Die Leibnizregel für Parameterintegrale erlaubt die Berechnung der Ableitung eines Parameterintegrals nach seinem Parameter.
Definition
Gegeben sei das Parameterintegral

wobei die Funktion
,
, stetig mit stetiger partieller Ableitung nach der ersten Variablen,
ist und
stetig differenzierbar sind. Dann ist
auf dem offenen Intervall
stetig differenzierbar.
Für die Ableitung gilt die Leibnizregel für Parameterintegrale[1]:

Herleitung
Zur Herleitung kann man die Funktion
definieren und zeigen, dass sie auf
stetig differenzierbar ist:
existiert wegen der Differenzierbarkeit des Parameterintegrals und ist stetig wegen der Stetigkeit des Parameterintegrals. Existenz und Stetigkeit von
und
folgen aus dem Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung.
Mit der Kettenregel ergibt sich dann

Anwendungen
Anwendung findet die Leibnizregel für Parameterintegrale beispielsweise in der Herleitung der Euler-Lagrange-Gleichungen in der Variationsrechnung bei der Extremalisierung von (parametrisierten) Funktionalen.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Murray H. Protter, Charles B. Jr. Morrey: Intermediate Calculus. Second Auflage. Springer, New York 1985, ISBN 978-0-387-96058-6, Differentiation under the Integral Sign, S. 421–426, doi:10.1007/978-1-4612-1086-3 (englisch, google.com).