Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein

Die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein beschreibt die aktuellen rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben und die historische Entwicklung der Wahlen zu den Gemeinde- beziehungsweise Stadtvertretungen und zu den Kreistagen in Schleswig-Holstein.

Das in Artikel 20 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes verankerte Demokratiegebot gilt nicht nur für den Bereich des Bundes, sondern darüber hinaus auch für den Bereich der Länder und der Kommunen. Nach Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes muss das Volk in den Ländern, Kreisen und Gemeinden eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Artikel 3 Absatz 1 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein bestimmt daher, dass die Wahlen zu den Volksvertretungen im Lande, in den Gemeinden und Gemeindeverbänden und die Abstimmungen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sind.

Wahlsystem

Die Rechtsgrundlagen des Wahlsystems sind im Gemeinde- und Kreiswahlgesetz[1] (GKWG) und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung[2] (GKWO) festgelegt. Ergänzende und weiterführende Erläuterungen sind in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein[3] (Gemeindeordnung -GO-) und für die Kreise entsprechend in der Kreisordnung für Schleswig-Holstein[4] (Kreisordnung -KrO-).

Es gilt nach § 7 GKWK ein System der personalisierten Verhältniswahl. Für die direkte Wahl werden Wahlkreise gebildet, wobei in jedem Wahlkreis der- oder diejenigen als unmittelbare Vertreter gewählt sind, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann (Mehrheitswahl). Der Verhältnisausgleich des gesamten Wahlergebnisses entscheidet darüber, welcher Anteil und somit wie viele Abgeordnete die Partei in das neu gewählte Parlament entsenden kann. Die restlichen Sitze („Listenvertreter“) werden demnach nach Listen, denen die Wahlbewerber angehören können, verteilt.

Unmittelbare Wahlvorschläge für die direkte Wahl im Wahlkreis können von Parteien und Wählergruppen sowie von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerber) eingereicht werden. Die Zahl der einzureichenden Wahlvorschläge ist dahingehend begrenzt, dass die Partei oder Wählergruppe nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge einreichen kann, wie unmittelbare Vertreter im Wahlkreis insgesamt zu wählen sind.

Listenwahlvorschläge mit einer unbegrenzten Anzahl von Bewerbern können nur von den Parteien und Wählergruppen eingereicht werden; dabei gilt das Prinzip der gebundenen, von den Wählern nicht veränderbaren Listen. Eine Verbindung von Listenwahlvorschlägen verschiedener Parteien und/oder Wählergruppen ist unzulässig. Ebenso ist die Einreichung gemeinsamer Wahlvorschläge von Parteien und/oder Wählergruppen nicht möglich.

Die Abgeordneten erwerben ihre Mandate teils durch die Mehrheitswahl in den Wahlkreisen, teils durch die Verhältniswahl aus den Listen der Parteien und Wählergruppen. Zur Berechnung der Stimmen für den Verhältnisausgleich werden für jeden Listenwahlvorschlag alle Stimmen zusammengezählt, die die unmittelbaren Bewerber der vorschlagenden Partei oder Wählergruppe erhalten haben. Der Verhältnisausgleich wird nach dem Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers, und zwar in dessen Ausprägung als Höchstzahlverfahren, vorgenommen. Zur Ermittlung der Vertreter werden alle direkt gewonnenen Mandate von der ermittelten Sitzzahl für den jeweiligen Wahlvorschlag abgezogen. Die restlichen Mandate für die Partei oder Wählergruppe werden dann in der Reihenfolge der eingereichten Listenvorschläge zugeteilt.

Die Wahlperiode dauert seit 1998 fünf Jahre und beginnt seit 2008 mit dem 1. Juni des Wahljahres. Der Wahltermin wird durch Kabinettsbeschluss der Landesregierung auf Vorschlag vom Innenministerium auf einen Sonntag im Mai des Wahljahres festgelegt.

In Gemeinden mit bis zu 70 Einwohnern wird keine Gemeindevertretung gewählt, in Schleswig-Holstein betrifft dies etwa 25 Gemeinden. An deren Stelle tritt eine „Gemeindeversammlung“, der alle wahlberechtigten Bürger der Gemeinde angehören. Falls Angelegenheiten der Gemeinde zu besprechen und zu entscheiden sind, kommen die Bürger bei solchen Kleinstgemeinden zu einer Vollversammlung zusammen. In solchen Kommunen wird zur Kommunalwahl nur für den zuständigen Kreistag abgestimmt.

Bezeichnungen: In Gemeinden heißt die Vertretung grundsätzlich Gemeindevertretung und führt in Städten die Bezeichnung Stadtvertretung; wobei die jeweilige Hauptsatzung der Städte eine abweichende Bezeichnung vorsehen kann.

Bezeichnung der Stadtvertretung Stadt
Ratsversammlung Kiel, Flensburg, Neumünster, Pinneberg, Wedel, Geesthacht, Itzehoe, Rendsburg, Schleswig, Quickborn, Heide, Eckernförde, Schenefeld, Uetersen, Preetz, Tornesch, Brunsbüttel, Kellinghusen, Krempe
Bürgerschaft Lübeck
Stadtverordneten-Kollegium Elmshorn, Husum
Stadtverordnetenversammlung Ahrensburg, Reinbek, Bad Oldesloe, Bad Schwartau, Schwarzenbek, Neustadt in Holstein, Bad Bramstedt, Oldenburg in Holstein, Reinfeld (Holstein), Nortorf, Friedrichstadt
Stadtvertretung Norderstedt, Kaltenkirchen, Mölln, Glinde, Bad Segeberg, Eutin, Bargteheide, Ratzeburg, Schwentinental, Fehmarn, Lauenburg/Elbe, Glückstadt, Barmstedt, Büdelsdorf, Niebüll, Wahlstedt, Heiligenhafen, Kappeln, Meldorf, Glücksburg (Ostsee), Bredstedt, Marne (Holstein), Lütjenburg, Tönning, Wilster, Wyk auf Föhr, Wesselburen, Garding, Arnis
Aktives Wahlrecht

Wahlberechtigt zur Wahl ihrer Gemeindevertretung oder ihres Kreistages sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet gemeldet sind. Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Passives Wahlrecht

Um gewählt werden zu können, ist es erforderlich, dass die Bewerberin oder der Bewerber am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Es müssen zudem die übrigen Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht gegeben sein; darüber hinaus muss die Bewerberin oder der Bewerber seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben. Ebenso darf die Wählbarkeit nicht durch Richterspruch oder auf andere Weise aberkannt worden sein.

Grundlage der Größe der Gemeindevertretung, Stadtvertretung und Kreistage und die Anzahl der zu vergebenen Stimmen pro Wähler, ist die vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein fortgeschriebene Bevölkerungszahl nach dem Stand vom 31. Dezember des dritten Jahres vor der Wahl.

Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie unmittelbare Vertreter im Wahlkreis zu wählen sind. Zur Gemeindewahl in Gemeinden ab 10.000 Einwohnern sowie zur Kreiswahl hat jeder Wähler nur eine einzige Stimme. In Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern können zur Gemeindewahl zwischen zwei und sieben Stimmen vergeben werden. Für einen Bewerber darf aber nur eine Stimme abgegeben werden. Ein „Häufeln“ mehrerer Stimmen auf einen Bewerber (Kumulieren) ist nicht zulässig. Es ist jedoch statthaft, die möglichen Stimmen auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (Panaschieren).

Einwohnerzahl Wahlkreise Unmittelbare
Bewerber
im Wahlkreis
Stimmen pro Wähler
70 bis zu 200 1 4 4
mehr als 200 bis zu 750 1 5 5
mehr als 750 bis zu 1.250 1 6 6
mehr als 1.250 bis zu 2.500 1 7 7
mehr als 2.500 bis zu 5.000 3 3 3
mehr als 5.000 bis zu 10.000 5 2 2

Anzahl der Vertreter

Einwohnerzahl Zahl der Vertreter
insgesamt unmittelbar über Liste
in kreisangehörigen Gemeinden
mehr als 70 bis zu 200 7 4 3
mehr als 200 bis zu 750 9 5 4
mehr als 750 bis zu 1.250 11 6 5
mehr als 1.250 bis zu 2.500 13 7 6
mehr als 2.500 bis zu 5.000 17 9 8
mehr als 5.000 bis zu 10.000 19 10 9
mehr als 10.000 bis zu 15.000 23 12 11
mehr als 15.000 bis zu 25.000 27 14 13
mehr als 25.000 bis zu 35.000 31 16 15
mehr als 35.000 bis zu 45.000 35 18 17
mehr als 45.000 39 20 19
in kreisfreien Städten
bis zu 150.000 43 22 21
mehr als 150.000 49 25 24
in Kreisen
bis zu 200.000 45 23 22
ab 200.000 49 25 24

Die Wahlkreise sind so zu begrenzen, dass sie möglichst gleiche Bevölkerungszahlen aufweisen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf nicht mehr als 20 % von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise im Wahlgebiet abweichen. Die Wahlkreise sollen ein zusammenhängendes Ganzes bilden. Will der Wahlausschuss in besonderen Ausnahmefällen hiervon abweichen, so muss in kreisangehörigen Gemeinden der Kreiswahlausschuss, in kreisfreien Städten und in Kreisen der Landeswahlausschuss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln zustimmen. Die Wahlkreise sollen möglichst unter Wahrung der örtlichen Verhältnisse gebildet werden. Bei Einteilung eines Kreises in Wahlkreise sollen Gemeindegrenzen in der Regel nicht durchschnitten werden. Bei den Kreistagswahlen im Kreis Pinneberg bildet die Gemeinde Helgoland einen Wahlkreis und im Kreis Nordfriesland bilden die Gemeinden der Insel Amrum, die Gemeinden der Insel Föhr und das Amt Pellworm jeweils einen Wahlkreis.

Bei der Wahl kann der Umstand eintreten, dass die Anzahl der für eine Partei oder Wählergruppe in den Wahlkreisen gewählten Bewerber größer ist als der dieser Partei oder Wählergruppe zustehende verhältnismäßige Sitzanteil. Diese Mehrsitze (auch Überhangmandate genannt) verbleiben den Parteien oder Wählergruppen. In einem solchen Fall werden nach Fortführung der Berechnung zum Verhältnisausgleich weitere Mandate an andere Parteien vergeben (Ausgleichsmandate), bis die tatsächliche Zusammensetzung der Vertretung nahezu dem Wahlergebnis entspricht. Es findet somit ein Vollausgleich aller entstandenen Mehrsitze statt.

Am 13. Februar 2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem Organstreitverfahren der schleswig-holsteinischen Landesverbände der Parteien GRÜNE und DIE LINKE gegen die 5-Prozent-Hürde für verfassungswidrig. Der Schleswig-Holsteinische Landtag strich daraufhin am 29. Februar 2008 die Sperrklausel bei Kommunalwahlen.[5][6]

Wahltage und Ergebnisse seit 1946

Übersicht der landesweiten Wahlbeteiligung und Ergebnisse von 1959 bis 2013

Landesweite Ergebnisse werden nur für die Kreiswahlen sowie für die Gemeindewahlen in den vier kreisfreien Städten des Landes ausgewiesen.[7] Nur diese sind in der Ergebnisübersicht dargestellt.

Wahltag Wahlbe-
teiligung
CDU SPD FDP KPD GPD SSW Grüne Linke AfD Sonstige
15.09./13.10.1946 70,6 % 37,3 % 41,0 % 6,1 % 5,1 % 7,3 % 2,2 %
24.10.1948 77,4 % 38,0 % 39,7 % 5,7 % 3,3 % 7,3 % 6,0 %
29.04.1951 76,5 % 29,9 % 1,5 % 18,4 % 5,4 % 40,4 %
24.04.1955 74,5 % 8,2 % 33,2 % 1,8 % 12,4 % 3,9 % 38,6 %
25.10.1959 76,1 % 39,9 % 36,9 % 8,9 % Verbot 9,6 % 2,9 % 1,9 %
11.03.1962 71,2 % 42,3 % 38,3 % 10,7 % XXX 4,8 % 2,5 % 1,3 %
13.03.1966 68,7 % 45,1 % 39,8 % 9,8 % XXX 0,8 % 2,2 % 2,2 %
26.04.1970 72,3 % 45,4 % 43,5 % 5,7 % XXX 1,7 % 3,7 %
24.03.1974 79,2 % 53,1 % 35,6 % 9,0 % XXX 1,6 % 0,8 %
05.03.1978 78,3 % 49,2 % 40,5 % 7,3 % XXX 1,7 % 1,3 %
07.03.1982 73,8 % 50,1 % 34,6 % 6,8 % XXX 1,8 % 3,9 % 2,8 %
02.03.1986 68,7 % 44,2 % 40,3 % 4,4 % XXX 1,7 % 7,4 % 2,0 %
25.03.1990 69,4 % 41,3 % 42,9 % 6,1 % XXX 1,6 % 6,0 % 2,1 %
20.03.1994 70,5 % 37,5 % 39,5 % 4,4 % XXX 2,6 % 10,3 % 5,7 %
22.03.1998 62,8 % 39,1 % 42,4 % 4,8 % XXX 2,9 % 6,8 % 4,0 %
02.03.2003 54,5 % 50,8 % 29,3 % 5,7 % XXX 2,5 % 8,4 % 3,3 %
25.05.2008 49,4 % 38,6 % 26,6 % 9,0 % XXX 3,0 % 10,3 % 6,9 % 5,6 %
26.05.2013 46,7 % 38,9 % 29,8 % 5,0 % XXX 2,9 % 13,7 % 2,5 % 7,2 %
06.05.2018 47,1 % 35,1 % 23,3 % 6,7 % XXX 2,3 % 16,5 % 3,9 % 5,5 % 6,7 %
14.05.2023 49,4 % 33,8 % 19,4 % 6,8 % XXX 4,4 % 17,7 % 2,1 % 8,1 % 7,6 %

Wahl am 13. Oktober 1946

Bei der getrennt von den Gemeindewahlen durchgeführten Wahlen für die Kreistage kandidierten acht Parteien landesweit: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Freie Demokratische Partei (FDP), Südschleswigscher Verein (SSV) - als damaliger Name für den späteren SSW, die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Deutsche Reichspartei (DRP) die Sozialdemokratische Partei Flensburg (SPF), das Zentrum und mehrere unabhängige Bewerber.

Partei Stimmen % Sitze KT/SV a
SPD 1.168.863 41,0 356 21
CDU 1.062.225 37,3 425 21
SSF 207.465 7,3 55 7
FDP 172.102 6,1 32 7
KPD 145.703 5,1 18 18
Deutsche Reichspartei 38.318 1,3 2 2
Sozialdemokratische Partei Flensburg (SPF) b 29.729 1,0 12 1
Zentrum 1.515 0,1 - 0
Sonstige 20 0,0 - -
Total 2.825.940
Wahlbeteiligung: 70,6

Quelle: [8]

a = in wievielen Kreistagen und Stadtvertretungen der kreisfreien Städte vertreten
b = die SPF war eine pro-dänische Abspaltung der SPD in der Stadt Flensburg

Für die zweite Ernennungsperiode des ernannten Landtags ab dem 2. Dezember 1946 hatte dieses Wahlergebnis zur Folge, dass von insgesamt 50 Landtagsabgeordneten 21 Abgeordnete von den Kreistagen gewählt wurden und von der Militärregierung die übrigen 39 Abgeordnete ernannt worden sind.

