Kabotagebeförderung
Als Kabotagebeförderung bezeichnet man binnenländische Güterbeförderungen durch ausländische Frachtführer. Solche Binnenbeförderungen sind in Deutschland nur den im europäischen Wirtschaftsraum EWR (EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten mit Ausnahme der Schweiz) ansässigen Frachtführern erlaubt, die über eine EU-Lizenz verfügen. Sonstige ausländische Frachtführer dürfen keine Kabotageverkehre durchführen.[1]
Weblinks
- Was ist Kabotage und wer ist dazu befugt? auf der Website des deutsche Bundesamts für Logistik und Mobilität
- Kabotage in Österreich auf der Website des österreichischen Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Einzelnachweise
- ↑ Ab dem 21. Februar 2022 geltende Kabotagevorschriften, abgerufen am 19. APril 2025 (Europäische Union)