Innovationsfonds
| Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (IA beim G-BA) | |
|---|---|
| Rechtsform | juristische Person des öffentlichen Rechts |
| Gründung | 1. Januar 2016 |
| Sitz | Berlin, |
| Zweck | Förderung von Projekten in den Bereichen neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung |
| Vorsitz | Josef Hecken |
| Website | [1] |

Der Innovationsfonds ist ein gesundheitspolitisches Instrument, um innovative Ansätze für die gesetzliche Krankenversicherung zu erproben und neue Erkenntnisse zum Versorgungsalltag in Deutschland zu gewinnen. Träger des Innovationsfonds ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
Zusammensetzung
Die Administration des Innovationsfonds erfolgt über den sogenannten Innovationsausschuss[1]. Der Ausschuss hat 10 stimmberechtigte Mitglieder. Ihm gehören, wie gesetzlich vorgesehen, drei benannte Vertreter des GKV-Spitzenverbandes, jeweils ein benannter Vertreter der Leistungserbringerverbände Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, zwei Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, ein Vertreter des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie der unparteiische Vorsitzende des G-BA an[2].
Bis zu drei allgemeine Patientenvertreter sowie zusätzlich drei themenbezogene Patientenvertreter nehmen an Ausschusssitzungen beratend teil, haben ein Antragsrecht und das Recht, vor Abstimmungen ihr Votum einzubringen, sind jedoch nicht stimmberechtigt. Sie werden auf Grundlage des § 140f SGB V einvernehmlich benannt von den gemäß § 2 der Patientenbeteiligungsverordnung (PatBeteiligungsV) hiefür qualifizierten Verbänden[3]:
- Deutscher Behindertenrat
- Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
Rechtsgrundlage; Entwicklung
Der Innovationsfonds beruht auf dem 2015 verabschiedeten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Im Jahr 2024 wurde er durch das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digitale-Versorgung-Gesetz) dauerhaft etabliert.[4] Rechtsgrundlage für die Arbeit des Innovationsausschusses sind die §§ 92a und 92b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).
Finanzmittel des Innovationsfonds
Seit 2024 beträgt das Fördervolumen des Innovationsfonds jährlich 200 Millionen Euro. Davon können 160 Millionen Euro für Projekte zu neuen Versorgungsformen verwendet werden. Für Projekte der Versorgungsforschung verbleiben entsprechend 40 Millionen Euro. Projekte der Versorgungsforschung können auch die Evaluation von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Entwicklung und Weiterentwicklung von Meldesystemen zur Förderung der Patientensicherheit sowie die (Weiter)Entwicklung von medizinischen Leitlinien betreffen. Mindestens 5 Millionen Euro der für die Versorgungsforschung zur Verfügung stehenden Mittel sollen für die Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien aufgewendet werden. Die Mittel des Innovationsfonds werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat die Aufgabe, die Finanzmittel des Innovationsfonds zu verwalten.
Aufgaben und Arbeitsweise
Der Innovationsausschuss legt in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien der Förderung aus dem Innovationsfonds fest und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung. Dafür können Vorschläge für die Förderbereiche neue Versorgungsformen sowie Versorgungsforschung eingereicht werden. Eine Ausnahme gilt für die (Weiter-)Entwicklung von medizinischen Leitlinien: Hier legt das Bundesministerium für Gesundheit die Themenschwerpunkte fest.
Nach Abschluss eines Projektes reichen die Projektbeteiligten beim Innovationsausschuss einen Ergebnisbericht ein. Der Innovationsausschuss führt anschließend in seinen Beschlüssen[5] aus, an welche Organisationen und Institutionen er die Projektergebnisse und deren Bewertung gezielt weiterleitet. Sofern der Innovationsausschuss Rückmeldungen von diesen Organisationen und Institutionen erhält, veröffentlicht er diese bei dem jeweiligen Beschluss.
Unterstützt wird der Innovationsausschuss vom Expertenpool: Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Versorgungspraxis bringen ihre Expertise beispielsweise über die Begutachtung von Projektanträgen ein; diese Beurteilungen fließen in die Entscheidung des Innovationsausschusses über die Projektanträge ein.[1]
Die Untersuchung der Finanzierungskriterien für die Versorgungsforschung und integrierte Versorgungsforschung durch den Innovationsfonds offenbart, dass ökonomische Prinzipien wie Opportunitätskosten, finanzielle Anreize zur Verhaltensänderung und die Rolle des Marktes im Gesundheitswesen nicht ausreichend berücksichtigt wurden, was eine Neubewertung der Finanzierungskriterien nahelegt, um die Effizienz und Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland weiter zu verbessern.[6]
Ziele und Fördergegenstand
Der Innovationsfonds verfolgt das Ziel, die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiterzuentwickeln. Gefördert werden dabei insbesondere neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und deren Ergebnisse für die künftige Ausgestaltung der Versorgung nutzbar gemacht werden sollen.[7]
Ziele der Förderung
Die Förderung soll zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen. Sie umfasst vor allem die Unterstützung neuer Versorgungsformen. Neue Versorgungsformen sind Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Dazu zählen insbesondere auch sektorenübergreifende Versorgungsmodelle.
Die Erkenntnisse der Evaluation der neuen Versorgungsform sollten insbesondere geeignet sein, um in die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Gestaltung der Versorgung übernommen werden zu können, oder dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens zu dienen.[7]
Geförderte Projekte
Gefördert werden neue Versorgungsformen, die insbesondere die Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben:
- Überwindung der Trennung der Sektoren
- Optimierung innersektoraler Schnittstellen
- Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung
Außerdem müssen Projekte ein tragfähiges Evaluationskonzept und ein hinreichendes Potenzial für eine dauerhafte Aufnahme in die Versorgung (Umsetzungspotenzial) aufweisen.[7]
Literatur
- Sandra Jessel: Der Innovationsfonds. Rubrik Das gesundheitspolitische Lexikon. In: Dr. med. Mabuse. Nr. 234, 2018, S. 44.
Weblinks
- innovationsfonds.g-ba.de – offizielle Webseite
- Dokumente des Bundesrats zum Gesetzgebungsverfahren
- G-BA-Vorsitzender Hecken zum Innovationsfonds – Bericht der ÄrzteZeitung vom 26. Juni 2015
- Gesetzesänderung in Kraft: Innovationsfonds wird verstetigt - Gemeinsamer Bundesausschuss
- Beschlüsse - G-BA Innovationsfonds
Einzelnachweise
- ↑ a b Informationen zum Innovationsfonds, BMC e.V.
- ↑ Innovationsausschuss beim G-BA hat sich konstituiert, Pressemitteilung des G-BA
- ↑ Grafische Darstellung der Zusammensetzung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschusses
- ↑ Innovationsausschuss, Gemeinsamer Bundesausschuss
- ↑ Beschlüsse
- ↑ Gandjour A. Funding criteria for health services research in Germany: an economic perspective. International Public Management Review 2023;23(1):49-58.
- ↑ a b c DLR Projektträger, Gemeinsamer Bundesausschuss: Innovationsausschuss: Folien des offiziellen Innovationsfonds-Webseminars des G-BA und DLR-Projektträger. In: Innovationsfonds G-BA. Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), 11. Februar 2025, abgerufen am 30. August 2025.