Kinderfahrrad

Kinderfahrrad

Ein Kinderfahrrad ist ein speziell auf die Körpergröße von Kindern ausgelegtes Fahrrad mit kindgerechten Sicherheitsmerkmalen.[1] Die Laufradgrößen reichen von etwa 12 bis 26 Zoll. Es ist kleiner, leichter und einfacher zu handhaben als ein Erwachsenenfahrrad. Der Sattel und die Pedale sind so angeordnet, dass Kinder bequem sitzen und treten können. Kinder haben einen anderen Körperbau als Erwachsene, die Fahrradgeometrie wird bei Kinderfahrrädern darauf angepasst.[2]

Die DIN EN ISO 8098:2023-04 „Fahrräder – Sicherheitstechnische Anforderungen an Kinderfahrräder“ definiert Kinderfahrrad als Räder, die eine Sattelhöhe zwischen 435 und 635 Millimeter aufweisen und nicht für sogenannte Trickfahrten bestimmt sind.[3] Sie setzt den internationale Standard für sicherheitstechnische Anforderungen an Kinderfahrräder und beinhaltet die Anforderungen für Konstruktion, Montage, Prüfung und eine Anleitung zur Benutzung und Pflege, um die Sicherheit von Kindern beim Radfahren zu gewährleisten. Sie gilt nicht für Spielzeugfahrräder oder BMX-Räder.

Inzwischen werden Fahrräder für Kinder auch in Spezialkategorien angeboten. So sind Kinder-Lastenfahrräder und Kinder-Rennräder auf dem Markt.[4]

Die Vorstufe zum Kinderfahrrad bilden Laufräder ohne Pedale, die direkt mit den Füßen auf dem Boden angeschoben werden.

Geschichte

Fahrräder speziell für Kinder wurden seit in den 1920er Jahren von verschiedenen Herstellern angeboten.[5][6] Bereits zuvor, 1904, entstand das „Peugeot Enfant“, ein Kinderfahrrad mit einem Fahrradrahmen aus Holz.[7]

Rechtliches

Kinderfahrräder sind als „besondere Fortbewegungsmittel“ (§ 24 StVO) nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend. Mit Kinderfahrrädern muss man damit, wenn es nicht anders geregelt ist, die Gehwege benutzten.

Kinderfahrräder sind nach § 16 StVZO (Grundregel der Zulassung) keine Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. Sie sind damit z. B. von den Regelungen zur Fahrradbeleuchtung nach § 67 StVZO (Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern) ausgenommen.

Sonstiges

Viele Kinderfahrräder können mit Stützrädern ausgerüstet werden, die ein Umfallen verhindern, jedoch auch das Üben des Gleichgewichts behindern.[8]

Die DIN 79008-1 „Stationäre Fahrradparksysteme – Teil 1: Anforderungen“ schließt Kinderfahrräder nicht mit ein. Die Normanforderungen für lassen sich dennoch weitgehend auf Kinderfahrradhalter übertragen.

Siehe auch

Commons: Kinderfahrrad – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Aktueller ADAC-Test: Sicherheitsmängel & technische Schwächen bei einigen Kinderfahrrädern. In: Merkur.de. 13. April 2024, abgerufen am 12. September 2025.
  2. Johanna Nimrich: Kinderräder: So leicht wie möglich? Über Gewicht und Sicherheit. In: RADfahren.de. 2. November 2023, abgerufen am 12. September 2025.
  3. Thomas Geisler: Ein Pfad durch den Normen-Dschungel. In: velobiz.de. 10. Juli 2020, abgerufen am 12. September 2025.
  4. Matthias Rotter: Kinder Spezial: 8 Rennräder für Kinder im Test – Kleine Flitzer: 8 Kinderräder im Test. In: Tour Magazin. 2. Juni 2017, abgerufen am 12. September 2025.
  5. Göricke Kinder- Jugendfahrrad Preisliste 1927. Abgerufen am 12. September 2025.
  6. Baronia für unsere Jugend Werbeblatt 1920er Jahre. Abgerufen am 12. September 2025.
  7. 1904 Peugeot Enfant – Wooden Cross frame. In: The Online Bicycle Museum. Abgerufen am 12. September 2025 (amerikanisches Englisch).
  8. So lernen Kinder richtig Fahrradfahren: Tipps vom ADAC. Archiviert vom Original am 9. April 2025; abgerufen am 12. September 2025.