Das von der britischen Besatzungsmacht erlassene Wahlrecht bevorzugte die stärkste Partei klar. Der Wähler konnte bis zu sechs Kandidaten in seinem Wahlkreis direkt wählen. Nach dem Wahlrecht wurden zwischen der Hälfte bis zu drei Vierteln der Abgeordneten in Wahlkreisen und nur der Rest über die Kreislisten der Parteien gewählt, ohne dass Ausgleichsmandate vergeben wurden. Damit hatte das Wahlrecht eher den Charakter des Mehrheitswahlrechtes als eines Verhältniswahlrechtes. Im Kreis Husum erhielt die CDU mit 49 % der abgegebenen Stimmen 36 von 42 Sitzen im Kreistag oder die SPD bekam im Kreis Pinneberg mit 49 % Wählerstimmen 28 Sitze zugesprochen und die CDU, FDP und KPD zusammen mit 51 % insgesamt 17 Mandate.

In allen 21 Kreisen und kreisfreien Städten traten nur die SPD und die CDU an und konnten auch flächendeckend Mandate erringen. Die SPD ging aus dieser Wahl als stärkste Partei hervor. Sie erhielt 41,0 % der gültigen Stimmen. Während ihr Vorsprung in den Kreisen gegenüber der COU nur knapp war, machte er in den kreisfreien Städten zehn Prozentpunkte aus. Die CDU erhielt als zweitstärkste Partei 37,3 % der Stimmen. Allerdings errang sie aufgrund des Wahlsystems insgesamt 69 Sitze mehr als die Sozialdemokraten. Sie schnitt in den Kreisen (39,0 %) besser ab als in den kreisfreien Städten (32,3 %). Der SSV wurde in der Stadt Flensburg mit 44,0 % die bei weitem stärkste Partei. Das ist jedoch, wie die Ergebnisse der späteren Wahlen zeigen, auf die besonderen Umstande in der ersten Nachkriegszeit zurückzuführen. Die FDP trat nicht in allen Kreisen an, vereinigte auf sich 6,1 % der gültigen Stimmen und errang in 6 Kreistagen Mandate und war dort dreimal so stark wie in den kreisfreien Städten. Die KPD trat dagegen flächendeckend an, auf sie entfielen 5,1 % der Stimmen und es gelang ihr in 18 von den 21 Gebietskörperschaften der Einzug in die Kommunalparlamente, wobei sie nie über 1 Mandat hinauskam und ihr der Einzug in die Kreistage von Norder- und Süderdithmarschen und Segeberg verwehrt blieb. Die DRP errang in Lübeck und im damaligen Kreis Rendsburg jeweils einen Sitz.

Wahl am 24. Oktober 1948

Zur Wahl der Kreistage am 24. Oktober 1948 kandidierten zehn Parteien und mehrere parteilose Einzelbewerber. Gegenüber 1946 traten die Deutsche Konservative Partei (DKP), die Deutsche Partei (DP) und die Radikal-Soziale Freiheitspartei (RSF) erstmals auf und der SSV hatte sich in Südschleswigscher Wählerverband (SSW) umbenannt.

Die Zahl der Wahlberechtigten hatte sich gegenüber 1946 kräftig erhöht. Das hängt einmal mit dem Zustrom weiterer Flüchtlinge, vor allem aber mit der erfüllten Wohnvoraussetzung dieser Personen zusammen. Außerdem ist der weitaus größte Teil derjenigen, die aufgrund ihrer politischen Belastung von der Wahl ausgeschlossen waren, nunmehr wahlberechtigt geworden. Über sechs Zehntel anstelle gut fünf Zehntel der Bevölkerung waren am 24. Oktober 1948 wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung war mit 77,4 % deutlich höher als 1946. Eine weitere bemerkenswerte Übereinstimmung zeigt die Wahlbeteiligung nach Altersgruppen. In einigen Kieler Wahlbezirken wurde die Wahlbeteiligung nach Altersgruppen ausgezählt. Dabei wurde festgestellt, dass die 21- bis 30-Jährigen das geringste Interesse an der Wahl haben und die 51- bis 70-Jährigen das größte.

Mit dieser Wahl wurde in Schleswig-Holstein ein „Mischwahlsystem“ – relative Mehrheitswahl mit Verhältnisausgleich – eingeführt. An dem Verhältnisausgleich nahmen aber nur solche Parteien teil, die im Wahlgebiet mindestens ein Direktmandat oder 10 % der gültigen Stimmen erhalten hatten.

Partei Stimmen % Sitze KT/SV
SPD 496.188 39,7 361 21
CDU 474.537 38,0 405 21
SSW 80.454 6,4 46 7
FDP 70.797 5,7 43 7
Deutsche Partei 31.167 2,5 15 3
SPF 11.177 0,9 8 1
KPD 41.251 3,3 - 0
RSF 2.898 0,2 - 0
Zentrum 2.797 0,2 - 0
DKP 2.503 0,2 - 0
Einzelbewerber 36.094 2,9 2 2
Wahlbeteiligung 77,4

Quelle: Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein: [9]

Die SPD blieb zwar landesweit die stärkste Partei, wurde aber in mehreren Kreisen von der CDU überholt, die insbesondere in den kreisfreien Städten zulegen konnte und in Kiel die Sozialdemokraten auf den zweiten Platz verwies und wie 1946 landesweit mehr Mandate erhielt als die Sozialdemokraten. Die FDP, die nicht flächendeckend kandidierte, büßte ebenfalls etwas ein. Der SSW verlor insbesondere in Flensburg erheblich und fiel von 44 % auf 31 % der gültigen Stimmen zurück.

Da für die Verteilung der Sitze aus den Listen eine Sperrklausel von 10 % galt, war es für die übrigen kleineren Parteien sehr schwer geworden noch Mandate zu erringen. Die KPD verlor alle Sitze, die DP konnte immerhin in Lübeck, dem Kreis Herzogtum Lauenburg und dem Kreis Eutin jeweils 5 Sitze erringen. Außerdem gelang es zwei Parteilosen in die Kreistage von Plön und Eutin einzuziehen.

Wahl am 29. April 1951

Die zur Wahl zuvor eingeführte Sperrklausel von 10 % ließ die Wahlchancen der kleineren Parteien erheblich sinken. Dadurch wurde es eine gängige Praxis und bei dieser Wahl kam es zu einem ersten Höhepunkt, dass sich insbesondere bürgerliche und konservative Parteien bei der Aufstellung von Direktkandidaten in den Wahlkreisen absprachen und nicht gegeneinander kandidierten, zur Kommunalwahl gemeinsame Listenvorschläge einbrachten oder sich zu einem gemeinsamen Wahlvorschlag zusammenschlossen. Diese Parteiengruppen setzten sich unterschiedlich zusammen, auf der Kreisebene war die CDU in allen entsprechenden Bündnissen vertreten, die FDP (15) und die DP (14) in den Kreisen, in denen sie bereits 1948 angetreten waren, und der BHE in fünf, der Schleswig-Holsteinischer Wählerverband (SHW) ebenfalls in fünf, die Deutsche Sammlung in zwei und die Deutsche Konservative Partei (DKP), der Schleswig-Holstein Block, die Deutsche Rechtspartei und eine Wählervereinigung der Kriegsgeneration in jeweils einem Bündnis. Die Gruppen führten unterschiedliche Namen, hatten aber sechsmal die Zusatzbezeichnung „Deutsch“ in ihrem Namen verankert, wie „Deutsche Liste“ oder „Deutscher Wahlblock“.

Die Parteienlandschaft hatte sich gegenüber den vorherigen Wahlen stark verändert und weiter ausdifferenziert. Neben 7 Parteien, die auf Landesebene antraten SPD, SSW, BHE, KPD, SHW, die Freie Soziale Union (FSU) und „Der Deutsche Block“ (DBB), traten zwei Parteien nur einmal auf Stadtebene an; in Flensburg die „Soziale Notgemeinschaft“ und in Kiel die „Universal Demokratische Union“.

Partei Stimmen % Sitze KT/SV
Wahlbündnisse 433.487 35,5 428 21
SPD 364.371 29,9 234 20
BHE a 224.113 18,4 136 13
SSW 65.967 5,4 40 5
Schleswig-Holsteinische Wählervereinigung (SHW) a 35.924 2,9 31 4
Der Deutsche Block (DDB) 22.805 1,9 5 2
KPD 29.719 2,4 - 0
Freie Soziale Union (FSU) 805 0,1 - 0
Einzelbewerber 6.390 0,5 1 1
Sonstige 36.441 2,9 18 1
Wahlbeteiligung: 76,5

a = traten auch in Wahlbündnissen mit an

Sonstige
Kreistag/
Ratsversammlung
Partei Stimmen % Sitze
Stadt Flensburg Flensburger Wählerverband a 26.523 43,4 18
Soziale Notgemeinschaft (SNG) 857 1,4 -
Stadt Kiel Universal Demokratische Union 3.249 2,8 -
Herzogtum Lauenburg Wahlgemeinschaft Geesthacht b 5.812 7,3 -

a= Der Flensburger Wahlverband war ein Wahlbündnis des Flensburger SSW und der Sozialdemokratischen Partei Flensburg (SPF)
b= Die Wahlgemeinschaft Geesthacht war ein Wahlbündnis der örtlichen BHE, CDU, Deutschen Partei und Deutschen Sammlung

Die zusammengeschlossenen Parteiengruppen in ihren Wahlbündnissen verdrängten die SPD im Landesergebnis vom ersten Platz, in 13 Kreisen und der Stadt Flensburg erhielten sie die meistern Stimmen und in zehn sogar die absolute Mehrheit.

Die SPD konnte in den Städten Kiel, Lübeck und Neumünster die absolute Mehrheit erringen, war in den Kreistagen von Pinneberg und Plön noch stärkste Fraktion, wurde aber achtmal auf den zweiten Platz verwiesen, in fünf Kreistagen sogar auf den dritten Platz und in zwei Kreistagen reichte es nur noch für die Position vier. In Flensburg scheiterte sie an der Zehn-Prozent-Hürde.

Der BHE trat fünfmal in Parteibündnissen an, verpasste als stärkste Partei im Kreis Eutin knapp die absolute Mehrheit um einen Sitz, wurde in sechs Kreistagen zweitstärkste Fraktion, fünfmal drittstärkste und einmal viertstärkste.

Die Schleswig-Holsteinische Wählervereinigung trat viermal als eigenständige Partei an, verpasste im Kreis Eiderstedt mit 16 Abgeordneten knapp die absolute Mehrheit und konnte noch in die Kreistage von Eutin (7 Abgeordnete), Plön (7 Abgeordnete) und Süderdithmarschen (1 Abgeordneter) einziehen.

Der Deutsche Block konnte 1 Abgeordneten im Kreis Oldenburg und 4 Abgeordneten in der Bürgerschaft Lübeck stellen.

Ein Parteiloser konnten als Unabhängiger in den Kreistag von Oldenburg/Holstein einziehen.

Die KPD konnte mit 1,5 % erneut keinen Sitz mehr erringen.

Die Sozialistische Reichspartei (SRP) wurde am 23. Oktober 1952 durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts wegen ihrer offenen Bezugnahme auf die NSDAP verboten (BVerfGE 2, 1) und aufgelöst worden. Mit diesem Urteil wurden gleichzeitig sämtliche Mandate ersatzlos gestrichen. Die Auflösung der Partei und die Einziehung aller parteilichen Vermögen wurde angeordnet und gleichzeitig die Bildung von Ersatzorganisationen untersagt. In Erwartung dieses Urteils hatte sich die Partei bereits am 12. September selbst aufgelöst, dieser Beschluss wurde vom Bundesverfassungsgericht jedoch nicht akzeptiert.

Bürgerliche und Konservative Parteiengruppen

Kreis/Stadt 1951 1955
Name Parteien Name Parteien
Stadt Flensburg Wählergemeinschaft Deutsches Flensburg CDU, FDP Wählergemeinschaft Deutsches Flensburg CDU, FDP
Deutscher Wahlblock Schleswig-Holstein-Block (SHB), Deutsche Partei, Deutsche Reichspartei
Stadt Kiel Kieler Gemeinschaft CDU, FDP, BHE, SHB Kieler Block CDU, FDP, GB/BHE, SHB
Stadt Lübeck Wahlgemeinschaft Lübeck der Einheimischen und Vertriebenen CDU, FDP, Deutsche Partei
Stadt Neumünster Wahlgemeinschaft Neumünster CDU, FDP, Deutsche Partei, Schleswig-Holsteinische-Wählervereinigung (SHW), BHE Wahlunion CDU, Bürgerblock
Parteigruppe FDP, SHB, Deutsche Partei
Kreis Eckernförde Deutsche Wahlgemeinschaft
des Kreises Eckernförde
CDU, FDP, Deutsche Partei, BHE, V.d.Kr. Wahlgemeinschaft Kreis und Stadt Eckernförde CDU, FDP, SHB, Deutsche Partei
Kreis Eiderstedt Deutsche Liste Deutsche Partei, FDP Kommunale Wählergemeinschaft Eiderstedt SHW, CDU, SHB, FDP
Kreis Eutin Deutscher Wahlblock
Kreis Eutin
CDU, FDP, Deutsche Partei Wahlgemeinschaft Kreis Eutin CDU, SHB
Kreis Flensburg-Land Deutsche Liste CDU, BHE Deutscher Wahlblock Flensburg-Land SHB, FDP
Kreis Herzogtum Lauenburg Sammlung im Kreis Lauenburg Deutsche Sammlung, Deutsche Partei, CDU Lauenburger Wahlblock FDP, Deutsche Partei, Deutsche Reichspartei
Kreis Husum Wählerverband Kreis Husum CDU, Deutsche Partei, FDP, Deutsche Rechtspartei, SHW Deutscher Wahlblock CDU, GB/BHE, SHB, FDP
Kreis Norderdithmarschen Wahlgemeinschaft CDU, BHE, FDP Wahlblock Norderdithmarschen CDU, GB/BHE, SHB, FDP, Wählergemeinschaft
Kreis Oldenburg (Holstein) Wahlgemeinschaft Kreis Oldenburg CDU, FDP, Deutsche Partei Wahlgemeinschaft Kreis Oldenburg CDU, FDP, SHB, Deutsche Reichspartei
Kreis Pinneberg Deutscher Wahlblock–Kreis Pinneberg CDU, FDP, Deutsche Partei Deutscher Wahlblock–Kreis Pinneberg CDU, FDP, Deutsche Partei
Kreis Plön Rechtsblock CDU, Deutsche Partei, FDP Wahlblock Kreis Plön CDU, FDP, SHB
Kreis Rendsburg Kommunaler Wählerverbund Rendsburg CDU, FDP, SHW Kommunaler Wählerverband Rendsburg CDU, FDP
Kreis Schleswig Kreiswählervereinigung Schleswig CDU, SHW Deutsche Wählergemeinschaft CDU, FDP, SHB
Deutsche Gemeinschaft Kreis Schleswig BHE, FDP, Deutsche Partei, Wählervereinigung der Kriegsgeneration
Kreis Segeberg Wählervereinigung Kreis Segeberg CDU, FDP, Deutsche Partei Wählervereinigung des Kreises Segeberg FDP, Deutsche Partei
Kreis Steinburg Deutscher Wahlblock Steinburg CDU, FDP, Deutsche Partei, Deutsche Konservative Partei (DKP) Deutscher Wahlblock Steinburg CDU, FDP, Deutsche Partei, SHB
Kreis Stormarn Stormaner Wählervereinigung CDU, FDP, SHW, Deutsche Partei, Deutsche Sammlung Stormarnblock CDU, FDP, SHB
Kreis Süderdithmarschen Kommunale Wählervereinigung CDU, FDP, DP Wahlblock Süderdithmarschen CDU, Deutsche Partei, FDP
Kreis Südtondern Demokratische Wählerschaft Südtonern CDU, SHW, Deutsche Partei Deutsche Wahlgemeinschaft CDU, Deutsche Partei

Quellen: [10][11][12]

Wahl am 24. April 1955

Die Parteienlandschaft war noch unübersichtlicher geworden. Es traten weiterhin Parteiengruppen zu Wahl an, hatten aber andere Namen, setzten sich aus anderen Parteien zusammen oder waren völlige Neugründungen. Ein Vergleich der Wahlergebnisse ist daher nur eingeschränkt möglich.

