Kirchenpatron
Der Begriff
Kirchenpatron
steht für:
den Schutz- oder Titelheiligen einer Kirche, siehe
Patrozinium
einen Kirchherr oder Kirchenherr, der das
Kirchenpatronat
innehat.
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.