Kreisgericht Schrimm

Das Kreisgericht Schrimm war von 1849 bis 1878 ein preußisches Kreisgericht mit Sitz in Schrimm.

Geschichte

In Schrimm bestand bis 1849 das Land- und Stadtgericht Schrimm. Nach der Märzrevolution wurde dieses Gericht aufgehoben und in der ganzen Provinz Posen einheitlich Kreisgerichte gebildet.[1] In Schrimm entstand so das Kreisgericht Schrimm. Es war eines von 16 Kreisgerichten im Sprengel des Appellationsgerichts Posen.

Der Sprengel des Kreisgerichts Schrimm umfasste den Kreis Schrimm mit den Städten Bnin, Dolzig, Jaraczewo, Kurnik, Moschin, Schrimm und Xions mit 51.659 Gerichtseingesessenen (1861). Das Kreisgericht Posen war das zuständige Schwurgericht für das Kreisgericht Schrimm. Gerichtstage wurden in Dolzig, Kurnik, Moschin und Xions gehalten. Das Gericht bestand aus einem Direktor und acht Kreisrichtern.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Schrimm aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Schrimm mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Posen als Nachfolger gebildet.[2]

Literatur

  • Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung mit den Anciennetätslisten der Justizbeamten, Band 5, 1861, S. 187 f., Digitalisat.

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 448, Digitalisat