Landesweit unter gleichen Namen traten nur noch die SPD und die KPD an. Der BHE, der sich jetzt Gesamtdeutscher Block / Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE) nannte, kandidierte 17 mal eigenständig und gehörte in vier Kreisen einer Parteiengruppe an. Die CDU stand in vier Kreisen und die FDP in zwei Kreisen als eigenständige Partei auf dem Stimmzettel.

Die KPD hatte in allen kreisfreien Städten und Landkreisen Kandidaten aufgestellt, der BdD nur in den kreisfreien Städten Kiel und Lübeck sowie in den Landkreisen Oldenburg/Holstein, Pinneberg und Rendsburg. Die Soziale Notgemeinschaft (SNG) trat nur in der kreisfreien Stadt Flensburg an.

Dazu kamen noch drei parteilose Einzelbewerber.

Partei Stimmen % Sitze KT/SV
Wahlbündnisse 412.939 37,8 372 20
SPD 363.425 33,2 275 21
Gesamtdeutscher Block / Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE) a 135.860 12,4 111 17
CDU a 89.468 8,2 67 4
SSW 42.097 3,9 45 7
KPD 29.719 2,4 - 0
FDP a 11.528 1,1 5 2
Einzelbewerber 4.708 0,4 3 3
Sonstige 36.441 2,9 8 5
Wahlbeteiligung: 76,5

a = traten auch in Wahlbündnissen mit an

Sonstige
Kreistag/
Ratsversammlung
Partei Stimmen % Sitze
Stadt Flensburg Soziale Notgemeinschaft (SNG) 438 0,8 -
Stadt Kiel Bund der Deutschen (BdD) 2.564 2,1 -
Hansestadt Lübeck Deutsche Partei (DP) 6.100 5,2 2
Bund der Deutschen (BdD) 415 0,4 -
Eiderstedt Wahlverband der Steuerzahler (WdS) 252 2,7 -
Herzogtum Lauenburg Ostdeutsche Wahlgemeinschaft der Heimatvertriebenen (OWdH) 352 0,6 -
Husum Wählergemeinschaft Amt Viöl (WAV) 1.012 3,8 1 b
Kreis Oldenburg (Holstein) Grömitzer Wählervereinigung 591 1,6 1 b
Bund der Deutschen (BdD) 165 0,4 -
Unabhängige Wahlgemeinschaft Cismar 118 0,3 -
Kreis Pinneberg Bund der Deutschen (BdD) 232 0,3 -
Kreis Plön Wählervereinigung der Vertriebenen und Entrechteten (WVE) 269 0,5 -
Kreis Rendsburg Schleswig-Holstein-Block (SHB) 6.628 9,3 4
Bund der Deutschen (BdD) 376 0,5 -
Kreis Südtonern Wählerverband Hörnum 376 0,5 1 b

Quellen: [13][14]
b = jeweils Direktmandat

Insgesamt wurde 17 Überhangmandate erzielt. Davon konnte die SPD in Lübeck eines und die CDU in Flensburg-Land drei erobern. Die verschiedenen Gruppen konnten die restlichen 13 Mandate gewinnen (im Kreis Eckernförde 1, im Kreis Eiderstedt 2, im Kreis Oldenburg 1, im Kreis Rendsburg 1, im Kreis Schleswig sogar 4, im Kreis Segeberg 3 und im Kreis Südtondern 1)

Trotz der unterschiedlichen Zusammensetzungen und sich anbahnender Auflösungserscheinungen lagen die Parteiengruppen insgesamt und in den meisten Kreisen und kreisfreien Städten vorn. Absolute Mehrheiten konnten die Gruppen in Eiderstedt, Husum, Norderdithmarschen, Schleswig, Süderdithmarschen und sogar in Kiel erobern. Stärkste Fraktion wurden sie in den Kreisen Eckernförde, Eutin, Oldenburg, Plön, Rendsburg, Steinburg und Stormarn sowie in der Stadt Flensburg.

Der SPD gelang es nur noch im Kreis Pinneberg und der Hansestadt Lübeck die Spitzenposition zu erringen.

Die CDU mit ihren vier Kandidaturen als eigenständige Kraft konnte in drei Kreisen (Flensburg-Land, Hrzgt. Lauenburg und Segeberg) stärkste Fraktion werden und erreichte in Lübeck die zweite Position.

Der GB/BHE verlor weiter an Bedeutung und sein Stimmenanteil ging von 18,4% auf 12,4 % zurück, er verlor 30 Mandate und verlor auch seine Spitzenposition im Kreis Eutin.

Der SSW musste ebenfalls Stimmenverluste hinnehmen, konnte aber seinen zweiten Platz in Flensburg verteidigen.

Die drei Einzelbewerber konnten direkt in die Kreistage von Husum, Schleswig und Süderdithmarschen einziehen.

Die KPD konnte zwar zum Vergleich zur Vorwahl wieder etwas zulegen, aber erneut in keinen Kreistag oder kreisfreie Stadtvertretung einziehen.

Das KPD-Verbot vom 17. August 1956 war das zweite Parteienverbot in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und führte zu der Zwangsauflösung der Partei, dem Entzug ihrer politischen Mandate, dem Verbot der Gründung von Ersatzorganisationen und Gerichtsverfahren gegen tausende Mitglieder.

Wahl am 25. Oktober 1959

Durch die veränderten rechtlichen Voraussetzungen traten die Parteien nun wieder selbstständig an. Die CDU, die SPD, die FDP, der SSW, die GB/BHE, die Deutsche Partei, der BdD, die Deutsche Reichspartei, der unabhängige Schleswig-Holstein Block (uSHB) und die Gemeinschaft Schleswig-Holsteinische Rathauspartei (GSHR) erschienen neben einigen Parteilosen auf dem Wahlzettel.

Die CDU und die SPD traten in allen 21 Gebietskörperschaften an und konnten auch überall Sitze erringen. Der GB/BHE stellte nur im Kreis Süderdithmarschen keine Kandidaten auf und die FDP ließ lediglich den Kreis Flensburg-Land aus. Der SSW erschien in Flensburg, Kiel, dem Kreis Eckernförde, dem Kreis Eiderstedt, dem Kreis Flensburg-Land, dem Kreis Husum, dem Kreis Rendsburg, dem Kreis Schleswig und dem Kreis Südtondern auf dem Wahlzettel. Die Deutsche Partei kandidierte in 11 von 21 Kreisen und kreisfreien Städten.

Partei Stimmen % Sitze KT/SV
CDU 460.574 39,9 382 21
SPD 425.821 36,9 309 21
FDP 102.347 8,9 76 18
Gesamtdeutscher Block / Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE) 93.480 8,1 68 18
SSW 33.460 2,9 36 7
Deutsche Partei (DP) 16.967 1,5 8 4
unabhängiger Schleswig-Holstein Block (uSHB) 8.434 0,7 6 2
Deutsche Reichspartei (DRP) 10.187 0,9 - 0
Bund der Deutschen, Partei für Einheit, Frieden und Freiheit (BdD) 1.618 0,1 - 0
Gemeinschaft Schleswig-Holsteinische Rathauspartei (GSHR) 328 0,0 - 0
Einzelbewerber 1.890 0,2 - 0
Wahlbeteiligung: 76,1 %

Insgesamt entstanden 13 Überhangmandate, davon eines für die FDP in der Stadt Flensburg. und 12 für die CDU

In acht Kreisen, davon in drei Stadtkreisen, waren die Parteien Listenverbindungen eingegangen. Drei derartige Verbindungen bestanden zwischen der CDU und FDP, 2 zwischen der FDP und dem GB/BHE und je eine zwischen DP-uSHB, CDU-FDP-DP, CDU-GB/BHE.

Die CDU wurde als eigenständige Kraft landesweit die stärkste Partei, der Abstand zur SPD betrug allerdings nur 3 %. Sie gewann in 4 von 21 Stadt- und Landkreisen die absolute (in den Kreisen Husum, Norderdithmarschen, Schleswig, Südtondern) und in 8 Kreisen die relative Mehrheit der Sitze (den Kreisen Eckernförde, Eiderstedt, Eutin, Hrzgt. Lauenburg, Plön, Rendsburg, Segeberg und Süderdithmarschen). In 2 Kreisen hatte sie Sitzgleichheit, und zwar mit der SPD im Kreis Oldenburg und dem SSW in der Stadt Flensburg.

Die Sozialdemokraten verbesserten sich zur vorherigen Wahl und konnten in Kiel und Neumünster die absolute Mehrheit zurückgewinnen und in Lübeck, dem Kreis Pinneberg, dem Kreis Steinburg und dem Kreis Stormarn wieder stärkste Kraft werden. Gegenüber dem Sitzergebnis von 1955 ergaben sich für die Sozialdemokraten eine Verbesserung; sie erreichte bei der Wahl zuvor lediglich in einem Kreis die relative Mehrheit.

Die FDP etablierte sich wieder als dritte Kraft und erreichte im Kreis Segeberg mit 25,7 % ihr bestes Ergebnis bei einer Kreiswahl in Schleswig-Holstein.

Die GB/BHE und die SSW verloren insgesamt, wobei in Flensburg die dänische Partei weiterhin stärkste Partei blieb.

Der Deutschen Partei gelang in vier Kreisen der Sprung in den Kreistag, wobei es in Oldenburg nur für ein Direktmandat ausreichte.

Der uSHB überwand in zwei Kreisen (im Kreis Rendsburg und im Kreis Süderdithmarschen inklusive einem Direktmandat) die Sperrklausel.

Wahl am 11. März 1962

An den Wahlen zu den Kreistagen und den Stadtvertretungen der kreisfreien Städte beteiligten sich landesweit sieben Parteien: CDU, SPD, FDP, SSW, die Gesamtdeutsche Partei (GDP) als Nachfolgepartei der fusionierten GB/BHE und Deutschen Partei, die Deutsche Friedens-Union (DFU) und der unabhängige Schleswig-Holstein Block (uSHB). Dazu weitere sechs Wählergruppen und drei Einzelbewerber. Die DFU und der uSHB kamen bei der Sitzverteilung nicht zum Zuge, von den Einzelbewerbern konnte einer ein Direktmandat erobern und von den Wählergruppen gelangen zwei der Sprung in die Kreistage.

Wahlbeteiligung: 71,2
Wahlergebnis in den Kreisen und kreisfreien Städten 1962
Partei Stimmen Prozent Sitze KT/SV
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 475.540 42,3 % 400 21
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 430.971 38,3 % 324 21
Freie Demokratische Partei (FDP) 120.425 10,7 % 100 21
Gesamtdeutsche Partei (GDP) 54.258 4,8 % 27 11
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 28.265 2,5 % 26 5
Wählergruppen (WG) 6.480 0,6 % 3 2
Deutsche Friedens-Union (DFU) 6.216 0,6 % - 0
Einzelbewerber 682 0,1 % 1 1

Zu den „Wählergruppen“, dem uSBH, der nur in Süderdithmarschen antrat und den Einzelbewerbern zählen die folgenden Ergebnisse:

Wahlergebnis der Wählergruppen in den Kreisen und kreisfreien Städten
Kreistag/
Ratsversammlung/
Bürgerschaft
Partei Stimmen % Sitze
Hansestadt Lübeck Freie Wählergemeinschaft Lübeck e.V. (FWL) 2.541 2,2 -
Einzelbewerber 34 0,0 -
Stadt Neumünster Kommunale Wählergruppe 522 1,4 -
Eiderstedt Wählergemeinschaft St. Peter 234 2,5 -
Eutin Freie Wählervereinigung (FWV) 2.593 5,5 2
Herzogtum Lauenburg Ostdeutsche Wahlgemeinschaft der Heimatvertriebenen (OWdH) 141 0,2 -
Husum Einzelbewerber 631 2,1 1 b
Plön Einzelbewerber 17 0,0 -
Süderdithmarschen unabhängige Schleswig-Holstein Block (uSHB) 1.127 3,2 -
Südtondern Kommunale Gemeinschaft Wyk-Boldixum-Südstrand 449 1,8 1 b
Quelle: Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein[15]

b: jeweils Direktmandate

Landesweit entstanden 9 Überhangmandate, die allesamt an die CDU gingen. Davon 2 im Kreis Flensburg-Land, 3 im Kreis Schleswig und 4 im Kreis Segeberg.

Die CDU vergrößerte landesweit ihren Vorsprung auf die SPD um einen Prozentpunkt und eroberte in 14 Kreisen die Spitzenposition und in 6 Kreisen eine absolute Mehrheit. Die SPD behauptete ihren landesweiten zweiten Platz und war sechsmal die stärkste Fraktion. In Kiel und Neumünster konnte sie die absolute Mehrheit in den beiden Ratsversammlungen erringen.

Die FDP konnte durch die Zuwächse bei den Kreistagswahlen ihre landesweite dritte Position absichern, nur in Flensburg und Ostholstein war sie nicht auf dem dritten Platz und im Kreis Eiderstedt mit 25,1 % und im Kreis Segeberg errang sie mit 24,7 %, bei leichten Verlusten zur Vorwahl, ein Ergebnis über 20 %. Landesweit gewann sie 10 Direktmandate, 6 davon im Kreis Eiderstedt.

Die GDP verlor immer weiter am Bedeutung und insgesamt sank ihr Anteil landesweit unter 5 %, sie verpasste den Einzug in den vier kreisfreien Städten und sechs weiteren Kreistagen. Nur noch in ihrer Hochburg im Kreis Eutin kam sie noch mit 11,4 % auf ein zweistelliges Ergebnis.

Wahl am 13. März 1966

Flächendeckend in allen 21 Wahlgebieten traten nur noch CDU, SPD, und FDP an. Der SSW in den insgesamt 9 Kreisen und Städten des nördlichen Landesteils.

Die Gesamtdeutsche Partei musste wegen der Übereinstimmung ihres Parteikürzels mit der GdP (Gewerkschaft der Polizei) ab 1966 das neue Kürzel GPD verwenden.[16] Auf dem Wahlzettel stand sie dabei nur noch sechsmal (in der Stadt Flensburg und den Kreisen Eckernförde, Plön, Rendsburg, Segeberg und Steinburg).

Dazu bewarben sich zwei Einzelbewerber in den Kreisen Husum und Stormarn.

Wahlbeteiligung: 68,7
Wahlergebnis in den Kreisen und kreisfreien Städten 1966
Partei Stimmen Prozent Sitze KT/SV
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 506.155 45,1 % 419 21
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 447.351 39,8 % 337 21
Freie Demokratische Partei (FDP) 110.633 9,8 % 92 21
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 24.710 2,2 % 24 5
Gesamtdeutsche Partei (GPD) 9.526 0,8 % - 0
Wählergruppen (WG) 24.588 2,2 % 13 6
Einzelbewerber 556 0,0 % - 0

Zu den „Wählergruppen“ zählen die Ergebnisse von 9 Gruppierungen

Wahlergebnis der Wählergruppen in den Kreisen und kreisfreien Städten
Kreistag/
Ratsversammlung/
Bürgerschaft
Partei Stimmen % Sitze
Stadt Kiel Freie Wählergemeinschaft 8.105 7,0 3
Eutin Freie Wählervereinigung (FWV) 2.786 6,0 2
Flensburg-Land Freie Wählergemeinschaft Flensburg-Land 2.786 6,0 3
Herzogtum Lauenburg Freie Wählergemeinschaft Hzgt. Lauenburg 2.390 8,0 3
Husum Freie Wählergemeinschaft Kreis Husum 1.088 3,7 -
Freie Wählergruppe Amtsbezirk Viöl 262 0,9 -
Norderdithmarschen Wahlgemeinschaft Büsum 304 1,1 -
Oldenburg (Holstein) Freie Wählergemeinschaft Kreisverband Oldenburg 2.441 6,6 2
Schleswig Freie Wählervereinigung 2.006 4,5 -

Quelle: Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein[17]

Wahl am 26. April 1970

Zum 1. Januar 1970 wurde der Kreis Segeberg durch die Bildung der neuen Stadt Norderstedt vergrößert, die aus den Gemeinden Friedrichsgabe und Garstedt des Kreises Pinneberg sowie Harksheide und Glashütte des Kreises Stormarn gebildet wurde. Die entsprechenden Kreistagsabgeordneten schieden aus ihren bisherigen Kreistagen aus und wurden durch die nächsten zu berücksichtigenden Listenbewerber ihrer Parteien ersetzt.

