Schienennetz-Nutzungsbedingungen

Die Schienennetz-Nutzungsbedingungen (englisch Network Statement) sind ein Dokument, das nach europäischem Eisenbahnrecht von Infrastrukturbetreibern veröffentlicht wird.

Die Richtlinie 2012/34/EU verlangt einen diskriminierungsfreier Netzzugang und Zugang zu Serviceeinrichtungen. Das soll den Eisenbahnverkehrsunternehmen ermöglichen, schienenverkehrsbezogene Leistungen zu erbringen. Dazu sind gemäß Artikel 27 der Richtlinie 2012/34/EU in Schienennetz-Nutzungsbedingungen die Informationen und Bedingungen zu beschreiben. Infrastrukturbetreiber aktualisieren ihre Schienennetz-Nutzungsbedingungen meist jährlich. In derselben Richtlinie wird die Veröffentlichung in mindestens zwei Sprachen vorgeschrieben (in der Regel die Landessprache und Englisch).

Vor der Einführung der Richtlinie 2012/34/EU wurden die Vorgaben zu den Schienennetz-Nutzungsbedingungen in der Richtlinie 2001/14/EG geregelt.

Die Schienennetz-Nutzungsbedingungen enthalten administrative, rechtliche, technische und finanzielle Informationen zum Schienennetz des Infrastrukturbetreibers und zu dessen Serviceeinrichtungen und -leistungen.[1]

Teilweise veröffentlichen auch außereuropäische Infrastrukturbetreiber vergleichbare Dokumente als Network Statement.[2][3]

Struktur

Im RNE Network Statement Common Structure and Implementation Guide sieht RailNetEurope folgende Grobstruktur des Dokuments vor:[4]

  1. Allgemeine Informationen
  2. Infrastruktur
  3. Zugangsbedingungen
  4. Kapazitätsvergabe (Trassenvergabe)
  5. Dienstleistungen und Gebühren
  6. Betrieb
  7. Serviceeinrichtungen

Einzelnachweise

  1. Schienennetz-Nutzungs­bedingungen. ÖBB Infrastruktur, abgerufen am 28. Mai 2025.
  2. Declaración de la Red de Ferroviaria. Dirección Nacional de Transporte Ferroviario, abgerufen am 28. Mai 2025 (spanisch). (PDF; Beispiel aus Uruguay)
  3. Network Statement. Transnet, abgerufen am 28. Mai 2025 (englisch). (Beispiel aus Südafrika)
  4. RNE Network Statement Common Structure and Implementation Guide 2026. Abgerufen am 28. Mai 2025.