Quintus Cervidius Scaevola

Quintus Cervidius Scaevola war ein hochklassischer römischer Jurist. Er stammte aus dem Ritterstand und war Mitglied des consilium principis des Kaisers Mark Aurel (161–180). Von seiner umfangreichen schriftstellerisch-juristischen Tätigkeit sind nur die Werktitel und einige Auszüge erhalten.

Über andere Quellen ist nachgewiesen, dass Scaevola responsa (Gutachten) in sechs libri (Büchern) veröffentlichte. Das Einzelwerk Liber singularis quaestionum publice tractatarum bestand aus zusammengetragenen Fallbesprechungen mit fortgeschrittenen Studenten der Rechtsausbildung.[1]

Leben

Herkunft

Die Herkunft Scaevolas ist ungeklärt. In Betracht gezogen wurden im Laufe der Jahrhunderte vor allem eine griechische oder eine afrikanische Herkunft. Scaevola würde damit aus der römischen Provinz stammen.[2] Dafür wurden vor allem von Scaevola genutzte Afrikanismen[3] oder Gräzismen[4] als Argument herangezogen. Der Philologe Wilhelm Kalb lehnte im 19. Jahrhundert eine griechische Herkunft ab, weil Griechisch zu Scaevolas Lebzeiten eine weit verbreitete Sprache war. Paul Krüger lehnte eine Herkunft aus der Provinz ab. Die in griechischer Sprache verfassten Texte ließen sich mit seiner Beliebtheit erklären. Im Jahr 1957 wurde die Tabula Banasitana gefunden. Dieses Dokument aus dem Jahr 177 n. Chr. bezeichnet Scaevola als Mitglied des tribus Arnensis, der im römischen Afrika verbreitet war. Die Juristin Gokel vermutet in ihrer Dissertation, dass Scaevola wohl aus Karthago stammt. Dort wurde er nach Gokels Angabe wohl um 135 n. Chr. geboren.[5]

Eigene Ausbildung und Lehre anderer Juristen

Scaevola wirkte im späteren Leben als Lehrer hochrangiger Juristen. Aber um die Identität seines eigenen Lehrers herrscht Streit. Einige vermuten, dass Scaevola bei Julian gelernt hat. Wilhelm Kalb hielt Pomponius für möglich, während Detlef Liebs unter Verweis auf das Werk von Kalb Marcellus für denkbar hält.[6]

Zu Scaevolas Schülerkreis gehörten sicher Iulius Paulus und Claudius Tryphoninus. Die Vita Caracallae nennt als Schüler auch den Kaiser Septimius Severus und den Juristen Papinian. Über die Echtheit dieser Bemerkung herrscht jedoch keine Einigkeit. Der Historiker Theodor Mommsen hielt sie beispielsweise für falsch, der Jurist Heinrich Hermann Fitting hingegen für echt.[7] Ob Scaevola seine Lehrtätigkeit im Rahmen einer schulartigen Institution ausübte oder in privater Ausbildung, ist nicht klar. Die übliche spätrepublikanische Lehrart des docere respondendo war so gestaltet, dass ein Lehrer zunächst referierte und die Schüler antworteten, ihm ein responsum gaben. Ob dies aber bei Scaevola auch so war, lässt sich mangels entsprechender Quellenaussagen nicht sagen. Detlef Liebs schreibt zumindest, dass selbst die großen Juristen noch Zeit für die Ausbildung junger Schüler gehabt hätten.[8] Aus der Bemerkung seines Schülers Paulus in einer seiner Digestenstellen[9] wird geschlossen, dass Scaevola seinen Schülern entweder Fallfragen beantwortete oder diese mit ihnen besprach.[10] Auch der ungewöhnliche Titel seines Einzelwerks Liber singularis quaestionum publice tractatarum spricht dafür, dass Scaevola im Beisein anderer Personen diskutierte.[11]

Ob Scaevola im Rahmen der zwei großen römischen Rechtsschulen, entweder den Sabinianern oder den Prokulianern anhing, ist nicht klar. In der Tendenz zitiert Scaevola häufiger die Sabinianer, was als Indiz zu werten sein könnte. Allerdings zeigt er sich auch in anderen Stellen offen für die Meinungen der anderen Rechtsschule.[12]

Scaevola als Respondent und kaiserlicher Jurist

In einem Text aus dem Jahr 175 n. Chr. wird er als praefectus vigilum bezeichnet und ist einer „der wichtigsten Konsiliare des Kaisers Marcus Aurelius“.[5]

responsa waren eine der wichtigsten Literaturgattungen in der klassischen Jurisprudenz. Im Rahmen dieser Gattung wurden Fragen an einen Juristen gerichtet, die dieser beantwortete. Scaevola erhielt solche Anfragen aus fast jedem Teil des Weltreiches. Die meisten der Anfragen, die nicht aus Rom selbst kamen, erreichten ihn aus den griechischsprachigen Teilen des Reiches. In den digesta und den responsa des hochklassischen Juristen finden sich siebzehn Texte, die teilweise in Griechisch verfasst sind.[13] In einigen dieser Fälle behandelt der Jurist griechische Rechtsinstitute, vor allem im Bereich des Erbrechts, die dem römischen Recht unbekannt waren.[14] Gokel beschreibt in ihrer Untersuchung, dass zu Lebzeiten Scaevolas unter den Kaisern Hadrian und Marc Aurel das Interesse an anderen Bereichen des Reiches, also anderen als der Italienischen Halbinsel, zugenommen habe. Laut ihr lege es nahe, dass Scaevola neben Latein auch Griechisch gesprochen haben möge.[15] Gerade aufgrund der „verbreiteten Zweisprachigkeit“ sei es schwierig aus Scaevolas Griechischkenntnissen auf seine Herkunft zu schließen.[16]

Römische Rezeption

Scaevolas juristische Schriften wurden auch noch nach seinem Tod gelesen und zitiert. Obwohl er wohl zu den am meisten zitierten Juristen der Nachklassik gehörte, wurde er im Zitiergesetz bereits nicht mehr als Autorität aufgeführt. Im weiteren zeitlichen Verlauf des 5. Jahrhunderts n. Chr. nahm die Beschäftigung mit ihm stark ab.[17] Insbesondere über Paulus und Ulpian sind uns in den Digesten allerdings zahlreiche Stellen Scaevolas überliefert. Sie sind Beleg dafür, dass er von allen Klassikern am häufigsten zitiert wurde.

Werk des Scaevola

Das Werk des Scaevola ist im Rahmen des Corpus Iuris Civilis überliefert worden. Überliefert sind hauptsächlich „Fallsammlungen für die Praxis“, jedoch keine Monographien oder Kommentare. In der Palingenesie von Otto Lenel sind 344 Stellen des Scaevola überliefert. Mehr ein Drittel dieser Stellen (131) zählt Lenel zu seinen digesta, 101 zu seinen responsa. Aus seinen quaestiones sind 63 Stellen erhalten, aus seinen libri regularum siebzehn. Bei 29 Stellen ist die Zuordnung nicht sicher, sie zählt Lenel als loci incerti.[18] Im Rahmen der Überlieferung der Texte im Corpus Iuris Civilis und der Zuordnung zu Massen nach Blume werden seine libri regularum zur Sabinusmasse, seine libri reponsorum und quaestionum der Papiniansmasse und seine digesta und sein liber singularis quaestionum publice tractatarum der Appendixmasse zugeordnet.[19]

Im Vergleich mit anderen römischen Juristen stellt die Juristin Gokel fest, dass Scaevola nicht „zu den fleißigsten Schriftstellern gehört“ habe. Im Vergleich zu seinen insgesamt 72 Büchern habe Julian allein 90 libri digestorum und Pomponius 83 Bücher zum Edit geschrieben. Der Schwerpunkt seines Werkes habe nicht in der literarischen Tätigkeit, sondern in seiner Tätigkeit als Respondent, also in der praktischen Arbeit gelegen.[20]

Werke im Überblick

  • Digestorum libri XL
  • Notae ad Iuliani et Marcelli digesta
  • Quaestonium libri XX
  • Quaestonium publice tractatarum liber singularis
  • Regularum libri IV
  • Responsorum libri VI

Der Index Florentinus kennt noch ein Werk mit dem Titel de quaestione familiae liber singularis, von dem jedoch kein Inhalt erhalten geblieben ist. Der Inhalt dieser Schrift soll wohl das „förmliche Verhör von Sklaven“ gewesen sein. Franz Wieacker bestreitet die Autorenschaft Scaevolas und hielt das Werk für einen „nachklassischen Auszug“ aus den digesta.[21]

digesta und responsa

Die libri digestorum sind das letzte überlieferte Werk, das diesen Namen trägt. Im Gegensatz zu den zahlreichen Werken mit dem gleichen Titel, die zeitlich vorher publiziert worden sind, zitiert Scaevola keine anderen Juristen. Diese Besonderheit gilt auch für seine libri responsorum. In anderen Werken zitiert Scaevola aber durchaus die Werke anderer Juristen.[20]

