Land- und Stadtgericht Spandau

Das Königliche Land- und Stadtgericht Spandau war ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in der Stadt Spandau.

Geschichte

Seit 1809 bestand für die Stadt Spandau das Königliche Stadtgericht Spandau und für das Amt Spandau das Königliche Justizamt Spandau und Bötzow (mit Sitz in Spandau). 1842 wurden diese beiden Gerichte zum Land- und Stadtgericht Spandau zusammengeschlossen.[1] Das zuständige Appellationsgericht blieb das Kammergericht.

1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte aufgehoben. Auch das Land- und Stadtgericht Spandau wurde aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Spandau.[2][3]

Einzelnachweise

  1. Otto Kuntzemüller: Urkundliche Geschichte der Stadt und Festung Spandau von Entstehung der Stadt bis zur Gegenwart, 1881, S 134, Digitalisat.
  2. Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)
  3. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, 1849, S. 42 f., Digitalisat