Kreisgericht Posen

Das Kreisgericht Posen war von 1849 bis 1878 ein preußisches Kreisgericht mit Sitz in Posen.

Geschichte

In Posen bestand bis 1849 das Land- und Stadtgericht Posen. Nach der Märzrevolution wurde dieses Gericht aufgehoben und in der ganzen Provinz Posen einheitlich Kreisgerichte gebildet.[1] In Posen entstand so das Kreisgericht Posen. Es war eines von 16 Kreisgerichten im Sprengel des Appellationsgerichts Posen.

Der Sprengel des Kreisgerichts Posen umfasste den Kreis Posen mit den Städten Posen, Schwersenz und Stenschewo mit 95.345 Gerichtseingesessenen (1861). Das Kreisgericht Posen war Schwurgericht für die Kreisgerichte Posen, Rogasen, Samter, Schrimm, Schroda und Wreschen. Gerichtstage wurden in Stenschewo gehalten. Das Gericht bestand aus einem Direktor und 21 Kreisrichtern.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Posen aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Posen mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Posen als Nachfolger gebildet.[2]

Literatur

  • Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung mit den Anciennetätslisten der Justizbeamten, Band 5, 1861, S. 185 f., Digitalisat.

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 448, Digitalisat