Für beide Werke ist charakteristisch, dass sie sehr stark kasuistisch aufgebaut sind und allgemeine Ausführungen zu den Rechtsfragen, wie es sich beispielsweise in den digesta anderer Autoren wie Julian oder Papinian finden lassen, vollkommen fehlen. Nach Gokel handelt es sich bei den responsa vor allem um „Rechtspraxis im konkreten Fall“.[22]

Strukturell folgen die meisten Textstellen dem Aufbau narratio-quaestio-responsum. Zunächst erfolgt eine Schilderung des Sachverhalts (narratio), dann folgt eine Frage (quaestio), zumeist eingeleitet mit quaero (ich frage) oder quaesitum est (es ist gefragt) und dann eine Antwort (responsum) Scaevolas, zumeist mit respondit oder respondi eingeleitet.[23] Eine der zentralen Fragen in der Beschäftigung mit dem Werk ist, ob Scaevola überwiegend mündlich oder schriftlich konsultiert worden ist.[24] Für eine Schriftlichkeit des Austausches spricht nach Ansicht vieler Forscher der stringent durchgehaltene dreistufige Aufbau und der Umstand, dass Scaevola in Rom lebte und es unwahrscheinlich ist, dass seine ausländischen Konsulenten, die vielfach in den Verwaltungsapparat des Reiches eingebunden waren, für die Rechtsberatung nach Rom reisten. Auch in den Texten des Scaevolas lässt sich hierfür ein Argument finden. So verweist er beispielsweise in Digesten (D.). 33, 2, 38 und D. 33, 8, 23, 3 mittels des Wortes supra (oben) auf eine erteilte Antwort. Dies spricht für "ein mehrstufiges schriftliches responsum".[25] Gokel merkt an, dass Scaevola an einigen Stellen wohl die Anfrage nicht vollkommen verstanden habe und sie deshalb umformuliert hat. Auch dies spricht für ein schriftliches Verfahren.[26]

Auch wenn man wie viele Stimmen in der Literatur annimmt, dass Scaevola schriftlich konsultiert worden ist, führt dies nicht zu der Annahme, dass die Gutachten unbearbeitet in die literarischen Werke übernommen worden sind. Dies wird vor allem durch die Ersetzung von Originalnamen durch Blankettnamen deutlich. So wurden Sklaven meist als "Stichus" oder "Pamphilus" und die Hauptpersonen der Anfrage als "Lucius Titus" oder "Publius Maevius" benannt. Diese Anonymisierung hatte – neben dem kaum relevanten Fall der Verschleierung einer bekannten Person – das Ziel die Anfragen zu "entpersonalisieren" und die "Einzelfälle [zu] abstrahieren".[27] Jedoch finden sich vereinzelt – ohne dass dafür ein System erkennbar ist – auch vermutliche Originalnamen. Teilweise werden lateinische Blankettnamen ins Griechische übertragen, teilweise griechische Originalnamen ins Lateinische. Im Gegensatz zu unter anderem den Responsen des Javolen verwendet Scaevola fast nie als Parteibezeichnung die Wörter Ich (ego) und Du (tu).[28] In einigen Stellen findet man ein Nebeneinander von Blankett- und Originalnamen. Gokel spekuliert, dass dies auf unterschiedliche Textstufen zurückzuführen sei.[29]

Insbesondere in den responsa ist festzustellen, dass Umstände, die für die juristische Falllösung uninteressant sind, weggelassen werden. So werden beispielsweise Geldbeträge zu glatten Summen geändert. Aber kontradiktorisch zu dieser Feststellung muss man auch bemerken, dass man in dem Werk Scaevolas auch „sehr detaillierte und bunte Sachverhaltsschilderungen finden“ kann.[30] Die narratio wird zudem meist ohne die korrekten juristischen Termini wiedergegeben, was für eine direkte Übernahme der Originalanfragen sprechen würde.[31]

Die "Doppelüberlieferungen" und Beziehung beider Werke zueinander

In den Digesten von Justinian finden sich achtzehn Fälle, die jeweils einmal aus den digesta und einmal aus den responsa des Scaevola überliefert worden sind. Inhaltlich gleichen sich die Texte in etwa. Aber im Stil und der Form divergieren die jeweiligen Stellen teils sehr. So wurde in den responsa im Vergleich zu den digesta immer die narratio, also der Sachverhalt, verkürzt, in vielen Fällen die quaestio und ab und zu das responsum.[32]

Wie das Verhältnis beider Texte zueinander ist, ist umstritten. Es werden drei Theorien vertreten.[32] Die Vertreter der ersten Theorie sind der Ansicht, dass die digesta aus den responsa hervorgegangen seien. Nach dieser Ansicht sind die Digesten Scaevolas also jünger als die Responsen. Innerhalb der Vertreter dieser Ansicht ist die Mehrheit ebenso der Auffassung, dass Scaevola die Responsen selbst bearbeitet und publiziert habe, die digesta aber erst posthum veröffentlicht worden sind. Zu den Vertretern dieser Ansicht gehörte unter anderem Franz Wieacker. Gokel führt gegen diese Ansicht in ihrer Dissertation an, dass die Meinung nicht erkläre, wieso der Autor zu den kurzen Versionen der responsa noch weitere Details hinzugefügt haben soll, die keinen juristischen Mehrwert ergänzten.[33]

Die Vertreter der zweiten Theorie sind der Ansicht, dass die responsa aus den digesta hervorgegangen sind und daher eine Epitome darstellen. Zu den Vertretern dieser Ansicht gehörte Paul Krüger. Gokel bemerkt, dass die responsa nicht nur einen kürzeren Text darstellen, sondern auch einen veränderten. Fritz Schulz merkt an, dass der Epitomator damit zumindest nicht die Kompilatoren des justinianischen Gesetzeswerk gewesen sein können, da diese Texte nur kürzten, aber nicht umschrieben.[34]

Die Vertreter der dritten Theorie sind der Ansicht, dass die digesta und die responsa aus einer dritten Quelle entstanden sind. In einer Untersuchung von Joseph Georg Wolf kommt er zu dem Ergebnis, dass die Zitierungen von Scaevolas Werkes in dem Werk von Paulus libri ad Vitellium, weder aus den digesta, noch aus den responsa stammen können – zumindest in der Form, wie sie im Corpus Iuris Civilis überliefert sind – und daher aus einer dritten Quelle stammen. Für Wolf ist dies eine Erstausgabe der digesta. Dieser Ansicht schließt sich auch Gokel in ihrer Arbeit zu Scaevola an.[35]

Entstehung der Werke

Über die genaue Entstehung der Werke herrscht gewisse Uneinigkeit in der Forschung. Während Wolf oder Gokel davon ausgehen, dass Scaevola nicht selbst seine Werke publizierte und nur eine Sammlung seiner Respondierpraxis hinterließ, geht Francesca Lamberti von Scaevola selbst als Herausgeber einer ersten Ausgabe aus. Für die Ansicht von Gokel führt sie an, dass sie die Bearbeitung für "planlos und uneinheitlich" halte und daher nicht dem Autor der ursprünglichen Texte, also Scaevola, zuordnen würde. Als Herausgeber vermutet sie Schüler des Scaevolas, die die ursprünglichen Gutachten im Nachlass ihres Lehrers fanden und diese dann nur leicht veränderten. Zu diesen Veränderungen zählt sie auch die Änderungen der Namen und der Zahlenwerte. Gokel und Wolf vermuten weiter, dass die digesta selbst von Scaevolas Schüler Tryphonin herausgegeben worden sind, der zu diesen auch 22 erhaltene Anmerkungen hinterließ.[36]

quaestiones

Quaestiones waren eine Literaturgattung der Juristen der Kaiserzeit. Die quaestiones von Scaevola sind – von einigen Zitierungen der responsa bei Paulus und möglichen stillen Zitaten und den loci incerti abgesehen – „das einzige Werk des Scaevola, welches von anderen Juristen zitiert wird“. In diesem Werk zitiert Scaevola auch selbst häufig andere Juristen.[37]

Literatur

  • Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola (= Freiburger rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F. Band 70). Duncker & Humblot, Berlin 2014, ISBN 978-3-428-14112-8, S. 424 (zugleich: Dissertation, Universität Heidelberg, 2012).
  • Paul Jörs: Cervidius 1. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band III,2, Stuttgart 1899, Sp. 1988–1993.
  • Detlef Liebs: Q. Cervidius Scaevola. In: Klaus Sallmann (Hrsg.): Die Literatur des Umbruchs. Von der römischen zur christlichen Literatur, 117 bis 284 n. Chr. (= Handbuch der lateinischen Literatur der Antike. Band 4). C.H.Beck, München 1997, ISBN 3-406-39020-X, S. 113–116.
  • Sebastian Stepan: Scaevola noster. Schulgut in den „libri disputationum“ des Claudius Tryphoninus? (= Ius romanum. Band 6). Mohr Siebeck, Tübingen 2018, ISBN 978-3-16-156251-8 (Dissertation, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, 2016; über den Einfluss des Q. Cervidius Scaevola auf seinen Schüler Claudius Tryphoninus).

Anmerkungen

  1. Tommaso Masiello: Le quaestiones publice tractatae di Cervidio Scaevola, 2003.
  2. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 68.
  3. Für eine Analyse der Afrikanismen siehe Wilhelm Kalb: Roms Juristen: nach ihrer Sprache dargestellt. 1890, S. 100 ff.
  4. Für eine Analyse der Gräzismen siehe Wilhelm Kalb: Roms Juristen: nach ihrer Sprache dargestellt. 1890, S. 97 ff.
  5. a b Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 69.
  6. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 70–71.
  7. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 70, Fn. 255.
  8. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 71.
  9. Paulus 1 Ad Vitellium libri IV, in Digesten 28, 2, 19.: „respondit et in disputando adiciebat“
  10. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 73.
  11. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 72.
  12. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 73–75. Sie verweist auf D. 29, 7, 14 pr. und D. 46, 3, 93, 3 für eine Offenheit bezüglich der prokulianischen Ansichten.
  13. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 75.
  14. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 76.
  15. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 77.
  16. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 78.
  17. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 70.
  18. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 79. Gokel merkt an, dass die Zitierung Scaevolas ohne Quellenangabe relativ oft vorkomme. So komme die Zitierung ohne Quellenangabe bei Papinian, der mehr als doppelt so häufig in dem Justinianischen Werk zitiert werde, seltener vor.
  19. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 80 unter Verweis auf die Tabelle von Mantovani. Gokel schreibt, dass diese Zuordnung im Allgemeinen in der Literatur zu Scaevola geteilt werde. Sie merkt an, dass Wolf die libri responsorum zur Papiniansmasse und die libri digestorum zur Appendixmasse zählt, und Honoré die ersten beiden Bücher der digesta zur Papiniansmasse zählt.
  20. a b Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 81.
  21. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 79.
  22. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 82. Sie merkt auch an, dass die Konsulenten von Scaevola wohl keine dogmatischen Ausführungen, sondern nur schnelle "eindeutige Rechtsauskunft" verlangt hätten. Sie merkt aber auch an, dass andere wie Kalb oder Klami annahmen, dass Scaevola seine Entscheidungen durchaus entweder mündlich oder später stärker begründet habe.
  23. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 83.
  24. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 83 Rn. 330 mit Literaturhinweisen zu der allgemeinen - für die Juristen allgemein geführte Diskussion.
  25. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 84–85. Für weitere Argumente siehe die folgenden Seiten bis S. 90.
  26. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 87.
  27. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 91–92.
  28. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 92–93. Für die Übertragung ins Griechische vgl. D. 17, 1, 60, 4 und D. 26, 7, 47. Für die Übertragung ins Lateinische vgl. D. 40, 4, 60 und D. 33, 4, 14.
  29. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 93 ff.
  30. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 96. Unter Verweis auf D. 40, 4, 29 wo ein Familiendrama beschrieben wird oder D. 38, 8, 10.
  31. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 97. Gokel führt auf S. 97 ff. anhand von D. 24, 1, 66, pr. oder D. 33, 7, 27, 2 weiter aus, wieso es wahrscheinlich ist, dass eine "geteilte Autorenschaft" besteht, die Originalanfragen also übernommen wurden und nur das responsum von Scaevola stammt.
  32. a b Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 101–102.
  33. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 102–103.
  34. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 103–104.
  35. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 104–105.
  36. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 105–106. vgl. auch Joseph Georg Wolf, in: Studia et documenta historiae et iuris Band 73, 2007. S. 3–70. Auch Liebs sieht Tryphonin unter Verweis auf Wolf als Herausgeber, vgl. Detlef Liebs: Rechtsliteratur. In: Ulrike Babusiaux, Christian Baldus, Wolfgang Ernst, Franz-Stefan Meissel, Johannes Platschek, Thomas Rüfner (Hrsg.): Handbuch des Römischen Privatrechts. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-152359-5. Band I, S. 193–221, hier S. 206 (Rn. 28).
  37. Julia Maria Gokel: Sprachliche Indizien für inneres System bei Q. Cervidius Scaevola. S. 107.