Kaliumhexafluoroarsenat(V)
| Strukturformel | |||||||||||||||||||
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| Allgemeines | |||||||||||||||||||
| Name | Kaliumhexafluoroarsenat | ||||||||||||||||||
| Summenformel | KAsF6 | ||||||||||||||||||
| Kurzbeschreibung |
weißes Pulver mit beißendem Geruch[1] | ||||||||||||||||||
| Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||||||||
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| Eigenschaften | |||||||||||||||||||
| Molare Masse | 228,01 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
| Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
| Schmelzpunkt |
400 °C[1] | ||||||||||||||||||
| Löslichkeit |
löslich in Wasser[1] | ||||||||||||||||||
| Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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| Toxikologische Daten | |||||||||||||||||||
| Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). | |||||||||||||||||||
Kaliumhexafluoroarsenat, KAsF6 ist eine anorganische Verbindung zwischen dem Kalium- und dem AsF6−-Ion.
Eigenschaften
Kaliumhexafluoroarsenat ist ein weißes Pulver mit beißendem Geruch. Unter Normalbedingungen ist es stabil. Der Schmelzpunkt liegt bei ca. 400 °C. Der Stoff ist nicht brennbar. Unverträglich ist die Verbindung mit starken Oxidationsmitteln.[1]
Sicherheitshinweise
Kaliumhexafluoroarsenat wirkt beim Verschlucken und Inhalieren toxisch und ist umweltgefährdend. Die Verbindung gilt als krebserzeugend. Ausgehende Gefahren bei Bränden sind Fluorwasserstoff, Kaliumoxid und Arsenoxide.[3]
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f g h Eintrag zu Kaliumhexafluoroarsenat in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 2. Februar 2019. (JavaScript erforderlich)
- ↑ Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Gruppeneintrag Arsenverbindungen, mit Ausnahme der namentlich in diesem Anhang bezeichneten in der Datenbank ECHA CHEM der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 3. März 2025. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
- ↑ a b Datenblatt Potassium hexafluoroarsenate(V) bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 2. Februar 2019 (PDF).
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