Minimum Equipment List

Die Mindestausrüstungsliste (engl. Minimum Equipment List, MEL) ist ein Begriff aus der Luftfahrt.[1] Die MEL listet alle Instrumente, Ausrüstungsteile oder Funktionen auf, welche defekt sein dürfen. Dort wird auch angegeben, unter welchen Voraussetzungen das Flugzeug mit diesem Defekt betrieben werden kann, d. h. wie lange und in welchem Umfang.[2]

Beschreibung

Die MEL muss von den jeweiligen Luftfahrtbehörden für einen Betreiber genehmigt werden. Grundlage der kennzeichenspezifischen MEL ist die auf das Flugzeugmuster bezogene MMEL (Master Minimum Equipment List).[3]

Offensichtlich notwendige Teile, wie z. B. der Flügel werden nicht aufgeführt. Instrumente, Ausrüstungsteile oder Funktionen, welche nicht die Lufttüchtigkeit betreffen, werden ebenfalls nicht aufgeführt. Ein Beispiel hierfür wären Gerätschaften in der Bordküche.

Zweck der MEL

Die MEL ermöglicht es dem Halter bzw. seiner Besatzung, einen Flughafen anzufliegen, auf dem sich (eigenes) Wartungspersonal befindet.

Einzelnachweise

  1. LBA: Beantragung und Genehmigung einer Mindestausrüstungsliste. In: Luftfahrtunternehmen. Luftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 31. Juli 2025: „Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 ORO.MLR.105 beschreibt die Anforderungen bei der Erstellung einer Mindestausrüstungsliste für den CAT-, SPO-, NCC-Flugbetrieb.“
  2. Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO). In: Rechtsinformationssystem des Bundes. Bundesrepublik Deutschland, 29. Oktober 2015, abgerufen am 31. Juli 2025: „§ 47 Mindestausrüstungsliste: Der Unternehmer hat für alle Luftfahrzeuge, die von ihm betrieben werden, Mindestausrüstungslisten zu erstellen. In den Listen sind die Anlagen, Geräte oder Bauteile, die vor Antritt des Fluges ausgefallen sein können, ohne daß die sichere Durchführung des Fluges beeinträchtigt wird, aufzuführen sowie die hierdurch notwendigen Betriebsbeschränkungen festzulegen. [..]“
  3. Minimum Equipment Lists (MEL): Mit Mindestausrüstungslisten Lufttüchtigkeit nachweisen. TRS Aviation Consulting, abgerufen am 31. Juli 2025: „Obwohl jede MEL auf der speziell an den Flugzeugtyp angepassten Mastermindestausrüstungsliste (Master Minimum Equipment List, MMEL) basiert, muss sie kennzeichenspezifisch sein.“