Jean Folly

Jean Folly

Jean Folly (* 8. September 1810 in Villarepos; † 24. Mai 1854 in Fribourg) war ein Schweizer Jurist und Politiker. Im Kanton Freiburg gehörte er auf Seiten der Radikalliberalen dem Grossen Rat und dem Staatsrat an, ebenso war er Mitglied des Nationalrates und Richter am Bundesgericht.

Biografie

Der Sohn der Landwirte Claude und Madeleine Folly besuchte das Kollegium St. Michael in Fribourg. Anschliessend studierte er Recht an der dortigen Rechtsschule und an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg in Freiburg im Breisgau. Nach dem Studienabschluss 1834 absolvierte er ein Praktikum bei Louis Fournier. 1836 erwarb er das Anwaltspatent und machte sich daraufhin selbstständig. Ein Jahrzehnt später, nachdem sich der Kanton Freiburg dem Sonderbund angeschlossen hatte, stellte sich Folly auf die Seite der radikalliberalen Bewegung und gehörte zu den Gegenspielern Fourniers, des letzten Freiburger Schultheissen. Nach dem missglückten Putschversuch vom 6. Januar 1847 war er drei Monate in Haft, weil man ihn verdächtigte, daran teilgenommen zu haben.

Nachdem die katholisch-konservative Kantonsregierung im November 1847 am Ende des Sonderbundskriegs gestürzt worden war, liess sich Folly im Seebezirk in den Grossen Rat wählen. In diesem gehörte er der Gesetzgebungskommission für Privat- und Strafrecht an. Im Oktober 1848 folgte die Wahl in den Nationalrat, wobei er im IV. Wahlkreis der einzige Kandidat war. Kurz darauf wurde er von der Bundesversammlung zum Mitglied des Bundesgerichts gewählt, das damals noch keine ständige Einrichtung war.

Drei Tage nach dem Tod von Pierre Landerset wählte der Grosse Rat Folly am 3. Juni 1849 zu dessen Nachfolger im Staatsrat. Er nutzte zwei Tage Bedenkzeit, um seine Kanzlei aufzulösen, und nahm die Wahl an; in seinen Worten «aus Patriotismus, um für Demokratie und Revolution zu kämpfen». Als Vorsteher des Justizdepartements modernisierte er das Freiburger Rechtswesen grundlegend. Unter seiner Führung traten neue Gesetze über Schuldbetreibung, Führung der Zivilstandsregister, Notariate, Anwaltswesen und Pressepolizei in Kraft. Darüber hinaus gehörte er zu den Verfassern des kantonalen Zivilprozess-, Handels- und Strafrechts. Folly gab 1851 sein Nationalratsmandat auf, 1853 auch sein Amt als Bundesrichter. Er starb im Alter von 43 Jahren an Arbeitsüberlastung.

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