ↑ Tore Hansen, Andreas Tjernshaugen, Signy Irene Vabo: ROBEK. In: Store norske leksikon. Abgerufen am 23. August 2025 (norwegisch).
- ↑ a b c d Lov om kommuner og fylkeskommuner (kommuneloven) - Lovdata. In: Lovdata. Abgerufen am 23. August 2025 (norwegisch).
- ↑ ROBEK – Nye regler om statlig kontroll med kommuner med økonomisk ubalanse. In: regjeringen.no. 27. Januar 2020, abgerufen am 23. August 2025 (norwegisch).