Kaliumpolyaspartat

Strukturformel
Keine Zeichnung vorhanden
Allgemeines
Name Kaliumpolyaspartat
Andere Namen

E 456[1]

Summenformel K(C4H7NO4)x
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 64723-18-8
PubChem 505790864
Wikidata Q136048006
Eigenschaften
Molare Masse nicht angebbar, da unterschiedliche Zusammensetzung
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[2]
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Kaliumpolyaspartat ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der in der Europäischen Union zugelassen ist. Er wird bei der Weinherstellung verwendet.

Eigenschaften

Das Kaliumpolyaspartat ist das Kaliumsalz der Polyasparaginsäure. Es handelt sich hierbei um ein hellbraunes geruchloses Pulver, das mithilfe von Kaliumhydroxid und L-Asparaginsäure synthetisiert werden kann und sehr leicht in Wasser löslich ist.

Verwendung

Dieser Zusatzstoff dient als Stabilisator in Wein. Er soll die Ausfällung von Tartratkristallen verhindern und dadurch die Lagerfähigkeit und Stabilität verbessern.[3] Besonders am Kaliumpolyaspartat ist, dass es auch für rote Weine eingesetzt werden kann, da es die Farbe nicht beeinträchtigt.[4]

Rechtliche Situation

In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[5]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[6]) aufgelistet. Das Kaliumpolyaspartat ist weiterhin als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.[7] Es besteht eine Höchstmengenbeschränkung von 300 Milligramm Kaliumpolyaspartat pro Liter Wein.[3]

Gesundheitliche Risiken

Das Kaliumpolyaspartat wurde als gesundheitlich unbedenklich eingestuft.[3]

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu E 456: Potassium Polyaspartate in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 11. Juli 2022.
  2. Dieser Stoff wurde in Bezug auf seine Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  3. a b c VERORDNUNG (EU) 2017/1399 DER KOMMISSION vom 28. Juli 2017 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf Kaliumpolyaspartat. (PDF) 29. Juli 2017, abgerufen am 14. Juli 2022.
  4. ANTARTIKA ZUR WEINSTEINSTABILISIERUNG. Das deutsche Weinmagazin, 12. Februar 2019, abgerufen am 29. Juni 2022.
  5. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  6. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
  7. Durch Verordnung (EU) 2017/1399 in die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgenommen.