Nichtwohngebäude

Ein Nichtwohngebäude ist ein Gebäude, das zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche nicht Wohnzwecken dient.

Der Begriff

Der Begriff Nichtwohngebäude (NWG) findet sich:

  • in zahlreichen Statistiken. Demnach sind Nichtwohngebäude Gebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche Nichtwohnzwecken dient. Die Nutzfläche ist in der DIN 277 definiert.[1]
  • im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Hier ist es definiert als Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung nicht überwiegend dem Wohnen dient. Auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime gelten nach Definition des GEG als Wohngebäude.
  • in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
  • im auf dem GEG basierenden Energieausweis, der den Energiebedarf dieser Gebäude beschreibt.
  • in einigen Teams von Energieberatungen und Energieagenturen zur Unterscheidung der Zuständigkeiten.
  • in den Beratungsberechtigungen von Energieberatenden, die Qualifikationen nur für Wohngebäude oder auch von Nichtwohngebäuden aufweisen.
  • in Normen der Versorgungstechnik, die zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterscheiden. Z.B. DIN EN 16798-3 - Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Teil 3: Lüftung von Nichtwohngebäuden.

Beispiele

Im Normalfall zählen zu Nichtwohngebäuden:[2]

  • Amtshäuser, Gemeindeämter, Gerichtsgebäude bis Ministerien
  • Betriebsgebäude: Bäckereien, Fabrikshallen und Werkstättengebäude, landwirtschaftliche Betriebe
  • Bildungsinstitute (von Kindergärten, Schulen, über Fach- und Volkshochschulen bis Universitäten)
  • Büro-, Handels- und Verwaltungsgebäude
  • Einkaufszentren, Geschäfte, Kioske, Supermärkte und Warenhäuser
  • Gaststätten, Hotels, Kaffeehäuser und Konditoreien, Pubs, Restaurants, Sanatorien
  • Gebäude der Freizeitindustrie und der Unterhaltungsbranche z. B. Ausstellergebäude, Fitnessstudios, Hallenbäder, Kinos, Museen, Musikerheime, Opernhäuser, Sporthallen, Theater
  • Gebäude mit spezieller Widmung (Aussichtstürme, Radarstationen, Sendemasten …)
  • Infrastrukturgebäude (Bahnhöfe und Haltestellen, Brücken, Bunker, Feuerwehr- und Rettungszentralen, Gebäude der Abfall-, Energie- und Wasserwirtschaft, Parkhäuser)
  • Kirchen, Kapellen- und sonstige sakrale Gebäude, sowie Denkmäler, Friedhofshallen und Krematorien

Aber auch Gebäude mit vielen Bewohnern wie Erholungsheime, Internate, Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser oder Pflegeheime zählen dazu.

Siehe auch

Quellen

  1. Statistisches Bundesamt, Fachserie 5, Reihe 3, 2011, Seite 3
  2. Peter Wittkampf: Nichtwohngebäude in Westfalen: Fertigstellung im Zeitraum 2013–2015. In: Westfalen Regional. Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), 10. März 2017, abgerufen am 8. Februar 2025.