Karl Haus von Hausen

Karl Haus von Hausen

Karl Freiherr Haus von Hausen (* 29. September 1823 in Salzburg; † 29. Juli 1889 in Lindau am Bodensee) war ein liechtensteinischer Politiker, der unter anderem von 1861 bis 1884 als Landesverweser Regierungschef von Liechtenstein war.

Leben

Karl Freiherr Haus von Hausen kam aus einer aus Franken stammenden Familie, die 1797 von Kaiser Franz II. mit dem Titel „von Hausen“ in den österreichisch-erbländischen Adelsstand erhoben wurde, und war der Sohn des Kaiserlich und königlichen Postdirektors Karl Haus von Hausen und von Katharina Haus von Hausen, geb. von Demling. Nach dem Besuch eines Gymnasiums in Wien und begann er ein Studium der Rechtswissenschaften an der dortigen Theresianischen Akademie, welches er 1845 beendete. Er war daraufhin Praktikant bei der niederösterreichischen Landesregierung und wurde 1850 Bezirkskommissar von Poysdorf sowie 1854 Bezirkskommissar von Korneuburg. 1855 wurde er zunächst Leiter des Bezirksamts und 1856 Bezirksvorsteher von Feldsberg. Er wurde 1853 Ehrenbürger von Zistersdorf und 1861 aller 30 Gemeinden des Bezirks Feldsberg, wo er während der Cholera-Epidemie 1855 entschlossen gehandelt hatte.

Während der Regentschaft von Fürst Johann II. von Liechtenstein war Karl Haus von Hausen von 1861 bis 1884 als Landesverweser Regierungschef von Liechtenstein.

Im April 1861 wurde Haus von Hausen von Fürst Johann II. von Liechtenstein als Nachfolger von Johann Michael Menzinger[1] zum Landesverweser und damit zum Regierungschef nach Liechtenstein berufen.[2] In seinem bis zum 23. September 1884 amtierenden Kabinett wurden entscheidende Neuerungen durchgeführt, da nach seinem Austritt aus dem österreichischen Staatsdienst der Reformbedarf in Liechtenstein gross war. Durch die Verweigerung des fürstlichen Steuerpostulats durch den Ständelandtag am 2. September 1861 wurde die Unzufriedenheit der Bevölkerung deutlich. Trotz des Einlenkens des Landtages empfahl Haus von Hausen dem Fürsten am 4. September 1861 die Gewährung einer Verfassung auf konstitutioneller Basis, um das Vertrauen des Volks nicht zu verlieren.[3] Auf der Grundlage der Vorarlberger Landesordnung legte Haus von Hausen zunächst selbst einen Verfassungsentwurf vor, der dem Volk eingeschränkte Mitspracherechte zugestand, setzte sich dann aber beim Fürsten für die Annahme des liberaleren Verfassungsentwurfs des Ständelandtags ein. Schliesslich erhielt Liechtenstein am 26. September 1862 eine konstitutionelle Verfassung, die wichtige Volksrechte beinhaltete und dem Landtag das Recht zur Gesetzgebung gewährte, aber auch die starke Stellung des Fürsten festschrieb, der die Gesetze zu sanktionieren hatte.

Karl von in der Maur wurde 1884 als Nachfolger von Karl Haus von Hausen Landverweser Liechtensteins.

Diese Verfassung bildete das Fundament für die folgende gesetzgeberische Tätigkeit, an der Haus von Hausen wesentlichen Anteil hatte. Noch 1861 war auf seine Initiative eine Zins- und Kreditanstalt gegründet worden.[4] 1864 wurden ein Gesetz über die Zehntablösung und ein die Gemeindeautonomie begründendes Gemeindegesetz erlassen. 1865 folgten das Gesetz über die Landesvermessung und die Gewerbeordnung, 1866 das Steuergesetz, die Waldordnung sowie das Gesetz über die Verbesserung der Viehzucht, 1867 jenes über die Alpwirtschaft. Beim Bau der Eisenbahnverbindung zwischen Vorarlberg und der Schweiz scheiterte Liechtenstein zwar mit dem Wunsch, die Bahnlinie über Balzers nach Sargans zu führen, doch gelang es Haus von Hausen 1869 wenigstens, die Linienführung über Schaan nach Buchs durchzusetzen.[5] In Haus von Hausens Amtszeit wurde die Entwässerung des Talbodens zu einem zumindest vorläufigen Abschluss gebracht und die Erstellung der Rheinschutzbauten vorangetrieben, wofür er 1872–1873 von Fürst Johann II. die Gewährung zinsloser Darlehen erwirkte. 1876 wurde mit Österreich ein neuer Zollvertrag unterzeichnet. Um ein von Haus von Hausen in den Landtag eingebrachtes neues Münzgesetz kam es durch die damit ausgelösten „Münzwirren“ zwischen 1876 und 1877 zu schweren innenpolitischen Auseinandersetzungen, die 1878 zur Schaffung zweier Wahlkreise führten.[6]

