Justizvollzugskrankenhaus
Ein Justizvollzugskrankenhaus, auch Anstaltskrankenhaus, ist ein Krankenhaus für Häftlinge.
Allgemeines
Der Justizvollzug wird in Deutschland durch die jeweiligen Justizvollzugsgesetze der Bundesländer geregelt. Diese enthalten auch Regelungen bezüglich der Gesundheitsfürsorge der Gefangenen, siehe Strafvollzug#Gesundheitsfürsorge. Die Gesundheitsfürsorgeleistungen werden primär in den Justizvollzugsanstalten erbracht. Für die stationäre Behandlung von Krankheiten stellen die Bundesländer Justizvollzugskrankenhäuser zur Verfügung. Ist auch dort eine angemessene Behandlung nicht möglich, so sind die Gefangenen in einem regulären Krankenhaus zu behandeln.[1]
Einzelne Justizvollzugskrankenhäuser
Einzelnachweise
- ↑ z. B. in Niedersachsen: § 63 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG), Online; in Hessen: Hessisches Strafvollzugsgesetz (HStVollzG) § 24 Online (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im September 2025. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.