Kommunalwahlrecht (Niedersachsen)
Im Land Niedersachsen werden gem. §§ 1 und 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) bei den Kommunalwahlen
- der Rat der Gemeinde bzw. Rat der Stadt,
- der Kreistag, (in der Region Hannover: die Regionsversammlung),
- der/die (Ober-)Bürgermeister/-in
- der/die Landrat/-rätin des Landkreises (in der Region Hannover: der Regionspräsident/die Regionspräsidentin)
gewählt.
Sonstige nach diesem Wahlrecht durchzuführende Wahlen sind Wahlen
- des Ortsrates oder des Stadtbezirksrats, sofern solche gebildet werden,
- des Samtgemeinderates, sofern die Gemeinde einer Samtgemeinde angehört
- des Samtgemeindebürgermeisters/der Samtgemeindebürgermeisterin