Haus von Hausen verfolgte seine Reformpolitik selbstbewusst und energisch, war aber auch auf Interessenausgleich bedacht. Dies trug ihm neben Kritik auch Anerkennung ein, etwa die auf Vorschlag des Landtags erfolgte Verleihung des Landesehrenbürgerrechts durch den Fürsten am 8. Juli 1869. Schon am 26. Mai 1868 hatte ihm die Gemeinde Vaduz die Ehrenbürgerschaft verliehen, nachdem sich Haus von Hausen stark für den dortigen Kirchenneubau engagiert hatte. Fürst Johann II. ernannte Haus von Hausen am 5. Oktober 1867 zum Fürstlichen Rat und erhob ihn am 14. August 1884 in den liechtensteinischen Freiherrenstand. Infolge eines Herzleidens war er seit den 1870er Jahren in seiner Amtsführung behindert, übergab am 23. September 1884 das Amt an seinen Nachfolger Karl von in der Maur und übersiedelte nach Innsbruck.[7]

Aus seiner am 11. April 1850 geschlossenen Ehe mit Wilhelmine Beinhauer (* 9. März 1831; † 25. November 1918), Tochter einer Kaiserlich und königlichen niederösterreichischen Statthalterfamilie, ging die Tochter Helene hervor, die mit dem Architekten Ignaz Bankó[8] verheiratet war.

Literatur

  • Gunda Barth-Scalmani: Liechtensteinische Beamtenschaft im 19. Jahrhundert. Eine Forschungsskizze zur Problematik der Rekrutierung von Herrschafts- bzw. Staatsbeamten, Bausteine zur liechtensteinischen Geschichte. Studien und studentische Forschungsbeiträge, Herausgeber Arthur Brunhart, Bd. 3: 19. Jahrhundert: Modellfall Liechtenstein, Zürich 1999, S. 285–302. (Onlineversion (Liechtensteinische Landesbibliothek))
  • Paul Vogt: 125 Jahre Landtag, Herausgeber Landtag des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz 21988, S. 110–125.
  • Alois Ospelt, Ludwig Schüriger: 100 Jahre Pfarrkirche Vaduz (1873–1973), Herausgeber Kulturreferat der Gemeinde Vaduz, Vaduz 1973, S. 46–58. (Onlineversion (Liechtensteinische Landesbibliothek))
  • Peter Geiger: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein 1848 bis 1866, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 70 (1970), S. 5–418, hier S. 248–333. (Onlineversion (Liechtensteinische Landesbibliothek))
  • Albert Schädler: Karl Freiherr Haus von Hausen 1823–1889, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 6 (1906), S. 5–17. (Onlineversion (Liechtensteinische Landesbibliothek))

Einzelnachweise

  1. Karl Heinz Burmeister: Menzinger, Johann Michael. In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein
  2. Liechtenstein: Landesverweser. rulers.org, abgerufen am 11. September 2025 (englisch).
  3. Herbert Wille: Verfassung. In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein
  4. Alexander Meili: Liechtensteinische Landesbank (LLB). In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein
  5. Lothar Beer: Eisenbahn. In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein
  6. Donat Büchel: Münzwirren. In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein
  7. Karl Heinz Burmeister: In der Maur auf Strelburg und zu Freifeld, Karl von. In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein
  8. Florin Frick: Bankó, Ignaz. In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein