Landgericht Weidenberg

Das Landgericht Weidenberg war ein von 1812 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Weidenberg im heutigen Landkreis Bayreuth.

Geschichte

Im Jahr 1812 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Weidenberg errichtet. Dieses wurde dem Mainkreis zugeschlagen. Es umfasste die Orte des ehemals preußischen Justiz- und Kammeramtes Neustadt am Kulm. 1827 hatte das Landgericht eine Fläche von 11516 Quadratmeilen (≙ 110 km²). Es gab 1 Markt, 18 Dörfer und mehrere Weiler und Einzeln mit etwa 4.430 Einwohnern.[1] 1853 hatte Landgericht eine Fläche von 1,664 Quadratmeilen (≙ 90 km²). Es gab 11 Gemeinden mit insgesamt 3.560 Einwohnern.[2]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Amtsgericht Weidenberg errichtet, dessen Sprengel aus dem vorherigen Landgerichtsbezirk Weidenberg gebildet wurde und die Gemeinden Birk, Döhlau, Fischbach, Görschnitz, Kirchenlaibach, Kirchenpingarten, Lankendorf, Lienlas, Mengersreuth, Nairitz, Neubau, Oberwarmensteinach, Reislas, Seybothenreuth, Sophienthal, Tressau, Untersteinach, Warmensteinach, Weidenberg und Windischenlaibach umfasste.[3]

Struktur

Steuerdistrikte

Im Rahmen des Gemeindeedikts wurde 1812 das Landgericht in sechs Steuerdistrikte untergliedert, die dem Rentamt Bayreuth unterstanden:[4]

Gemeinden

Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) wurden elf Ruralgemeinden gebildet:[4]

Weitere Entwicklung

Am 1. Oktober 1857 wurden vom Landgericht Kemnath wurden acht Gemeinden abgegeben:[5]

Am 1. Oktober 1857 wurden vom Landgericht Pegnitz eine Gemeinde abgegeben:[6]

Literatur

Fußnoten

  1. K. F. Hohn (Hrsg.): Geographisch-statistische Beschreibung des Ober-Mainkreises, S. 311.
  2. P. Stumpf: Bayern. Ein geographisch-statistisch-historisches Handbuch des Königreiches, Bd. 2, S. 647.
  3. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 369)
  4. a b R. Winkler: Bayreuth, S. 495f.
  5. R. Winkler: Bayreuth, S. 445f.
  6. R. Winkler: Bayreuth, S. 446.