Kreisgericht Grätz

Das Kreisgericht Grätz war von 1849 bis 1878 ein preußisches Kreisgericht mit Sitz in Grätz.

Geschichte

In Grätz bestand bis 1849 das Land- und Stadtgericht Grätz. Nach der Märzrevolution wurde dieses Gericht aufgehoben und in der ganzen Provinz Posen einheitlich Kreisgerichte gebildet.[1] In Grätz entstand so das Kreisgericht Grätz. Es war eines von 16 Kreisgerichten im Sprengel des Appellationsgerichts Posen.

Der Sprengel des Kreisgerichts Grätz umfasste den Kreis Buk mit den Städten Buk, Grätz, Neustadt bei Pinne, Neutomysl und Opalenitza mit 51.369 Gerichtseingesessenen (1861). Das zuständige Schwurgericht war das Kreisgericht Meseritz. Gerichtstage wurden in Buk, Neustadt und Neutomysl gehalten. Das Gericht bestand aus einem Direktor und acht Kreisrichtern.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Grätz aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Grätz mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von acht Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Meseritz als Nachfolger gebildet.[2]

Literatur

  • Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung mit den Anciennetätslisten der Justizbeamten, Band 5, 1861, S. 182, Digitalisat.

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 408, Digitalisat