Lex Cornelia de iniuriis
Die Lex Cornelia de iniuriis war ein Gesetz aus dem Gesamtpaket der sullanischen Verfassungsreformen der Zeit zwischen 82 und 79 v. Chr. Kernanliegen des Gesetzes war die Verschärfung des Prozesswesens für schwere Fälle von Rechtsverletzungen, die iniuriae.
Eingeführt wurde, unter Ablösung des Privatstrafverfahrens, das Quästionsverfahren im Stile einer öffentlichen Kriminalgerichtsbarkeit vor Schwurgerichten (quaestio perpetua de maiestate).[1] Drei Typen von Injurien waren tatbestandlich besonders hervorgehoben worden, die Beleidigung, der Hausfriedensbruch und die vorsätzlichen schweren Körperverletzungen. Diese Tatbestände wurde, abgesehen von der überhaupt gestatteten actio iniuriam aestimatoria, auch mit öffentlicher Strafe belegt. Unbekannt ist, worin die Strafe bestanden hat, denn sie wird nirgendwo erwähnt.
Die Delikte bauten auf den hergebrachten Grundtatbeständen des Zwölftafelgesetzes auf. Mit Inkrafttreten der vorklassischen lex Aquilia wurden die alten Rechtsfolgen, respektive Geldbußen und talionsrechtliche Ausgleichsformen, verdrängt. Im Lichte des Einzug haltenden schadenersatzrechtlichen Interessensausgleichs, wurden sie Bestandteil des staatlichen Gefüges, das öffentliche Interesse überlagerte das private.
Literatur
- Max Kaser: Das römische Privatrecht. Band 1, 2. Auflage, München 1971. S. 155 ff.; 609 ff.
- Wolfgang Kunkel, Martin Schermaier: Römische Rechtsgeschichte, 14. Auflage. UTB 2225, Köln/Wien 2005, § 4. Das öffentliche Strafverfahren, S. 81–93 (85 f.).
Anmerkungen
- ↑ Wolfgang Kunkel, Roland Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik: Abschnitt. Die Magistratur, Verlag C.H. Beck, München 1995, ISBN 3-406-33827-5, S. 142 (Rn. 164) und S. 707.