Nutzungsplan

Der Nutzungsplan ist ein Instrument der Schweizer Raumplanung zur allgemeinverbindlichen und parzellenscharfen Regelung der Bodennutzung. Der geläufige Begriff Nutzungsplanung bezeichnet die Gesamtheit respektive Erstellung mehrerer Nutzungspläne.[1]

Die wesentlichen Eigenschaften der Nutzungspläne werden durch das Raumplanungsgesetz (RPG) definiert. Grundsätzlich sind Nutzungspläne Sache der Gemeinden, allerdings können auch Kantone (Art. 18 Abs. 1 RPG) und der Bund (Art. 37) Nutzungspläne aufstellen. Die Nutzungspläne der Gemeinden werden in Rahmen- und Sondernutzungspläne unterteilt, dies jedoch ohne bundesrechtliche Grundlage.[2]

Einzelnachweise

  1. Kommunale Raumplanung in der Schweiz. Abgerufen am 8. April 2025.
  2. Bundesamt für Raumentwicklung ARE: Nutzungsplanung. Abgerufen am 8. April 2025.