Neutralitätspflicht
Der Begriff Neutralitätspflicht oder Neutralitätsgebot steht für
- die Neutralität des Gerichts
- die dauernde Neutralität mancher Staaten
- die Dienstpflicht von deutschen Beamten, wonach diese dem ganzen Volk, nicht einer Partei dienen sollen
- im deutschen Gemeinnützigkeitsrecht die Obliegenheit gemeinnütziger Organisationen, sich nicht parteipolitisch zu betätigen
- eine Pflicht des Staates in Deutschland in Bezug auf Religion und Weltanschauung, siehe Religionsfreiheit in Deutschland #Weltanschauliche Neutralität des Staates
Siehe auch: