Lager für Erholung und Arbeit


Lager für Erholung und Arbeit (auch Lager für Arbeit und Erholung) wurden in der DDR vielerorts für Schüler ab dem 14. Lebensjahr für ca. zwei Wochen während der Sommerferien veranstaltet. Es handelte sich um gemeinschaftlich organisierte Ferienarbeit, die entweder in Form eines Lagers oder falls wohnortnah, mit täglicher Anfahrt stattfand. Dabei wurden einzelne Arbeitsverträge der Betriebe mit jedem teilnehmenden Schüler abgeschlossen.[1][2] Der Schwerpunkt lag jedoch im kollektiven Erleben und der Gewinnung von Arbeitskräften bei saisonal erhöhtem Bedarf.
Details
Die gesetzliche Regelung der Lager für Erholung und Arbeit fand sich in § 20 Absatz 3 Jugendgesetz der DDR.
Die Teilnahme war überwiegend freiwillig. Allerdings gab es Klassenlehrer oder Schuldirektoren, die ganze Schulklassen zur Teilnahme aufforderten. Häufig waren es Schüler der ehemaligen 9. Klassen, die in den Sommerferien an den Lagern für Erholung und Arbeit teilnahmen. Die gemeinsame Teilnahme sollte nach dem Verständnis der FDJ-Führung und der Schulleitungen zur Kollektivfestigung dienen. Der Einsatz beispielsweise als Erntehelfer war dabei der Vorteil für die beteiligten Betriebe.[1] Nicht alle Schulen nahmen an den Lagern teil. Es richtete sich von Jahr zu Jahr auch nach dem Bedarf. Manche Lager hatten eine lange Tradition, wie z. B. das Lager in Tewswoos.
Die Arbeit wurde nach den damaligen Tariflöhnen abzugsfrei bezahlt. Für die Versorgung und Unterbringung waren die jeweiligen Betriebe, in denen die Schüler zum Arbeitseinsatz kamen, verantwortlich. Dieses wurde auch örtlich unterschiedlich, teils über die Gemeinden mittels Kommunalverträgen, organisiert.
Mitunter wurden als Unterkünfte bestehende Lehrlingswohnheime, Schulen oder Kinderferienlager, bis Mitte der 1980er Jahre teilweise auch Zelte[3] genutzt. Gearbeitet wurde täglich zwischen vier und sechs Stunden, zumeist vormittags. Danach war Freizeit und es wurden kulturelle Veranstaltungen, Urania-Vorträge und meist Diskotheken[3] vor Ort angeboten.
Viele Arbeitseinsätze fanden in der Landwirtschaft statt, so bei der Ernte von Kartoffeln, Rüben oder Erdbeeren. Aber auch in der Forstwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau, beim Ausheben von Gräben, in Industriebetrieben (z. B. in der Textilindustrie oder der Lebensmittelwirtschaft[1]) und beim Sauberhalten von Parks, Plätzen und Straßen wurden die Jugendlichen eingesetzt. Ein Schwerpunkt war in den 1960er und 1970er Jahren die Bewässerung der Landwirtschaft in den nördlichen Bezirken der DDR als Jugendobjekt der FDJ.[3] In den 1980er Jahren wurde die Elektrifizierung der Deutschen Reichsbahn ein neuer Schwerpunkt.
Es fanden auch Auslandseinsätze, zum Beispiel in Polen, statt. Es kamen aber auch polnische Schüler im Rahmen der Lager für Erholung und Arbeit in die DDR.
Unabhängig von den Lagern gab es in der Schulzeit auch Ernteeinsätze, die nachmittags nach dem Schulunterricht stattfanden.[4]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b c Abschied von einer Lebensaufgabe. In: Lausitzer Rundschau. 3. Juli 2007, archiviert vom am 10. September 2021; abgerufen am 10. September 2025.
- ↑ Sommerferien 1985 mit dem „Lager für Erholung und Arbeit“ zwischen Mügeln und Kemmlitz. Abgerufen am 11. September 2025.
- ↑ a b c Frank Weiland: Ludwigslust: Als Helmut Holter Kies siebte | SVZ. 11. Mai 2022, abgerufen am 10. September 2025 (Plus).
- ↑ Ferien. (PDF) In: DDR-Schulrecht.de. Archiviert vom am 4. September 2004; abgerufen am 23. April 2008.