Kommunalwahlrecht (Niedersachsen)

Im Land Niedersachsen werden gem. §§ 1 und 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) bei den Kommunalwahlen

gewählt.

Sonstige nach diesem Wahlrecht durchzuführende Wahlen sind Wahlen

  • des Ortsrates oder des Stadtbezirksrats, sofern solche gebildet werden,
  • des Samtgemeinderates, sofern die Gemeinde einer Samtgemeinde angehört
  • des Samtgemeindebürgermeisters/der Samtgemeindebürgermeisterin