Durch die Kreisreform für Schleswig-Holstein zum 26. April 1970 wurden aus den bisherigen 17 Kreisen in einem ersten Schritt 12 neue Kreise gebildet. An diesem Tag wurden auch die entsprechenden Kreistage gewählt.

Die Gesamtdeutsche Partei (GPD) verschwand völlig von der politischen Landkarte.

Der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) war es 1967 auf Anhieb gelungen, mit 72.093 Stimmen, 5,85 % und 4 Abgeordneten in den Landtag einzuziehen und dies sollte nun auf kommunaler Ebene fortgesetzt werden. Daher erschien die NPD als neuer Akteur auf der Bühne und auf 13 Wahlzetteln, bis auf der Stadt Flensburg, der Stadt Neumünster und dem Kreis Flensburg-Land stellte sie Kandidatn auf. Es gelang ihr allerdings in keinem Fall das Überwinden der 5-%-Hürde und der Einzug in ein kommunales Parlament auf dieser Ebene.

Insgesamt sechs Einzelbewerber bewarben sich

Wahlbeteiligung: 72,3
Wahlergebnis in den Kreisen und kreisfreien Städten 1970
Partei Stimmen Prozent Sitze KT/SV
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 577.523 45,4 % 349 16
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 552.867 43,5 % 324 16
Freie Demokratische Partei (FDP) 110.633 5,7 % 31 16
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 21.803 2,2 % 16 4
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 30.650 2,4 % - 0
Wählergruppen (WG) 14.909 1,2 % 4 1
Einzelbewerber 1.793 0,1 % - 0

Zu den „Wählergruppen“ zählen die Ergebnisse von 5 Gruppierungen

Wahlergebnis der Wählergruppen in den Kreisen und kreisfreien Städten
Kreistag/
Ratsversammlung/
Bürgerschaft
Partei Stimmen % Sitze
Stadt Kiel Freie Kieler Wählergemeinschaft 6.035 4,6 -
Flensburg-Land Freie Wählergemeinschaft Flensburg-Land 2.892 8,5 4
Ostholstein Freie Wählervereinigung Kreisverband Ostholstein 3.807 4,1 -
Unabhängige Wählergruppe Malente Ostholstein 168 0,2 -
Kreis Pinneberg Freie Wählergemeinschaft für den Kreis Pinneberg 2.007 1,7 -

Quelle: Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein[18]

Wahl am 24. März 1974

Mit den neugeschaffenen Kreis Schleswig-Flensburg, der aus dem Kreis Schleswig und Teilen des aufgelösten Kreises Flensburg-Land entstand, wurde die große Kreisreform Schleswig-Holsteins von 1970 zum 24. März 1974 abgeschlossen. Diese Struktur mit den vier kreisfreien Städten und den 11 Kreisen besteht bis heute.

Mit der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) kandidierte eine neue Partei in insgesamt 10 Kreisen und kreisfreien Städten.

Wahlbeteiligung: 79,2
Wahlergebnis in den Kreisen und kreisfreien Städten 1974
Partei Stimmen Prozent Sitze KT/SV
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 755.264 53,1 % 381 15
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 505.322 35,6 % 249 15
Freie Demokratische Partei (FDP) 127.480 9,0 % 54 14
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 22.367 1,6 % 13 3
Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 6.510 0,5 % - 0
Wählergruppen (WG) 4.066 0,3 % - 0
Einzelbewerber 252 0,0 % - 0

Zu den „Wählergruppen“ zählen die Ergebnisse von 2 Gruppierungen

Wahlergebnis der Wählergruppen in den Kreisen und kreisfreien Städten
Kreistag/
Ratsversammlung/
Bürgerschaft
Partei Stimmen % Sitze
Stadt Kiel Freie Kieler Wählergemeinschaft 766 0,6 -
Kreis Schleswig-Flensburg Freie Wählergemeinschaft Schleswig-Flensburg (FWG) 3.300 3,6 -

Quelle: Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein[19]

Die CDU setzte bei der Kommunalwahl 1974 neue Maßstäbe und erhielt 53,1 % der gültigen Stimmen. Es ist gleichzeitig das beste Ergebnis, das bislang eine Partei in Schleswig-Holstein erzielte. Sie verbesserte sich gegenüber 1970 um 7,7 Prozentpunkte und konnte ihren Vorsprung zur SPD von 1,9 auf 17,5 Punkte ausdehnen. Die CDU hatte in allen kreisfreien Städten und Kreisen ihre Anteile erhöht und errang in allen Kreisen und in Neumünster die absolute Mehrheit. Am besten schnitt die CDU in Dithmarschen (59,7 %) ab. Aber selbst in dem Kreis mit dem relativ geringsten CDU-Anteil, in Pinneberg (53,4 %), macht der Abstand zur SPD fast zwanzig Punkte aus. Auch in allen kreisfreien Städten erhielt die CDU mehr Stimmen als die SPD, wenn auch die Anteile nicht so hoch waren wie in den Kreisen. In Kiel brach sie die absolute Mehrheit der SPD und in Neumünster wandelte sie die absolute Mehrheit der SPD in eine eigene um.

Die SPD erhielt 35,6 % der gültigen Stimmen und verschlechterte sich um 7,9 Punkte. Selbst in ihren Hochburgen, den kreisfreien Städten, musste sie der CDU den ersten Platz einräumen. Dort veränderte sich der Vorsprung von 10,2 Punkte in einen Rückstand von 6,9 Punkte gegenüber der CDU. In den Kreisen vergrößerte sich der Rückstand von 6,5 Punkte auf 21,4 Punkte.

Es ist davon auszugehen, dass die bundespolitische Großwetterlage einen großen Einfluss auf das Wahlverhalten ausübte. So setzte sich dieser Trend auch bei allen anderen Wahlen in der Bundesrepublik in diesem Zeitraum fort. Ein identisches Muster konnte auch bei der Kommunalwahl 2003 im Vergleich zur Vorwahl 1998 beobachtet werden.

Wahl am 5. März 1978

Zum ersten Mal traten zwei Grüne Listen bei einer Kommunalwahl in Schleswig-Holstein an. Der Kommunistische Bund Westdeutschland und die Deutsche Mittelstandspartei blieben einmalige Phänomene.

Wahlbeteiligung: 78,3
Wahlergebnis in den Kreisen und kreisfreien Städten 1978
Partei Stimmen Prozent Sitze KT/SV
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 705.989 49,2 % 353 14
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 581.409 40,5 % 287 14
Freie Demokratische Partei (FDP) 104.464 7,3 % 39 12
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 24.380 1,7 % 13 2
Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 7.433 0,5 % - 0
Kommunistischer Bund Westdeutschland (KBW) 669 0,0 % - 0
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 620 0,0 % - 0
Deutsche Mittelstandspartei (DMP) 61 0,0 % - 0
Wählergruppen (WG) 10.113 0,7 % 5 2
Einzelbewerber 243 0,0 % - 0

Zu den „Wählergruppen“ zählen die Ergebnisse von 2 Gruppierungen

Wahlergebnis der Wählergruppen in den Kreisen
Kreistag Partei Stimmen % Sitze
Kreis Nordfriesland Grüne Liste Nordfriesland Wählergemeinschaft Umweltschutz 5.101 6,0 2
Kreis Steinburg Grüne Liste unabhängiger Wähler (Steinburg) 5.012 6,6 3

Quelle: Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein[20]

Die CDU konnte 6 Überhangmandate erobern (3 in Schleswig-Flensburg, 2 in Segeberg und 1 in Stormarn). Dadurch kam es zu 3 Ausgleichsmandaten für den Kreistag Schleswig-Flensburg (2 für die SPD und 1 für den SSW) und 1 Ausgleichsmandat für die SPD im Kreis Segeberg.

Die CDU ging wiederum als stärkste Partei aus den Wahlen hervor, obwohl sich der Abstand zur SPD sich von 17,5 auf 8,7 Punkte halbierte. Insgesamt konnte die CDU ihre absolute Mehrheit in den Kreisen knapp halten. In den Kreisen Nordfriesland, Pinneberg und Steinburg blieb sie jedoch unter der 50%-Marke. In Nordfriesland und Steinburg dürften die damaligen Ereignisse um das geplante Kernkraftwerk Brokdorf eine Rolle gespielt haben, die zum erstmaligen und erfolgreichen Auftreten der Grünen führten. Die CDU verteidigte aber in allen Kreisen mit deutlichem Vorsprung den ersten Platz. Anders sah es in den kreisfreien Städten aus. Hier kippten die Mehrheitsverhältnisse wieder um. Der Vorsprung der CDU (6,9 Punkte) änderte sich in einen, wenn auch knappen, der SPD (2,4 Punkte). Während die CDU 1974 in allen kreisfreien Städten die meisten Stimmen erhalten hatte, büßte sie bei dieser Wahl die absolute Mehrheit in Neumünster ein, und die SPD wurde wieder stärkste Partei, ohne allerdings selbst die absolute Mehrheit von 1970 zurückzugewinnen. In der Landeshauptstadt Kiel fiel die CDU ebenfalls auf den zweiten Platz zurück, hier eroberte die SPD die absolute Mehrheit von 1970 zurück.

Die SPD konnte sich etwas erholen und erreichte mit 40,2 % nach 1970 - wenn man von 1946 absieht - das zweitbeste Ergebnis bei Kommunalwahlen. Sie verbesserte sich in den kreisfreien Städten um 6,2 Punkte und in den Kreisen um 4,6 Punkte.

Die FDP verlor gegenüber 1974 fast ein Fünftel ihrer Wähler und kam auf 7,3 %. Ihre Anteile gingen in allen kreisfreien Städten und Kreisen – bis auf Stormarn, das wegen der Nichtzulassung mehrerer Kandidaten im Jahre 1974 nicht vergleichbar ist – zurück. In Rendsburg-Eckernförde und Steinburg scheiterte sie sogar an der 5%-Grenze. Es fiel auf, dass die FDP in den Kreisen. in denen die Grünen auf- traten, die größten Verluste hatte.

Der SSW konnte seinen Stimmenanteil geringfügig von 1,6 % auf 1,7 % verbessern. Er stellte aber nur noch in Flensburg und Schleswig-Flensburg Abgeordnete. In Nordfriesland fiel sein Anteil auf 4,9 % und war deshalb dort nicht mehr im Kreistag vertreten.

Die beiden Grünen Listen kamen zwar insgesamt nur auf 0,7 % der gültigen Stimmen, in den beiden Kreisen, in denen sie aufgetreten waren, übersprangen sie aber die 5%-Linie und zogen in die Kreistage von Nordfriesland und Steinburg ein. Eine Analyse für den Kreis Steinburg zeigte, dass sich die Ereignisse in Brokdorf auf das Wählerverhalten ausgewirkt haben. In einem Umkreis von etwa 10 km war der Stimmenanteil der Grünen Liste bedeutend höher (8,1 %} als im übrigen Kreisgebiet (4,5 %). Er macht in einigen kleineren Gemeinden dieser Zone über 30 % aus. In Brokdorf selbst stimmten 12,9 % der Wähler für die Grüne Liste.

Wahl am 7. März 1982

Wahlbeteiligung: 73,8
Wahlergebnis in den Kreisen und kreisfreien Städten 1982
Partei Stimmen Prozent Sitze KT/SV
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 704.334 50,1 % 375 15
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 485.608 34,6 % 255 15
Freie Demokratische Partei (FDP) 96.143 6,8 % 38 13
Die Grünen (GRÜNE) 42.987 6,0 % 10 5
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 25.583 1,8 % 17 3
Wählergruppen (WG) 34.083 2,4 % 15 5
Grüne Liste Schleswig-Holstein (GLSH) 12.098 0,9 % 2 1
Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 3.820 0,3 % - 0
Bürgerpartei (BP) 52 0,3 % - 0
Freisoziale Union Demokratische Mitte (FSU) 34 0,3 % - 0
Einzelbewerber 704 0,1 % - 0
Wahlergebnis der Wählergruppen in den Kreisen und kreisfreien Städten
Kreistag/
Ratsversammlung/
Bürgerschaft
Partei Stimmen % Sitze
Stadt Kiel Kieler Liste für Ausländerbegrenzung 4.633 3,8 -
Hansestadt Lübeck Wählergemeinschaft der Grünen Lübeck 3.738 3,2 -
Wählergemeinschaft gegen Arbeitsplatzvernichtung und Sozialabbau 97 0,1 -
Stadt Neumünster Alternative Liste Neumünster 3.297 7,8 3
Kreis Dithmarschen Unabhängige Wählergemeinschaft Hennstedt 702 3,6 -
Kreis Hzgt. Lauenburg Grüne Wählergemeinschaft Kreis Herzogtum Lauenburg 5.481 6,3 3
Kreis Nordfriesland Grüne Liste Nordfriesland 5.825 6,8 3
Kreis Plön Grüne Wählergemeinschaft Kreis Plön 3.677 5,4 2
Bürgergemeinschaft Schönberg 114 0,2 -
Kreis Steinburg Grüne Liste unabhängiger Wähler Kreis Steinburg 6.519 9,0 4

Quelle: Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein[21]

Die CDU konnte insgesamt 14 Überhangmandate erringen (1 im Kreis Hzgt. Lauenburg, 1 im Kreis Nordfriesland, 3 im Kreis Ostholstein, 2 im Kreis Plön, 2 im Kreis Schleswig-Flensburg, 1 im Kreis Segeberg und 4 im Kreis Stormarn). Dadurch entstanden 7 Ausgleichsmandate. Davon entfielen auf die SPD sechs (jeweils 1 im Kreis Hzgt. Lauenburg, Ostholstein, Plön, Segeberg und 2 im Kreis Stormarn) und eines auf die FDP im Kreis Segeberg.

Wahl am 2. März 1986

Landesweit flächendeckend für alle Kreistage und Stadtvertretungen in den kreisfreien traten die CDU, die SPD, die FDP und erstmals Die Grünen an. Der SSW traditionell in Flensburg, Kiel und den drei nördlichen Kreistagen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde im Landesteil Schleswig. Die DKP trat in 12 Gebietskörperschaften an, lediglich in Neumünster und im Kreis Nordfriesland fehlte sie auf dem Stimmzettel. Die ödp trat lediglich im Kreis Ostholstein an. Neun unterschiedliche Wählergruppen oder Listen stellten sich dem Wählervotum und ein Einzelbewerber trat in der Stadt Flensburg an.

