Legistik
Legistik
bezeichnet:
die Lehre vom weltlichen
römischen Recht
(im Gegensatz zur
Kanonistik
)
die Lehre von der formalen Gestaltung von Rechtsvorschriften, siehe
Rechtsförmlichkeit
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Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.