Kabotagebeförderung

Als Kabotagebeförderung bezeichnet man binnenländische Güterbeförderungen durch ausländische Frachtführer. Solche Binnenbeförderungen sind in Deutschland nur den im europäischen Wirtschaftsraum EWR (EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten mit Ausnahme der Schweiz) ansässigen Frachtführern erlaubt, die über eine EU-Lizenz verfügen. Sonstige ausländische Frachtführer dürfen keine Kabotageverkehre durchführen.[1]

Einzelnachweise

  1. Ab dem 21. Februar 2022 geltende Kabotagevorschriften, abgerufen am 19. APril 2025 (Europäische Union)