Wahlbeteiligung: 68,7
Wahlergebnis in den Kreisen und kreisfreien Städten 1986
Partei Stimmen Prozent Sitze KT/SV
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 599.355 44,2 % 324 14
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 546.858 40,3 % 295 14
Die Grünen (GRÜNE) 100.021 7,4 % 45 14
Freie Demokratische Partei (F.D.P.) 59.618 4,4 % 11 4
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 23.416 1,7 % 15 3
Wählergruppen (WG) 22.813 1,7 % 8 2
Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 3.170 0,2 % - 0
ökologisch-Demokratische Partei (ödp) 1.320 0,1 % - 0
Einzelbewerber 10 0,0 % - 0
Wahlergebnis der Wählergruppen in den Kreisen und kreisfreien Städten
Kreistag Partei Stimmen % Sitze
Stadt Kiel Freie Bürgergemeinschaft Tannenberg/Steenbek/Projensdorf 555 0,5 -
Hansestadt Lübeck Freie Wahlergemeinschaft Unabhängige Lubecker Bürger 6.223 6,0 3
Stadt Neumünster Friedensliste Neumünster 222 0,5 -
Kreis Dithmarschen Unabhängige Wählergemeinschaft Dithmarschen (UWD) 8.261 11,2 5
Kreis Ostholstein Freie Wahlervereinigung Lensahn 542 0,5 -
Kreis Plön Bürgergemeinschaft Schönberg 120 0,2 -
Kreis Rendsburg-Eckernförde Wählergemeinschaft Hanerau-Hademarschen 586 0,4 -
Kreis Schleswig-Flensburg Kreisverband der Wählergemeinschaften 3.849 4,0 -
Kreis Steinburg Grüne Liste unabhängiger Wähler 2.455 3,6 -

Quelle: Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein[22]

Die CDU konnte insgesamt 4 Überhangmandate erringen (1 im Kreis Segeberg und 3 im Kreis Stormarn). Dadurch entstanden 3 Ausgleichsmandate für den Kreistag von Stormarn, davon entfielen auf die SPD, für die Grünen und die F.D.P. jeweils 1 zusätzlicher Sitz.

Die F.D.P. war der große Verlierer der Wahl und schaffte nur noch den Einzug in vier Kreistage (Dithmarschen, Hrzt. Lauenburg, Segeberg und Steinburg) und verfehlte in allen kreisfreien Städten und den 7 weiteren Kreistagen die 5%-Hürde.

Dafür konnten die Grünen in alle 14 kommunalen Parlamente einziehen und unangefochten landesweit den dritten Platz erobern.

Wahl am 25. März 1990

Wahlbeteiligung: 69,4
Wahlergebnis in den Kreisen und kreisfreien Städten 1990
Partei Stimmen Prozent Sitze KT/SV
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 604.545 42,9 % 311 14
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 563.060 41,3 % 300 14
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) 84.157 6,0 % 31 12
Freie Demokratische Partei (FDP) 85.734 6,1 % 30 11
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 23.029 1,6 % 15 3
Wählergruppen (WG) 16.701 1,2 % 8 2
Die Republikaner (REP) 12.120 0,9 % - 0
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 474 0,0 % - 0
Deutsche Volksunion (DVU) 281 0,0 % - 0
Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 108 0,0 % - 0

Zwei „Wählergruppen“ konnten in die jeweiligen Kreistage einziehen

Wahlergebnis der Wählergruppen in den Kreisen und kreisfreien Städten
Kreistag Partei Stimmen % Sitze
Hansestadt Lübeck Unabhängige Lübecker Bürger (ULB) 2.728 2,5 -
Dithmarschen Unabhängige Wählergemeinschaft Dithmarschen (UWD) 5.859 8,0 4
Nordfriesland Wählergemeinschaft Nordfriesland (Wg-NF) 7.486 8,9 4
Kreis Plön Bürgergemeinschaft Schönberg ? ? -
Laboer Wählergemeinschaft ? ? -
zusammen: 628 0,9 -

Quellen: [23][24]

Die SPD konnte zum ersten Mal in der Geschichte Schleswig-Holsteins seit 1945 bei den Kommunalwahlen die CDU bei der Mandatszahl überholen, insbesondere in den kreisfreien Städten konnten sie die Christdemokraten deutlich distanzieren. Die CDU blieb in 8 Kreistagen die stärkste Kraft. Ebenfalls überholen konnten die Grünen die FDP bei der Mandatszahl, obwohl die FDP beim Wählerzuspruch noch knapp die Nase vorn behielt. Wobei die FDP den Sprung in die Kreistage von Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie in die Ratsversammlungen von Flensburg und Neumünster verpasste. Den Grünen misslang der Einzug in die drei Kreistage von Dithmarschen, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.

Wahl am 20. März 1994

Wahlbeteiligung: 70,5
Wahlergebnis in den Kreisen und kreisfreien Städten 1994
Partei Stimmen Prozent Sitze KT/SV
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 572.455 39,5 % 290 15
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 542.977 37,5 % 272 15
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) 148.980 10,3 % 68 15
Freie Demokratische Partei (FDP) 63.960 4,4 % 12 5
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 37.925 2,6 % 41 3
Wählergruppen (WG) 55.516 3,8 % 24 6
Statt Partei 11.961 0,8 % 9 2
Die Republikaner (Rep) 7.189 0,5 % - 0
Die Mitte 4.105 0,3 % - 0
NPD 2.568 0,2 % - 0
Aufbruch 94 518 0,0 % - 0
Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 329 0,0 % 0
Einzelbewerber 271 0,0 % 0

Zu den „Wählergruppen“ zählen die Ergebnisse von 9 Gruppierungen

Wahlergebnis der Wählergruppen in den Kreisen und kreisfreien Städten
Kreistag/
Ratsversammlung/
Bürgerschaft
Partei Stimmen % Sitze
Stadt Kiel Stadt - Union - Kiel (SUK) 11.598 9,6 5
Hansestadt Lübeck Wählergemeinschaft der freien Bürger Lübecks (SPUK) 3.960 3,6 -
Dithmarschen Unabhängige Wählergemeinschaft Dithmarschen (UWD) 8.403 11,4 5
Nordfriesland Wählergemeinschaft Nordfriesland (Wg-NF) 8.629 10,1 4
Ostholstein Freie Wählergemeinschaft Ostholstein (FWG) 8.887 8,2 4
Pinneberg Interessengemeinschaft Hallunner Moats (IHM) 220 0,1 -
Plön FREIE WÄHLERGEMEINSCHAFT PREETZ (FWG) 4.971 6,5 3
Segeberg DIE BÜRGERPARTEI e. V. 4.018 3,2 -
Steinburg Wählerinitiative Steinburg (WIST) 4.830 6,7 3

Quelle: Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein[25]

Wahl am 22. März 1998

Zur Kommunalwahl traten acht Parteien, zwölf Wählergruppen und zwei Einzelbewerber (in Kiel und im Kreis Nordfriesland) an.

Mit 62,8 % Wahlbeteiligung war dies bis zu diesem Zeitpunkt die niedrigste bei einer Kommunalwahl in Schleswig-Holstein.

Wahlbeteiligung: 62,8 %
Wahlergebnis in den Kreisen und kreisfreien Städten 1998
Partei Stimmen % Sitze KT/SV
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 575.505 42,5 315 15
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 530.548 39,1 286 15
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) 91.937 6,8 37 12
Freie Demokratische Partei (FDP) 65.147 4,8 13 5
Wählergruppen (WG) 49.508 3,7 17 5
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 38.737 2,9 24 4
STATT Partei – DIE UNABHÄNGIGEN (STATT Partei) 4.402 0,3 3 1
Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) 269 0,0 - 0
Naturgesetz Partei (NATURGESETZ) 63 0,0 - 0
Einzelbewerber 227 0,0 - 0

Zu den „Wählergruppen“ zählen die Ergebnisse von 13 Gruppierungen

Wahlergebnis der Wählergruppen in den Kreisen und kreisfreien Städten 1998
Kreistag/
Ratsversammlung/
Bürgerschaft
Partei Stimmen % Sitze
Stadt Flensburg Väterliste Schleswig-Holstein 72 0,2 -
Stadt Kiel Stadt-Union-Kiel (S-U-K) 6.840 2,2 3
Hansestadt Lübeck Wählervereinigung ihrer Region Lübeck e.V. (WIR) 4.281 4,4 -
Bündnis rechts für Lübeck 3.540 3,7 -
Dithmarschen Unabhängige Wählergemeinschaft Dithmarschen (UWD) 8.465 11,9 5
Nordfriesland Wählergemeinschaft Nordfriesland (WG-NF) 7.908 9,6 4
Ostholstein Freie Wählergemeinschaft Ostholstein (FWG-OH) 5.100 4,9 -
Ostholsteiner Wählergemeinschaft (OHW) 2.893 2,8 -
Pinneberg Interessengemeinschaft Hallunner Moats (IHM) 154 0,1 -
Plön Freie Wählergemeinschaft Preetz (FWG) 5.242 7,7 3
Segeberg Freie Wählerunion (FWU) 1.096 0,9 -
Steinburg Wählerinitiative Steinburg (WISt) 3.735 5,5 2
Quelle: [26]

Mit 575.505 Stimmen konnte die SPD bei der Kommunalwahl 1998 gegenüber der Vorwahl 1994 gut 3.000 Stimmen hinzugewinnen und ging mit einem Stimmenanteil von 42,4 % erneut als stärkste Partei hervor und konnte nach 1990 und 1978 ihr drittbestes Stimmenergebnis bei einer Kommunalwahl in Schleswig-Holstein einfahren. Aufgrund der erzielten Stimmenanteile konnte die SPD die Wahl als stärkste Partei in den vier kreisfreien Städten und in sieben der elf Kreise für sich entscheiden.

Auf die CDU entfielen 530.548 der gültigen St1mmen, etwa 45.000 weniger als bei der SPD und rund 12.500 weniger als bei der Kommunalwahl 1994. Sie konnte dennoch ihren Stimmenanteil um 1,6 Prozentpunkte auf 39,1 % erhöhen, womit sie sich als zweitstärkste Partei im Lande bestätigte. Nach 1994 war dies für die CDU aber auch das zweitschlechteste Ergebnis bei Kommunalwahlen in Schlesw1g-Holstein.

Die GRÜNEN konnten nur noch knapp 92.000 Stimmen erzielen, damit ging der Stimmenanteil der Partei landesweit von 10,3 % 1994 um 3,5 Prozentpunkte auf 6,8 % zurück. Nach 1994 und 1986 war dies dennoch der drittbeste Stimmenanteil, den die Partei erreichen konnte und landesweit weiterhin deutlich der dritte Platz.

Die FDP erlangte bei der Kommunalwahl 1998 mit 65.147 Stimmen, knapp 1.200 oder 1,9 % mehr als bei der Wahl 1994. Auf dieser Basis konnte sie gleichzeitig ihren Stimmenanteil leicht um 0,4 Prozentpunkte auf landesweit 4,8 % ausbauen, dennoch bedeutete dieser Anteilswert das drittschlechteste Ergebnis der F.D.P. bei einer Kommunalwahl in Schleswig-Holstein.

Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) verbuchte bei der Kommunalwahl 1998 sein bisher bestes Resultat in der Stimmenzahl, die erreichten 38 737 Stimmen waren rund 800 oder 2,1 % mehr als 1994. Die Partei erzielte dam1t einen Stimmenanteil von 2,9 %, und 0,3 Punkte mehr als 4 Jahre zuvor und das zweitbeste Ergebnis nach 1959. Der SSW beteiligt sich an der Wahl traditionell lediglich in den zwei kreisfreien Städten Flensburg und Kiel sowie in den Kreisen Nordfriesland, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg. Er erhöhte jedoch die Zahl der unmittelbaren Kandidaturen in den Kieler Wahlkreisen von drei auf fünf und im Kreis Rendsburg-Eckernförde, wo der SSW erstmals auch südlich des Nord-Ostsee-Kanals präsent war, von 18 auf 29, also für alle Wahlkreise von Rendsburg-Eckernförde.

Die STATT-Partei verpasste den Wiedereinzug in die Lübecker Bürgerschaft, konnte allerdings erneut in die Ratsversammlung von Neumünster einziehe.

Bei den zwei Einzelbewerbern erhielt der eine in Kiel 166, der andere im Kreis Nordfriesland 61 Stimmen.

Quelle: [27]

Wahl am 2. März 2003

Wahlbeteiligung: 54,4 %
Wahlergebnis in den Kreisen und kreisfreien Städten 2003
Partei Stimmen % Sitze KT/SV
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 614.247 50,8 391 15
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 354.250 26,6 223 15
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) 101.058 8,4 55 13
Freie Demokratische Partei (FDP) 68.653 5,7 27 10
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 30.486 2,5 21 3
Wählergruppen (WG) 31.432 2,6 17 4
Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Schill) 3.128 0,3 - 0
Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) 2.466 0,2 - 0
DIE BÜRGERPARTEI e. V. (BP) 1.248 0,1 - 0
Einzelbewerber 971 0,1 - 0

Zu den „Wählergruppen“ zählen die Ergebnisse von 13 Gruppierungen

Wahlergebnis der Wählergruppen in den Kreisen und kreisfreien Städten 1998
Kreistag/
Ratsversammlung/
Bürgerschaft
Partei Stimmen % Sitze
Stadt Kiel Stadt-Union-Kiel (S-U-K) 2.503 2,9 -
Hansestadt Lübeck Bündnis nationaler Sozialisten für Lübeck (www.fuer-luebeck.com) 702 0,8 -
Bündnis Rechts für Lübeck (BRL) 428 0,5 -
Dithmarschen Unabhängige Wählergemeinschaft Dithmarschen (UWD) 7.305 11,9 6
Nordfriesland Wählergemeinschaft Nordfriesland (WG-NF) 6.697 8,9 5
Ostholstein Freie Wählergemeinschaft Ostholstein (FWG) 4.781 5,2 2
Plön Freie Wählergemeinschaft Preetz/Kreis Plön (FWG) 5.261 8,2 4
Steinburg Wählerinitiative Steinburg (WIST) 2.495 4,1 -
Stormarn Forum21 politische Vereinigung in Stormarn e. V. (Forum21) 1.260 1,2 -
Quelle: [28]

Wahl am 25. Mai 2008

Wahlbeteiligung: 49,4 %
Wahlergebnis in den Kreisen und kreisfreien Städten 2008
Partei Stimmen % Sitze KT/SV
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 432.705 38,6 335 15
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 297.491 26,6 225 15
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) 115.286 10,3 81 15
Freie Demokratische Partei (FDP) 100.623 9,0 69 15
Die Linke (DIE LINKE) 76.835 6,9 55 15
Wählergruppen (WG) 56.918 5,1 47 9
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 33.799 3,0 26 5
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 4.717 0,4 2 2
Demokraten 418 0,0 - 0
Zentrum 216 0,0 - 0
Verbraucherschutzpartei 62 0,0 - 0
Einzelbewerber 1.296 0,1 1 1

[29]

Zu den „Wählergruppen“ zählen die Ergebnisse von 13 Gruppierungen

Wahlergebnis der Wählergruppen in den Kreisen und kreisfreien Städten 1998
Kreistag/
Ratsversammlung/
Bürgerschaft
Partei Stimmen % Sitze
Stadt Flensburg WIR in Flensburg (WiF) 6.468 22,3 10
Stadt Kiel NPD 1.526 1,8 1
Bündnis Bürgerbeteiligung Kiel (BBK) 684 0,8 -
Hansestadt Lübeck Bürger für Lübeck (BfL) 9.935 13,9 7
Lübecker Bunt e. V. (BUNT) 125 0,2 -
Kreis Dithmarschen Unabhängige Wählergemeinschaft Dithmarschen (UWD) 7.305 12,6 6
Nordfriesland Wählergemeinschaft Nordfriesland (WG-NF) 8.298 12,2 7
Ostholstein Freie Wählergemeinschaft Ostholstein (FWG) 8.112 10,0 6
Freie Bürgerliste Oldenburg/H. Ostholstein (FBO) 1.106 1,4 -
Kreis Pinneberg Kreis-Wählergemeinschaft-Pinneberg (kWGp) 4.113 3,8 2
Kreis Plön Freie Wählergemeinschaft Preetz/Kreis Plön (FWG) 5.261 8,2 4
Unabhängige Wählergemeinschaft Kreis Plön (UWG-Kreis Plön)
Kreis Steinburg Wählerinitiative Steinburg (WISt) 2.903 5,4 2
Kreis Stormarn Forum21 politische Vereinigung in Stormarn e. V. (Forum21) 1.571 1,7 -
Quelle: [30]

