Personalbetreuung

Die Personalbetreuung ist eine Dienstleistungsfunktion des Personalwesens, die auch als Personalservice oder als Mitarbeiterbetreuung bezeichnet wird. Sie umfasst die Beratung und Begleitung von Personal im Unternehmen. Diese Funktion wird nicht in allen Standardwerken des Personalmanagements erwähnt und in der Literatur unterschiedlich weit definiert. Sie ist nicht nur eine Aufgabe der Personalabteilung, sondern betrifft auch die Fürsorgepflicht eines jeden Vorgesetzten im Hinblick auf dessen Mitarbeiter.[1] Die Gründe für Personalbetreuung sind gesetzlicher und tarifvertraglicher Natur oder dienen betriebswirtschaftlichen und unternehmensbezogenen Zwecken, beispielsweise um die Arbeitsmoral zu fördern.[2]

Grundsätzlich werden die folgenden Formen der Personalbetreuung unterschieden:

  • Sozialbetreuung, z. B. Werksarzt, Sozialfürsorge
  • Sachmittelversorgung, z. B. Berufskleidung
  • Sachmittelbewilligung, z. B. Vermittlung einer Betriebswohnung
  • Sachmittelnutzung, z. B. Dienstfahrzeug
  • Dienstleistungen, z. B. Personalpflege
  • Informationen, z. B. Regelungen zur Sozialversicherung
  • Immaterielle Leistungen, z. B. Sanitätsdienst.

Die Maßnahmen reichen von administrativer Betreuung über Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, Rückkehrgespräche, Eingliederungsmanagement bis hin zur Betreuung nach Mobbing.[3]

Einzelnachweise

  1. Christian Scholz: Personalmanagement. 5. Auflage. München 2000, S. 7.
  2. Klaus Olfert: Personalwirtschaft. 14. Auflage. Herne 2010, S. 363 f.
  3. Silke Wickel-Kirsch, Matthias Janusch, Elke Knorr: Personalwirtschaft. Wiesbaden 2008, S. 66 ff.