Landkreis Eger

Der Landkreis Eger bestand von 1938 bis 1945 im vom Deutschen Reich annektierten Sudetenland bzw. Reichsgau Sudetenland. Er umfasste am 1. Januar 1945:
- drei Städte (Franzensbad, Schönbach, Wildstein)
- den Markt (Fleißen),
- 55 Gemeinden.
Bei der Volkszählung 1939 hatte der Landkreis Eger 43.270 Einwohner auf einem Gebiet von 430,90 km².[1]
Verwaltungsgeschichte
Tschechoslowakei (1918–1938)
Der politische Bezirk Eger im Königreich Böhmen gehörte bis 1918 zur Habsburgermonarchie und seitdem unter der Bezeichnung Okres Cheb zum Land Böhmen der Tschechoslowakei.
Deutsche Besatzung
Infolge des Münchner Abkommens vom 29. September 1938 besetzten deutsche Truppen vom 1. bis 10. Oktober 1938 auch das Egerland. Damit unterstand das Gebiet dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Walther von Brauchitsch als Militärverwaltungschef. Der politische Bezirk Cheb seitdem die frühere deutsche Bezeichnung Eger. Er umfasste die Gerichtsbezirke Eger und Wildstein.
Deutsches Reich
Ab 20. November 1938 wurde der bisherige politische Bezirk Cheb/Eger der Tschechoslowakei als Landkreis Eger bezeichnet.[2] Am 21. November 1938 wurde das Gebiet des Landkreises Eger förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und kam zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.
Aufgrund des Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz) vom 15. April 1939 gehörte der Landkreis Eger ab 1. Mai 1939 zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem Regierungsbezirk Eger mit dem Sitz des Regierungspräsidenten in Karlsbad zugeteilt.
Zum 1. Mai 1939 wurden durch Verordnung auch neue Stadt- und Landkreise im Reichsgau Sudetenland gebildet bzw. die Zuschnitte der bestehenden Landkreise verändert. Der Landkreis Eger bestand wie bisher aus den Gerichtsbezirken Eger und Wildstein. Allerdings wurde die Kreisstadt Eger unter Eingliederung der Gemeinde Matzelbach aus dem Landkreis ausgegliedert und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis.[3]
Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.
Tschechoslowakei/Tschechien (ab 1945)
Im Jahr 1945 kam das Gebiet an die Tschechoslowakei zurück und der heutige Okres Cheb ging daraus hervor. Einige Dörfer wurden nach der Vertreibung der Deutschen nicht wieder besiedelt.[4]
Landräte
- 1939–1945: Heinrich Dittrich
Kommunalverfassung
Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:
- Ortsgemeinde: Gemeinde,
- Marktgemeinde: Markt,
- Stadtgemeinde: Stadt,
- Politischer Bezirk: Landkreis.
Landkreis und Stadtkreis Eger
Sitz der Kreisverwaltung war die Stadt Eger.
Für alle Orte galt die deutsche Fassung der österreichischen Namen von 1918. Die tschechischen Namen entfielen.
Städte und Gemeinden
- Abtsreuth
- Alt Albenreuth
- Altenteich
- Alt Kinsberg
- Berg
- Dürnbach
- Dürrengrün
- Eichelberg
- Ermesgrün
- Fasattengrün
- Fleißen
- Franzensbad
- Frauenreuth
- Gaßnitz
- Gehaag
- Großloh
- Groß Schüttüber
- Höflas
- Hörsin
- Klinghart
- Konradsgrün
- Kropitz
- Kulsam
- Lapitzfeld
- Liebenstein
- Lindenhau
- Markhausen
- Mostau
- Mühlbach
- Mühlessen
- Nebanitz
- Neudorf
- Neukirchen
- Ober Lohma
- Ober Schönbach
- Oed
- Palitz
- Pilmersreuth
- Rohr
- Scheibenreuth
- Schlada
- Schnecken
- Schöba
- Schönbach
- Schossenreuth
- Seeberg
- Seichenreuth
- Sirmitz
- Stein
- Steingrub
- Thurn
- Tirschnitz
- Trebendorf
- Unter Schönbach
- Voitersreuth
- Watzgenreuth
- Watzkenreuth
- Wildstein
- Zweifelsreuth
Siehe auch
Weblinks
- Rolf Jehke: Landkreis Eger – Verwaltungsgeschichte und die Landräte. Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945. In: www.territorial.de. Rolf Jehke, 6. März 2005.
- Michael Rademacher: Landkreis Eger. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
Einzelnachweise
- ↑ Die Bevölkerung des Deutschen Reichs nach den Ergebnissen der Volkszählung 1939. Heft 1: Stand, Entwicklung und Siedlungsweise der Bevölkerung des Deutschen Reichs (Statistik des Deutschen Reichs 552-1), Statistisches Reichsamt, Berlin 1943, S. 140
- ↑ Verordnung zur Änderung des Gesetzes über die Organisation der politischen Verwaltung vom 18. November 1938 (Verordnungsblatt für die sudetendeutschen Gebiete, Nr. 18/1938, S. 175)
- ↑ Verordnung über die Gliederung des Reichsgaues Sudetenland in Stadt- und Landkreise vom 29. April 1939 (Verordnungsblatt für den Reichsgau Sudetenland, Nr. 2/1939, S. 13-16, hier S. 14, Art. II, § 1)
- ↑ Franz-Josef Sehr: Vor 75 Jahren in Obertiefenbach: Die Ankunft der Heimatvertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg. In: Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 2021. Limburg 2020, ISBN 3-927006-58-0, S. 125–129.