Wahl am 26. Mai 2013

Wahlbeteiligung: 46,7 %
Wahlergebnis in den Kreisen und kreisfreien Städten 2013
Partei Stimmen Prozent Sitze KT/SV
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 418.995 38,9 285 15
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 321.100 29,8 217 15
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) 148.086 13,7 99 15
Freie Demokratische Partei (FDP) 54.096 5,0 38 15
Wählergruppen (WG) 52.089 4,8 43 13
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 30.737 2,9 23 5
Die Linke (DIE LINKE) 26.870 2,5 19 15
Piraten 17.226 1,6 11 10
Freie Wähler Landesvereinigung (FREIE WÄHLER) 5.253 0,5 4 4
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 1.513 0,1 1 1
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung
und basisdemokratische Initiative
(Die PARTEI)
831 0,1 1 1
Verbraucherschutzpartei 63 0,0 - 0
Einzelbewerber 613 0,1 - 0

Zu den „Wählergruppen“ zählen die Ergebnisse von 23 Gruppierungen

Wahlergebnis der Wählergruppen in den Kreisen 2013
Kreistag/
Ratsversammlung/
Bürgerschaft
Partei Stimmen % Sitze
Stadt Flensburg WIR in Flensburg (WIR) 4.002 15,0 6
Flensburg WÄHLEN ! 768 2,9 1
Stadt Kiel WIR in Kiel (WIR) 1.574 2,2 1
Wahlalternative Kieler Bürger (WaKB) 811 1,1 1
Hansestadt Lübeck Bürger für Lübeck (BfL) 2.602 4,1 2
Freie Unabhängige Lübecker (FUL) 489 0,8 -
Bürgerbewegung „miteinander“ 149 0,2 -
Stadt Neumünster Bündnis für Bürger in Schleswig-Holstein e.V. (BfB) 1.528 6,1 2
Dithmarschen Unabhängige Wählergemeinschaft Dithmarschen (UWD) 5.423 9,9 5
Kommunale Wählervereinigung Burg (KWV Burg) 390 0,7 -
Herzogtum Lauenburg Rechtsstaatliche Liga Wählervereinigung
für Herzogtum Lauenburg (Rechtsstaatliche Liga)
1.193 1,6 1
Nordfriesland Wählergemeinschaft Nordfriesland –
Die Unabhängigen (WG-NF)
7.267 10,5 5
Ostholstein Freie Wählergemeinschaft (FWG) 8.256 10,3 6
Pinneberg Kreis-Wählergemeinschaft-Pinneberg (kWGp) 2.871 2,6 1
Plön Freie Wählergemeinschaft Kreis Plön (FWG Kreis Plön) 2.548 4,5 2
Unabhängige Wählergemeinschaft Kreis Plön (UWG-Kreis Plön) 2.377 4,2 2
Freie Wählergemeinschaft Preetz/Kreis Plön (FWG) 1.505 2,6 1
Schleswig-Flensburg Bündnis für Bürger in Schleswig-Holstein e.V.(BfB) 1.336 1,6 1
Segeberg WIR SIND DAS VOLK (WSDV) 146 0,2 -
Steinburg Bürgerliste Steinburg 2.945 5,5 2
Wählerinitiative Steinburg (WISt) 1.260 2,4 1
Stormarn Forum21 politische Vereinigung in Stormarn e.V. (Forum21) 2.590 2,9 2
Unabhängige Wählergemeinschaft Ammersbek (UWA) 205 0,2 -

Quelle:[31]

Wahl am 6. Mai 2018

Wahlbeteiligung: 47,0 %
Wahlergebnis in den Kreisen und kreisfreien Städten 2018
Partei Stimmen Prozent Sitze KT/SV
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 389.010 35,1 289 15
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 258.158 23,3 192 15
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) 183.538 16,5 135 15
Freie Demokratische Partei (FDP) 74.404 6,7 54 15
Alternative für Deutschland (AfD) 61.149 5,5 43 12
Wählergruppen (WG) 49.450 4,5 42 13
Die Linke (DIE LINKE) 42.470 3,9 32 14
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 25.989 2,3 22 5
Freie Wähler Schleswig-Holstein (FREIE WÄHLER) 14.478 1,3 10 7
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung
und basisdemokratische Initiative
(Die PARTEI)
4.981 0,4 2 2
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 879 0,1 2 1
Zukunft.Nordfriesland (Zukunft.) 1.354 0,1 1 1
Piraten 1.131 0,1 1 1
Liberal-Konservative Reformer (LKR) 440 0,0 1 0
Familien-Partei Deutschlands 674 0,1 - 0
Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 91 0,0 - 0
Einzelbewerber 877 0,1 - 0

Zu den „Wählergruppen“ zählen die Ergebnisse von 25 Gruppierungen

Wahlergebnis der Wählergruppen in den Kreisen und kreisfreien Städten 2018
Kreistag/
Ratsversammlung/
Bürgerschaft
Partei Stimmen % Sitze
Stadt Flensburg WIR in Flensburg (WIR) 2.320 8,6 4
Flensburg WÄHLEN 599 2,2 1
Hansestadt Lübeck Die Unabhängigen 4.792 8,0 4
grün+alternativ+links (GAL) 1.674 2,8 1
Bürger für Lübeck (BfL) 1.617 2,3 1
Stadt Neumünster Bündnis für Bürger in Schleswig-Holstein (BfB) 1.293 5,6 2
Dithmarschen Unabhängige Wählergemeinschaft Dithmarschen (UWD) 4.469 7,4 4
Wählergemeinschaft Netzwerk Dithmarschen (WNG) 2.241 4,1 2
Wählerinitiative Graue Panther Dithmarschen (WGP) 156 0,3 -
Herzogtum Lauenburg Wählergemeinschaft BISS Gudow/Kehrsen e.V. (BISS e.V.) 123 0,2 -
Nordfriesland Wählergemeinschaft Nordfriesland - Die Unabhängigen 6.272 8,9 5
Zukunft.Nordfriesland 1.354 1,9 1
Ostholstein Freie Wählergemeinschaft 3.434 4,3 3
Unabhängig für Ostholstein (ufoh) 340 0,4 -
Pinneberg Kreis-Wählergemeinschaft-Pinneberg (kWGp) 2.985 2,5 2
Plön Kreis WählerGemeinschaft Plön (KWG) 2.355 4,0 2
Unabhängige Wählergemeinschaft Kreis Plön (UWG Kreis Plön) 1.953 3,3 2
Rendsburg-Eckernförde Wählergemeinschaft Kreis RD-ECK (WGK) 4.134 3,4 2
Schleswig-Flensburg Bündnis für Bürger in Schleswig-Holstein e.V. (BfB) 1.057 1,2 1
Segeberg Wählerinitiative Segeberg (WI-SE) 3.989 4,1 3
Steinburg Bürgerliste Steinburg (BLS) 1.072 2,0 1
Wählerinitiative Steinburg (WISt) 893 1,7 1
Frauen für Steinburg (FfS) 322 0,6 -
Stormarn Forum 21 politische Vereinigung in Stormarn e.V. (Forum21) 1.117 1,2 1
Unabhängige Wählergemeinschaft Ammersbek (UWA) 489 0,5 -

Quelle:[32]

Wahl am 14. Mai 2023

Wahlbeteiligung: 49,3
Wahlergebnis in den Kreisen und kreisfreien Städten 2023
Partei Stimmen Prozent Sitze KT/SV
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 394.093 33,8 % 302 15
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 226.283 19,4 % 172 15
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) 206.599 17,7 % 154 15
Alternative für Deutschland (AfD) 94.870 8,1 % 71 14
Freie Demokratische Partei (FDP) 79.358 6,8 % 60 15
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 51.284 4,4 % 41 5
Wählergruppen (WG) 43.744 3,8 % 43 10
Die Linke (DIE LINKE) 24.311 2,1 % 17 13
Freie Wähler Landesvereinigung (FREIE WÄHLER) 23.906 2,1 % 18 7
Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBASIS) 10.766 0,9 % 9 9
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung
und basisdemokratische Initiative
(Die PARTEI)
6.773 0,6 % 4 4
Volt Deutschland (Volt) 1.779 0,2 % 2 2
Zukunft.Schleswig-Holstein (Zukunft.) 756 0,1 % 1 1
Partei Mensch Umwelt Tierschutz 232 0,0 % 0
Piraten 108 0,0 % 0
Partei der Humanisten 91 0,0 % 0
Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 38 0,0 % 0
Einzelbewerber 467 0,0 % 0
Quelle:[33]

Zu den „Wählergruppen“ zählen die Ergebnisse von 23 Gruppierungen

Wahlergebnis der Wählergruppen in den Kreisen 2023
Kreistag/
Ratsversammlung/
Bürgerschaft
Partei Stimmen % Sitze
Stadt Flensburg WIR in Flensburg (WIR) 670 2,4 1
Bündnis solidarische Stadt Flensburg (BüsoS) 571 2,1 1
Flensburg WÄHLEN 420 1,5 1
Hansestadt Lübeck grün+alternativ+links (GAL) 2.041 2,9 1
Bürger für Lübeck (BfL) 1.617 2,3 1
Die Unabhängigen 1.525 2,1 1
Stadt Neumünster Heimat Neumünster 1.404 5,6 3
Bürger für Neumünster (BfN) 1.254 5,0 3
Bündnis für Bürger Schleswig-Holstein e.V. (BfB) 942 3,7 2
Offene Liste Neumünster 581 2,3 1
Dithmarschen Unabhängige Wählergemeinschaft Dithmarschen (UWD) 4.304 7,4 4
Wählergemeinschaft Netzwerk Dithmarschen (WNG) 1.392 2,4 1
Dithmarscher Forum Nachhaltigkeit (DFN) 652 1,1 1
Herzogtum Lauenburg Aktive Bürger Büchen (ABB) 1.340 1,7 1
Nordfriesland Wählergemeinschaft Nordfriesland - Die Unabhängigen 6.981 9,4 6
Zukunft. 756 1,0 1
Plön Unabhängige Wählergemeinschaft Kreis Plön (UWG Kreis Plön) 3.889 6,5 4
GEMEINSAM vor Ort - Wählergemeinschaft im Kreis Plön (GEMEINSAM) 3.440 5,7 4
Rendsburg-Eckernförde Wählergemeinschaft Kreis Rendsburg-Eckernförde (WGK) 3.995 3,2 2
Schleswig-Flensburg Freie und Unabhängige Wähler - für Südschleswig (FUW-S) 655 0,7 -
Deerns un Jungs ut Schleswig-Holstein e.V. (Deunju) 649 0,7 -
Steinburg Bürgerliste Steinburg (BLS) 2.900 5,2 3
Stormarn FBO - Für Bad Oldesloe (FBO) 1.633 1,7 1
Forum 21 politische Vereinigung in Stormarn e.V. 889 0,9 1
Direktmandate bei den 11 Kreistagswahlen
Kreis WK CDU SPD Grüne FDP SSW UWG Plön
Dithmarschen 23 21 1 1
Herzogtum
Lauenburg
23 23
Nordfriesland 23 22 1
Ostholstein 25 25
Pinneberg 25 24 1
Plön 23 21 1 1
Rendsburg-
Eckernförde
25 23 2
Schleswig-
Flensburg
25 24 1
Segeberg 25 25
Steinburg 23 23
Stormarn 25 23 2
Gesamt 265 254 5 3 1 1 1

WK = Wahlkreise im Wahlgebiet

Überhangmandate, Ausgleichsmandate und Anzahl Parteien
Kreis/Stadt reg. Ü A G Parteien
Dithmarschen 45 4 5 54 9
Hzgt. Lauenburg 45 7 11 63 9
Nordfriesland 45 8 12 65 10
Ostholstein 49 6 10 65 7
Pinneberg 49 6 8 67 7
Plön 45 6 12 63 8
RD-Eck 49 5 10 64 10
SL 45 8 14 67 8
Segeberg 49 7 11 67 9
Steinburg 45 4 6 55 7
Stormarn 49 6 11 66 10
Flensburg 43 1 0 44 11
Kiel 49 0 - 49 9
Lübeck 49 0 - 49 12
Neumünster 43 4 9 56 11
707 891
Quelle:[34]

reg.: reguläre Sitzzahl
Ü: Überhangmandate
A: Ausgleichsmandate
G: Gesamtsitzzahl
P: Anzahl der Parteien

In den Kreisen konnte die CDU von den 265 Direktmandaten 254 gewinnen, landesweit erreichte sie damit 71 Überhangmandate. Ein weiteres Überhangmandat ging an den SSW in Flensburg. Dadurch wurden 119 Ausgleichsmandate verteilt. Dadurch erhöhte sich die Mandatszahl landesweit von den 707 regulär geplanten durch die 184 zusätzlichen Mandaten auf 891 Gesamtsitze.

Die Basisdemokratische Partei Deutschland konnte jeweils 1 Mandat in den Kreistagen von Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Stormarn und in den Ratsversammlungen von Flensburg, Kiel und Neumünster erringen.

Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative erhielt jeweils 1 Mandat in den Kreistagen von Rendsburg-Eckernförde, Segeberg und konnte ihre Abgeordnetensitze in Kiel und Lübeck verteidigen.

Die Partei Volt konnte jeweils einen Vertreter in die Ratsversammlung von Flensburg und in die Bürgerschaft von Lübeck entsenden.

Die Regionalpartei Zukunft.Schleswig-Holstein konnte ihren 2018 im Kreistag Nordfriesland erhaltenen Sitz bestätigen.

Bestimmungen und Änderungen des Wahlrechts seit 1945

Die Verordnung Nr. 12 der britischen Militärregierung

Mit dieser Verordnung vom 15. September 1945 wurde die Bildung von politischen Parteien zugelassen, „um das Wachstum eines demokratischen Geistes in Deutschland zu fördern und um das Abhalten freier Wahlen an einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt vorzubereiten“.

Revidierte Deutsche Gemeindeordnung im April und Mai 1946

In der britischen Besatzungszone wurde die deutsche Gemeindeordnung zwar formal nicht aufgehoben, durch mehrere Verordnungen im Frühjahr 1946 durch die britische Militärregierung allerdings wesentlich verändert. Es ergingen verfahrensrechtliche Vorschriften zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen in den Gemeinden, Ämtern und Kreisen. Verordnung Nr. 21 vom 01.04.1946: Abänderung der Gemeindeordnung Verordnung Nr. 26 vom 13.04.1946: Wahlbezirke Verordnung Nr. 28 vom 30.04.1946: Registrierung der Wählerverordnung Nr. 31 vom 30.05.1946: Wahl v. Vertretern (Wählbarkeit), Wahltermine u. a. Verordnung Nr. 32 vom 30.05.1946: Wahlverfahren (Amtsblatt der Militär-Regierung S. 173 ff., S. 201 ff., S. 222 ff., S. 226 ff.)

Wahlsystem zur Kommunalwahl vom 15. September 1946

Das Wahlsystem für diese ersten kommunalen Wahlen stellte eine Kombination von Personen- und Verhältniswahl (relatives Mehrheitswahlrecht) nach britischem Vorbild dar. Dieses System brachte es mit sich, dass die stärksten Parteien mit den meisten direkt gewählten Abgeordneten vielfach auch eine absolute Mehrheit der Sitze erhielten, ohne die meisten Wählerstimmen bekommen zu haben. Die Wähler konnten auch bei der Kreiswahl und in den größeren Städten mehrere Kandidaten, bis zu sechs verschiedene, auch unterschiedlicher Parteien, ankreuzen. In 359 Gemeinden hatten die Parteien insgesamt nur so viele oder weniger Bewerber aufgestellt, wie zu wählen waren. In diesen Fällen wurde keine Wahl durchgeführt.

In Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern wurde zunächst eine Quote aus der Summe der insgesamt abgegebenen Stimmen und der Anzahl der zu wählenden Vertreter errechnet. Die Partei mit den meisten Stimmen erhielt den ersten Sitz und die Quote wurde von der Anzahl der für sie abgegebenen Stimmen abgezogen. Sodann wurde festgestellt, welche Partei nun die meisten Stimmen hat, das kann auch die Partei sein, der schon der erste Sitz zugewiesen wurde, und der zweite Abgeordnetensitz zugewiesen. Ergibt sich schließlich, dass noch Sitze zu verteilen sind, obwohl keine Partei mehr die volle Quote aufwies, so wurden die verbleibenden Sitze den Parteien in der Reihenfolge ihrer Stimmenreste zugewiesen.

In den Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern und den Kreistagen galten die Kandidaten mit den meisten Stimmen in den einzelnen Wahlkreisen als direkt gewählt. Ihr Anteil machte je nach Größe des Wahlgebietes die Hälfte bis zu drei Viertel der Gesamtzahl der Abgeordneten aus. Die übrigen Sitze wurden aus sogenannten Reservelisten besetzt. Dabei wurde jeder Partei in einem „Reservestock“ die Stimmen gutgeschrieben, die jeder direkt gewählte Abgeordnete mehr hatte als der mit der höchsten Stimmenzahl durchgefallene Bewerber, ferner die Stimmen aller übrigen nicht direkt gewählten Bewerber. Aus diesen Stimmen und der Anzahl der aus der Reserveliste zu wählenden Vertreter wurde eine Quote berechnet nach der die restlichen Sitze verteilt wurden.

An der Wahl konnten sich Parteien, die eine Lizenz der Militärregierung erhalten hatten und unabhängige Bewerber beteiligen. Die Kandidaten mussten mindestens 25 Jahre alt sein und seit 18 Monaten im örtlichen Melderegister eingetragen sein. Außerdem durften sie nicht in ein Konkursverfahren verwickelt oder Berufsoffizier oder Mitglied einer NS-Organisation gewesen sein.

Wahlberechtigt waren alle mindestens 21 Jahre alten Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und am 12. Mai 1946 mindestens drei Monate im Melderegister eingetragen waren, sofern sie nicht eine führende Funktion in einer NS-Organisation innegehabt hatten, vor dem 1. März 1933 Mitglied der NSDAP gewesen waren oder vom Entnazifizierungsausschuss als Hauptschuldiger, Schuldiger oder Minderbelasteter eingeteilt wurden. Dadurch war nur etwas mehr als die Hälfte der Wohnbevölkerung wahlberechtigt.

Auch Geflüchtete aus den deutschen Ostgebieten waren als Kandidat und häufig auch vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Ursprünglich war die jährliche Wiederwahl eines Drittels der Vertreter vorgesehen.

Gemeinde- und Kreiswahlgesetz des Landes Schleswig-Holstein (GKWG) von 1948

Nach der Bildung des Landes Schleswig-Holstein und Verabschiedung des Landeswahlgesetzes vom 31. Januar 1947 als eigenständiges deutsches Wahlrecht wurden die Wahlangelegenheiten durch die Verordnung der Militärregierung Nr. 81 förmlich auf die deutsche Gesetzgebung und Verwaltung übertragen. In Schleswig-Holstein wurde ein „Mischwahlsystem“ – relative Mehrheitswahl mit Verhältnisausgleich – eingeführt. Für die Verteilung der Sitze aus den Listen galt eine Sperrklausel von 10 %.

Die für 1947 vorgesehene Ergänzungswahl eines Drittels der Vertreter in den Gemeinden und Kreisen wurde ausgesetzt und statt dessen Neuwahlen aller kommunalen Vertretungen bis zum 31. Dezember 1948 angeordnet.

Dazu verabschiedete der Schleswig-Holsteinische Landtag am 15. Juni 1948 das erste Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, das sich grundsätzlich an das Wahlsystem des Landeswahlgesetzes von 1947 anlehnte. Das Gesetz ging von folgenden Grundgedanken aus:

  • Einheitliches Wahlrecht für die Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Mehrheitswahl mit Verhältnisausgleich
  • 4 jährige Wahlzeit ohne jährliche Ergänzungswahlen
  • Kollegiale Gliederung der wahlleitenden Organe (Wahlvorstand und Wahlausschüsse)
  • Öffentlichkeit der Wahlhandlung und der Stimmenauszählung
  • Möglichkeit der umfassenden verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung des Wahlverfahrens

Neben den direkt in den Wahlkreisen gewählten Bewerbern wurden über einen Verhältnisausgleich die restlichen Abgeordneten ermittelt. Dieser wurde dadurch berechnet, dass die nicht verbrauchten Stimmen, das heißt die Stimmen der durchgefallenen Bewerber (Reststimmen) und die Stimmen der erfolgreichen Bewerber, die sie mehr als der erfolglose Kandidat mit der höchsten Stimmenzahl erzielt haben (Überstimmen), zur Grundlage einer anteilsmäßigen Verteilung der Sitze anhand von Listen, die die Parteien eingereicht hatten, genommen werden. An dem Verhältnisausgleich nahmen aber nur solche Parteien teil, die im Wahlgebiet mindestens ein Direktmandat oder 10 % der gültigen Stimmen erhalten hatten. Für die Verteilung der Listensitze wurde erstmals das D’Hondt-Höchstzahlverfahren angewendet. Bei dieser Wahl war es möglich, dass die Parteien noch Bewerber nachnominieren konnten, sofern sie mehr unmittelbare Sitze gewonnen hatten als gemeldete Bewerber auf ihrer Liste vorhanden waren.

Die Meldefrist für die Wählbarkeit wurde auf sechs Monate herabgesetzt. Damit verfügten auch die meisten Flüchtlinge oder Vertriebenen über die Voraussetzung sich als Kandidat aufstellen zu lassen. Die vom Entnazifizierungsausschuss in die Kategorien 1 bis 4 (Hauptschuldiger, Schuldiger, Minderbelasteter und Mitläufer) Eingestuften durften sich weiterhin nicht als Kandidat bewerben.

Die Zahl der Wahlberechtigten hatte sich im Vergleich zur Wahl von 1946 kräftig erhöht. Neben den jetzt wahlberechtigten Geflüchteten waren die aufgrund ihrer politischen Belastung zuvor noch Ausgeschlossenen nunmehr wahlberechtigt geworden.

Einführung der Ämter Kreispräsident und Bürgervorsteher

Mit der Neuregelung der Verwaltung der Kreise nach dem Zweiten Weltkrieg durch die britische Militärregierung wurde der staatlich-kommunale Dualismus des preußischen Landrats aufgehoben und die Trennung von politischer und Verwaltungsleitung umgesetzt. Bislang war der Bürgermeister und der Landrat sowohl der höchste Beamte der Verwaltung als auch Teil der politischen Vertretung. Die bisherigen Landräte leiteten als hauptamtliche Kreisdirektoren die Kreisverwaltung, wurde vom Kreistag gewählt und von der britischen Militärregierung ernannt. In den Städten und Gemeinden leiteten Stadt- oder Gemeindedirektoren hauptamtlich die jeweiligen Verwaltungen, die Bürgermeister waren ehrenamtlich die Vorsitzenden der Gemeindevertretung. In die Zuständigkeit des Kreisdirektors fiel die Umsetzung der Beschlüsse und Weisungen des Kreistags, seiner Ausschüsse und seines Vorsitzenden, des ehrenamtlichen Landrats. Außerdem verantwortete er die Verwaltungsgeschäfte und fungierte als Bindeglied zwischen dem Kreis und seinen Gremien, der Verwaltung und der britischen Militärregierung. Entsprechend war die Aufgabenverteilung in den Kommunen mit dem Gemeinde- oder Stadtdirektor und den ehrenamtlichen Bürgermeistern.

Mit der schleswig-holsteinischen Kreisordnung vom 1. April 1950 wurde die Bezeichnung Kreispräsident für den jeweiligen ehrenamtlichen Vorsitzenden des Kreistags verbindlich für alle Kreise in Schleswig-Holstein eingeführt. Als Folge wurde erneut die frühere Amtsbezeichnung Landrat für den Verwaltungsleiter eingeführt. Für die Gemeinde- und Stadtebene wurde analog durch die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 24. Januar 1950 die Bezeichnung Bürgervorsteher als ehrenamtlicher Vorsitzender der Gemeindevertretung eingeführt, die Städte konnten diese Bezeichnung ebenfalls übernehmen oder diese Position in ihrer Hauptsatzung als Stadtpräsident bezeichnen.

Gemeinde- und Kreiswahlgesetz des Landes Schleswig-Holstein (GKWG) von 1951

Auch die zweite Wahlperiode der kommunalen Vertretungen war kürzer als im Wahlgesetz vorgesehen. Auf Drängen des BHE (Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten) der bei der Landtagswahl 1950 zweitstärkste Partei geworden war und sich auch an der Landesregierung beteiligte, wurden die Ortsparlamente vorzeitig aufgelöst und Neuwahlen für den 29. April 1951 ausgeschrieben.

Das aktive Wahlrecht wurde auf die den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellten volksdeutschen Flüchtlingen gemäß Artikel 116 (1) des Grundgesetzes ausgedehnt. Dazu wurde die Anzahl der Abgeordneten erhöht und auf eine ungerade Zahl festgesetzt.

Es ruhte nur noch bei den Personen, die im Entnazifizierungsverfahren in die Gruppen 1 und 2 (Hauptschuldiger und Schuldiger) eingeteilt worden waren. Mit Blick auf die Entnazifizierungsverfahren in Schleswig-Holstein zwischen 1946 und 1950 kann davon gesprochen werden, dass niemand mehr aus politischen Gründen vom aktiven oder passivem Wahlrecht ausgeschlossen wurde.

Kategorie Anzahl
I. Hauptschuldiger 0
II. Schuldige 0
III. Belastete 2.217
IV. Mitläufer 66.500
V. Entlastete 206.000
"nicht betroffen" 131.600
Quelle:[35]

Gemeinde- und Kreiswahlgesetz des Landes Schleswig-Holstein (GKWG) von 1955

Der Verhältnisausgleich zwischen den Parteien wurde von Teilproporz auf Vollproporz unter Belassung etwaiger Mehrsitze umgestellt und so den damaligen Regelungen bei den schleswig-holsteinischen Landtagswahlen und Bundestagswahlen angepasst. Es wurden nun alle abgegebenen Stimmen zur Ermittlung des Wahlergebnisses und der Gesamtsitzzahl berücksichtigt. Dadurch verlor das Wahlsystem immer mehr die Eigenschaften eines Mehrheitswahlrechtes und entwickelte sich zu einem repräsentativeren System der Verhältniswahl in dem jede einzelne abgegebene Stimme gleichwertiger berücksichtigt wurde.

An der Sitzverteilung nahmen nur Parteien teil, die mindestens ein Direktmandat errungen hatten oder 5 %, anstatt bislang 10 %, der gültigen Stimmen erhalten hatten.

Das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz ermöglichte zur Kommunalwahl 1955 sogenannte „Friedenslisten“. Der § 15, Absatz 1 bestimmte: "Werden in einem Wahlbezirk ebenso viele unmittelbare Wahlvorschläge aufgestellt und zugelassen, als unmittelbare Vertreter zu wählen sind, so findet keine Wahl statt. Die vorgeschlagenen unmittelbaren Bewerber werden vom Wahlausschuß als gewählt erklärt." Wenn sich die Parteien vorher auf genau so viele Kandidaten einigen, wie Plätze im Gemeinderat vergeben werden, wird in der Gemeinde keine Wahl durchgeführt. Dadurch wurde nur in 696 der insgesamt 1391 Gemeinden des Landes ein neuer Gemeinderat tatsächlich von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Es gab Kreise, Flensburg-Land zum Beispiel, in denen mehr als drei Viertel der Gemeinden nicht wählten.[36] Der SPIEGEL schrieb dazu: "Die Parteifunktionäre setzten sich also vor dem Wahltag in den einzelnen Dörfern an runde Tische und handelten bei Bier, Schnaps und Kaffee aus, wie sie ihre Interessen aufeinander abstimmen und die Sitze des jeweiligen Gemeindeparlaments untereinander verteilen wollten. […] Parteifunktionäre haben ihre intern ausgehandelten "Friedenslisten" dadurch populär zu machen gesucht, daß sie Gelder, die sie angeblich im ausgefallenen Wahlkampf gespart haben, als milde Spenden stifteten. Die Rundfunkzeitung 'Hören und Sehen' nannte es ein 'großes Beispiel', daß es für viele Wahlberechtigte keinen 'Wahlrummel' gegeben habe."[37]

Gemeinde- und Kreiswahlgesetz des Landes Schleswig-Holstein (GKWG) von 1959

Zur Kommunalwahl 1959 durften nur noch politische Parteien im Sinne des Artikels 21 Grundgesetz am Verhältnisausgleich von Listenwahlvorschlägen teilnehmen, während Wählergruppen (sog. Rathausparteien), Parteienbündnisse oder Zusammenschlüsse von diesem Listenprivileg ausgeschlossen und wie Einzelbewerber behandelt wurden. Der schleswig-holsteinische Landtag kam zu dieser Entscheidung, weil nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes in den Gemeinden und Kreisen eine politische Willensbildung im Sinne des Art. 21 GG nicht stattfindet und damit reine Kommunalparteien oder entsprechende Bündnisse nicht als Parteien im Sinne des Grundgesetzes anzusehen sind. Da die Festlegung des Parteienbegriffs der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes unterliegen würden, konnte der Landesgesetzgeber nach seiner Auffassung diesen für Kommunalwahlen nicht im abweichenden Sinne bestimmen. Es gab allerdings die Möglichkeit unterschiedliche Listen miteinander zu verbinden, um so eine günstigere Berechnung der Gesamtsitze zu erreichen.

In den Gemeindegrößenklassen mit mehr als 2.000 Einwohnern wurde die Zahl der zu wählenden Vertreter in den Gemeinden erhöht. Diese Erhöhung geschah stets zu Gunsten der Listenvertreter. Damit sollte ein besserer Verhältnisausgleich sichergestellt sowie d1e Erringung von Überhangsmandaten erschwert werden.

Die Regelung, wonach in den Wahlbezirken, in denen ebenso viele unmittelbare Wahlvorschläge aufgestellt und zugelassen wurden als unmittelbare Vertreter zu wählen waren, keine Wahl stattfand (sogenannte "Friedenswahl"), wurde in abgewandelter Form auf Gemeinden bis zu 750 Einwohnern beschränkt.

In den Gemeinden bis einschließlich 5.000 Einwohner hatte der Wahlberechtigte bei der Wahl der Gemeindevertretung drei Stimmen, in den Gemeinden bis einschließlich 10 000 Einwohner zwe1 Stimmen, in allen übrigen Gemeinden und Städten sowie bei der Kreiswahl eine Stimme. Der Wahlberechtigte mit einem Mehr-Stimmenrecht durfte wohl Vertreter verschiedener politischer Parteien - oder auch der gleichen Partei - bis zur Höhe seines Mehr-Stimmenrechts wählen (panaschieren), jedoch ließ das Wahlgesetz nicht zu, einem Vertreter mehr als eine Stimme zu geben (kumulieren).

Weiterhin wurde erstmal bei einer Kommunalwahl in Schleswig-Holstein in Anlehnung an der Bundestagswahl die Briefwahl zugelassen. Die Wahlberechtigten konnten also ihre Stimme nicht nur innerhalb des Wahlgebietes mit einem Wahlschein abgeben, sondern auch von außerhalb oder vor dem Wahltag. Gegenüber heutigen Bestimmungen war die Briefwahl allerdings noch sehr erschwert, da die Unterlagen nur auf besonderem Antrag mit Begründung ausgegeben wurden. Der Anteil der der Briefwähler an allen abgegebenen Stimmen lag damals auch nur bei knapp 3 %.

