Land- und Stadtgericht Preußisch Eylau
Das Land- und Stadtgericht Preußisch Eylau war von 1822 bis 1849 ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Preußisch Eylau.
Geschichte
Das Land- und Stadtgericht Preußisch Eylau wurde zum 1. April 1822 aus dem Stadtgericht Preußisch Eylau und dem Justizamt Preußisch Eylau gebildet.[1][2] Es war ein Untergericht 2. Klasse (weil „nicht kollegial“, also mit weniger als drei Juristen, besetzt) im Sprengel des Oberlandesgerichts Königsberg. Zum Justizamt „Preuß. Eilau“ gehörten bis dahin Orte der 7 Kirchspiele Albrechtsdorf, Klein-Dexen, Eichhorn, Pr. Eilau, Landsberg, Petershagen und Schmoditten.
1837 umfasste der Gerichtsbezirk die Stadt Preußisch Eylau mit 2808 Gerichtseingesessenen und 60 Ortschaften mit 5616 Gerichtseingesessenen (zusammen also 8424 Gerichtseingesessene). Am Gericht war ein Stadt- und Landrichter, ein Assessor und drei weitere Mitarbeiter beschäftigt.[3]
Nach der Märzrevolution von 1848 wurden 1849 einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Preußisch Eylau wurde dabei die Gerichtskommission (= Außenstelle) Preußisch Eylau des Kreisgerichts Bartenstein geschaffen.
Einzelnachweise
- ↑ Max Töppen: Historisch-comparative Geographie von Preussen, 1858, S. 390–393, Digitalisat
- ↑ Bekanntmachung des OLG Königsberg vom 22. Januar 1822 im Amtsblatt der Regierung zu Königsberg, 1822, S. 52.
- ↑ W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 43, Digitalisat.