Gemeinde- und Kreiswahlgesetz des Landes Schleswig-Holstein (GKWG) von 1961

Die Wahlperiode der kommunalen Vertretungen wurde wieder einmal verkürzt. Die Kommunalwahl vom 25. Oktober 1959 wurde vom Bundesverfassungsgericht am 30. Mai 1961 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Auslöser für die Beschwerde war die Regelung, dass nur politische Parteien Listenwahlvorschläge einreichen durften, nicht aber freie Wählervereinigungen (sogen. „Rathausparteien“). Diese Bestimmung wertete das Gericht als Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes der Wahl. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter blieben durch Sonderregelung bis zur angeordneten Neuwahl im Amt. Die sich daraus ergebende Änderung des Wahlgesetzes führt zur Aufhebung des Listenprivilegs für politische Parteien und Einbeziehung von allen Listenvorschlägen in den Verhältnisausgleich und zur künftigen Unzulässigkeit von Listenverbindungen.

Außerdem wurde der Beginn der der Wahlperiode vom 1. November auf den 1. April verlegt. Die Wahlen mussten daher im letzten Märzmonat der Wahlzeit stattfinden. Diese Veränderung war die Folge der Verschiebung des kommunalen Haushaltsjahres auf das Kalenderjahr. Zuvor hatte die Finanzperiode vom 1. April bis zum 31. März gedauert und war in Wahljahren mit den Wahlkampf kollidiert.

Gemeinde- und Kreiswahlgesetz des Landes Schleswig-Holstein (GKWG) von 1965

Durch Überhangmandate kann es zu der Situation kommen, dass der Wählerwille nicht mehr korrekt abgebildet wird und eine Partei eine Mehrheit der Mandate erhält, obwohl sie keine Mehrheit der abgegebenen Stimmen errungen hat. Seit der Kommunalwahl am 13. März 1966 werden die Mehrsitze durch zusätzliche Mandate so weit ausgeglichen, bis die Mehrheitsverhältnisse des Wahlergebnisses wieder abgebildet werden.

Änderung zur Kommunalwahl 1970

Das aktive Wahlrecht wurde von 21 auf 18 Jahre abgesenkt und das Alter für die Wählbarkeit von 25 auf 23 Jahre.

Durch das zweite Gesetz einer Neuordnung von Gemeinde- und Kreisgrenzen vom 23. Dezember 1969 (GVOBI Schi.-H. S. 280) wurde Schleswig-Holstein statt bisher in 17 Kreise mit Wirkung vom 26. April 1970, dem Tage der Kommunalwahl, in zwölf Kreise eingeteilt. Die Zahl der kreisfreien Städte blieb mit vier unverändert, da man sich nicht über die Zuordnung von Flensburg-Land einigen konnte. Es stand eine Zusammenlegung mit Rensburg oder – wie es vier Jahre später geschah – mit Schleswig zur Debatte. Für das Wahlrecht brachte die Neuordnung die Besonderheit, dass die Wahlgebiete die Gemeinden und Kreise sind, wie sie am Wahltage bestehen. Die Zuständigkeit der Wahlorgane erstreckte sich daher auf Gebiete, die noch gar nicht existierten. Es musste deshalb ein besonderes Gesetz über die Durchführung dieser Wahl geschaffen werden (Gesetz vom 23. Dezember 1969, GVOBI. Schi.-H. s 289).

Änderung zur Kommunalwahl 1974

Seit dieser Kommunalwahl ist die Wählbarkeit an die Volljährigkeit gebunden und somit das passive Wahlalter auf 18 Jahre gesenkt worden.

Die Teilnahme an der Briefwahl wurde erleichtert. Bisher musste der Wahlberechtigte mündlich oder schriftlich aus eigener Initiative einen formlosen Antrag stellen, jetzt wurde jeder Wahlbenachrichtigung ein Vordruck für einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines beigefügt.

Änderung zur Kommunalwahl 1986

Seit dieser Wahl wird bei der Urnenwahl auf Briefschläge verzichtet. Dies sollte neben der Kosteneinsparung auch die Arbeit der Wahlvorstände bei der Auszählung der Stimmzettel vereinfachen. Schleswig-Holstein folgte dabei dem Vorbild von anderen Bundesländern, die dies bereits zuvor erprobt und beibehalten hatten. Durch entsprechendes Falten der Stimmzettel sei das Wahlgeheimnis bei der Stimmabgabe weiterhin gewährt.[38]

Änderung zur Kommunalwahl 1998

  • Verlängerung der Wahlperiode auf 5 Jahre
  • Senkung der Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre
  • Einführung des Wahlrechts für Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerwahlrecht)
  • Die Direktwahl von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten wird eingeführt

Änderungen zur Kommunalwahl 2008

Am 13. Februar 2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem Organstreitverfahren der schleswig-holsteinischen Landesverbände der Parteien GRÜNE und DIE LINKE gegen die 5-Prozent-Hürde im Kommunalwahlgesetz des Bundeslandes diese für verfassungswidrig. Der Schleswig-Holsteinische Landtag strich daraufhin am 29. Februar 2008 die Sperrklausel bei Kommunalwahlen.

Die Wahlkämpfe fanden seit 1962 jeweils im März statt, was bei Kommunalpolitikern aufgrund des wechselhaften und nasskalten Witterung unbeliebt war. Daher wurde der Beginn der Wahlperiode auf den 1. Juni verlegt, was einen Wahltermin im Mai und einen Wahlkampf im Frühjahr mit sich brachte.

Änderungen zur Kommunalwahl 2013

  • Die Einwohnergrenze, bis zu der Gemeinden keine Gemeindevertretung wählen, sondern in einer Gemeindeversammlung zusammentreten, wurde im März 2012 von 70 auf 100 Einwohner angehoben,[39] im Dezember 2012 aber wieder auf den ursprünglichen Wert von 70 zurückgesetzt.[40] Daher hat die 70-Einwohner-Grenze bei den Kommunalwahlen 2013 Bestand.
  • Die Direktwahl der Landräte, die 1998 eingeführt und bei der Wahl 2008 in einigen Kreisen noch parallel zu den Gemeinde- und Kreiswahlen durchgeführt wurde, wurde mit Gesetz vom 16. September 2009 in Schleswig-Holstein abgeschafft. Daher findet keine Direktwahl von Landräten mehr statt und seitdem werden sie wieder durch den zuständigen Kreistag gewählt.[41]
  • Da es bei der Kommunalwahl 2008 zu teilweise großen Gemeindevertretungen mit zahlreichen Überhangmandaten gekommen war, deren Berechnung zudem nicht eindeutig geregelt war, wurde die Zahl der unmittelbaren Vertreter in Gemeinden ab 15.000 Einwohner um einen, ab 150.000 Einwohner um zwei und in den Kreisen um vier Wahlkreise reduziert, so dass bei gleichbleibender Gesamtzahl der Sitze die Zahl der Listenvertreter entsprechend größer wurde.[42] Zudem wurde das Sitzzuteilungsverfahren geändert: Während in den Kommunalwahlen 2008 die Sitzverteilung noch nach dem D’Hondt-Verfahren erfolgte, wurde nun das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren angewendet.

Änderungen zur Kommunalwahl 2023

Die Mindestzahl von Abgeordneten bei der Fraktionsstärke wurde in großen Kommunen und den Kreistagen angehoben. Bislang konnten sich zwei Abgeordnete zu einer Fraktion zusammenschließen und die entsprechenden Privilegien gegenüber fraktionslosen Abgeordneten beanspruchen. Im neuen §32a (1) der Gemeindeordnung (GO) und §27a (1) der Kreisordnung (KrO) wurde für Kommunen über 25.000 Einwohnern und Kreistagen die neue Mindestgröße von 3 Abgeordneten festgelegt. Die Normenkontrollklage durch Anträge von FDP und SSW wies das Landesverfassungsgericht mit Beschluss im Februar 2024 ab. Die Änderungen würden weder gegen das Demokratie-Prinzip noch gegen die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung verstoßen. „Die rechtliche Stellung des einzelnen Vertretungsmitglieds wird durch die Anhebung nicht beeinträchtigt“, schreibt das Gericht in einer Mitteilung. Außerdem ließe sich aus dem verfassungsrechtlichen Schutz von Minderheiten kein Grund ableiten, weshalb die Erhöhung der Mindestgröße nicht möglich wäre.[43]

Ebenfalls zurückgewiesen wurden Einwände gegen neue Bestimmungen bei kommunalen Bürgerentscheiden. Seitdem sind Bürgerbegehren ausgeschlossen, die sich gegen Bauleitplanungen richten, die in der kommunalen Vertretung bereits mit einer Zweidrittel-Mehrheit beschlossen wurden. Das soll jene Bauplanungen stärken, so das Argument der Landesregierung, für die es in den Gemeindevertretungen bereits große Einigkeit und politische Zustimmung gegeben hat. Außerdem werden die Fristen bei Bürgerbegehren verkürzt. Begehren gegen einen Beschluss der Kommunalvertretung sollen künftig innerhalb von drei Monaten folgen müssen. Außerdem soll eine Wiederholung eines Begehrens frühestens nach einer Sperrfrist von drei Jahren wieder möglich sein. Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, dass Planungen beschleunigt werden. Durch die geänderten Voraussetzungen bei Bürgerbeteiligungen befürchten die Beschwerdeführer massive Einschnitte in die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (jeweils gültige Fassung). Abgerufen am 20. Februar 2023.
  2. Landesverordnung über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (jeweils gültige Fassung). Abgerufen am 20. Februar 2023.
  3. Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) (jeweils gültige Fassung). Abgerufen am 19. September 2025.
  4. Kreisordnung für Schleswig-Holstein (Kreisordnung - KrO -) (jeweils gültige Fassung). Abgerufen am 19. September 2025.
  5. 5%-Klausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein verstößt gegen Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit. Archiviert vom Original am 17. Februar 2025; abgerufen am 5. September 2025.
  6. Wahlrecht in Schleswig-Holstein
  7. Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein: Wahlen in Schleswig-Holstein seit 1947: Wahlberechtigte, Wählerinnen/Wähler und Stimmenverteilung in % (PDF; 323 kB), abgerufen am 15. November 2012.
  8. Die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 1946 bis 1978, in: Statistische Monatshefte Schleswig-Holstein, 34. Jahrg., Heft 1, Januar 1982, S. 3
  9. Statistische Monatshefte, Sonderheft C, Kreiszahlen Schleswig-Holstein II, Kiel 1949
  10. Helmuth Kohlmeyer: Wahlen nach 1848 in Deutschland. In: deutsche-wahlen.de. 1. April 2021, abgerufen am 7. September 2025.
  11. [1] Statistisches Jahrbuch Schleswig-Holstein 1952, 2. Nachtrag zum Statistischen Handbuch, Seite 97, abgerufen am 11. September 2025
  12. [2] Statistisches Jahrbuch Schleswig-Holstein 1956, 6. Nachtrag zum Statistischen Handbuch, Seite 29/30, abgerufen am 11. September 2025
  13. Helmuth Kohlmeyer: Wahlen nach 1848 in Deutschland. In: deutsche-wahlen.de. 1. April 2021, abgerufen am 7. September 2025.
  14. [3] Statistisches Jahrbuch Schleswig-Holstein 1956, 6. Nachtrag zum Statistischen Handbuch, Seite 29/30, abgerufen am 11. September 2025
  15. Gemeinde- und Kreistagswahlen in Schleswig-Holstein am 11. März 1962 (Endgültiges Ergebnis), Kiel 1962, Seite 4–7 und Seite 15/16
  16. Wahlen in Deutschland. Parteien und politische Gruppierungen. In: Private Homepage Holger Prüfert. 2005, abgerufen am 3. Januar 2024.
  17. Gemeinde- und Kreistagswahlen in Schleswig-Holstein am 13. März 1966 (Endgültiges Ergebnis), Kiel 1966, Seite 5–7
  18. Gemeinde- und Kreistagswahlen in Schleswig-Holstein am 26. April 1970 (Endgültiges Ergebnis), Kiel 1970, Seite 5–7
  19. Gemeinde- und Kreistagswahlen in Schleswig-Holstein am 24. März 1974 (Endgültiges Ergebnis), Kiel 1974, Seite 5–7
  20. Gemeinde- und Kreistagswahlen in Schleswig-Holstein am 5. März 1978 (Endgültiges Ergebnis), Kiel 1978, Seite 5–9
  21. Gemeinde- und Kreistagswahlen in Schleswig-Holstein am 7. März 1982 (Endgültiges Ergebnis), Kiel 1982, Seite 5–9
  22. Gemeinde- und Kreistagswahlen in Schleswig-Holstein am 2. März 1986 (Endgültiges Ergebnis), Kiel 1986, Seite 5–9
  23. Ergebnisse der 11 Landkreise und 4 kreisfreien Städte (Wahltag: 25.03.1990), abgerufen am 10. September 2025
  24. Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein: [4] Kommunalwahl am 25. März 1990 in Schleswig-Holstein Endgültiges Ergebnis, Kiel 1990, Seite 1–5
  25. Kommunalwahl in Schleswig-Holstein am 20. März 1994 Endgültiges Ergebnis, abgerufen am 7. September 2025
  26. Statistische Monatshefte Schleswig-Holstein 50. Jahrgang, Heft 7, Juli 1998, Kommunalwahl 1998, Seite 147, abgerufen am 10. September 2025
  27. Statistische Monatshefte Schleswig-Holstein 50. Jahrgang, Heft 7, Juli 1998, Kommunalwahl 1998, abgerufen am 10. September 2025
  28. Gemeindewahl in den kreisfreien Städten und Kreiswahl in den Kreisen in Schleswig-Holstein am 2. März 2003, Endgültiges Ergebnis, Kiel 2003, Seite 3–10, abgerufen am 14. September 2025
  29. Kommunalwahl am 25. Mai 2008 in Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. September 2025
  30. Gemeindewahl in den kreisfreien Städten und Kreiswahl in den Kreisen in Schleswig-Holstein am 2. März 2003, Endgültiges Ergebnis, Kiel 2003, Seite 3–10, abgerufen am 14. September 2025
  31. Kommunalwahl am 26. Mai 2013 in Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. September 2025
  32. Kommunalwahl am 6. Mai 2018 in Schleswig-Holstein: Endgültiges Ergebnis für Schleswig-Holstein / Dritte korrigierte Fassung vom 11. Mai 2023, abgerufen am 7. September 2025
  33. Kommunalwahl am 14. Mai 2023 in Schleswig-Holstein: Endgültige Ergebnisse, abgerufen am 11. Februar 2024
  34. Von Henning Baethge, Warum die Kreistage in Schleswig-Holstein jetzt viel zu groß sind, shz.de, 16.05.2023
  35. Uwe Danker, Astrid Schwabe: Schleswig-Holstein und der Nationalsozialismus. Wachholtz, Neumünster 2005, ISBN 3-529-02810-X, Seite 175
  36. Volkmar von Zühlsdorff: Wahlen ohne Wähler: Jede zweite Gemeindevertretung von Parteien ernannt, DIE ZEIT, 5.5.1955
  37. Der Spiegel: Geheimnis der Friedensliste, Spiegel 1955
  38. Statistische Monatshefte Schleswig-Holstein 5/1986, Seite 106
  39. Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22. März 2012, Gesetz- und Verordnungsblatt S-H vom 12. April 2012
  40. Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Dezember 2012. Gesetz- und Verordnungsblatt S-H vom 21. Dezember 2012
  41. Gesetz zur Neuregelung der Wahlen der Landrätinnen und Landräte
  42. zur Diskussion siehe das Plenarprotokoll vom 24. Februar 2011 (Memento vom 4. April 2015 im Internet Archive; PDF; 575 kB)
  43. Fabian Boerger: Kommunalpolitik in SH: Es bleibt bei größeren Fraktionen, ndr.de, 2. Februar 2024