Homegrown Player Rule (UEFA)
Die Homegrown Player Rule (englisch „Regel für einheimische Spieler“) ist eine von der UEFA eingeführte Vorschrift, die seit der Saison 2008/09 für alle teilnehmenden Vereine der Champions League und Europa League gilt. Mit der Einführung der Europa Conference League zur Saison 2021/22 wurde die Regel auch auf diesen Wettbewerb ausgeweitet. Ziel ist es, die Vereine zu ermutigen, lokale Talente zu fördern, anstatt sich auf die Verpflichtung von Spielern anderer Vereine zu verlassen.
Seit dem wegweisenden Bosman-Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 1995 und dem starken Anstieg der TV-Einnahmen haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im europäischen Fußball grundlegend verändert. Wohlhabende Vereine sind seither in der Lage, eine Vielzahl hochkarätiger Spieler zu verpflichten und langfristig zu binden. Parallel dazu ist das Interesse vieler Vereine an der Ausbildung eigener Talente gesunken. Junge Spieler aus der Region erhalten seltener echte Einsatzchancen. Dieser Trend wird verstärkt durch die unsichere finanzielle Kompensation für ausgebildete Spieler, die frühzeitig den Verein verlassen, sowie durch die Möglichkeit, Nachwuchsspieler ab 16 Jahren EU-weit abzuwerben.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die UEFA die Homegrown Player Rule eingeführt, die seit 2006 schrittweise eingeführt wurde:
- 2006/07: mindestens 4 lokal ausgebildete Spieler
- 2007/08: mindestens 6 lokal ausgebildete Spieler
- 2008/09: mindestens 8 lokal ausgebildete Spieler
Als lokal ausgebildete oder „einheimische“ Spieler definiert die UEFA diejenigen, die unabhängig von ihrer Nationalität zwischen ihrem 15. und 21. Lebensjahr mindestens drei Jahre lang von ihrem Verein oder einem anderen Verein desselben Nationalverbands trainiert wurden.[1]
Aktuelle Definition
Für alle UEFA-Klubwettbewerbe müssen die Vereine zwei offizielle Kaderlisten einreichen:
Liste A
Wird zu jedem Meldeschluss (Qualifikationsrunde, Play-offs, Ligaphase, K.-o.-Phase) eingereicht. Nach Beginn der Ligaphase ist eine Änderung nur in begrenztem Umfang möglich (z. B. drei Neuzugänge im Februar für die K.-o.-Runde) :
- maximal 25 Spieler
- davon mindestens acht lokal ausgebildete Spieler
- mindestens zwei Torhüter müssen benannt sein
Liste B
Diese Liste ist in erster Linie für Jugend- und Akademiespieler vorgesehen, erlaubt eine unbegrenzte Anzahl an Einträgen und ermöglicht die Nachmeldung von Spielern bis spätestens 24:00 Uhr am Tag vor dem jeweiligen Spiel.
Voraussetzungen aller Spieler:
- geboren am oder nach dem 1. Januar des Jahres, in dem der Spieler das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet
- und mindestens zwei Jahre ununterbrochen beim Verein registriert (zwischen dem 15. und 21. Lebensjahr) - bei Ausleihe kann die Frist auf drei Jahre verlängert werden.
Durch dieses System wird gewährleistet, dass Nachwuchsspieler kurzfristig integriert werden können (Liste B), während der Hauptkader (Liste A) festen Regeln für Spieleranzahl und Homegrown-Quote unterliegt.
Kritik
Im Jahr 2020 stellte der belgische Fußballverein Royal Antwerpen die Rechtmäßigkeit der Homegrown-Player-Regel vor belgischen Gerichten infrage, nachdem er den israelischen Spieler Lior Refaelov aufgrund der bestehenden Vorgaben nicht für UEFA-Wettbewerbe registrieren konnte. Der Verein argumentierte, dass kleinere Länder wie Belgien durch die Regel benachteiligt würden und berief sich auf das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Der Fall wurde später vor den Europäischen Gerichtshof gebracht. Generalanwalt Maciej Szpunar widersprach der Argumentation von Royal Antwerpen und erklärte, dass die UEFA im Rahmen der Besonderheiten des Sports berechtigt sei, Regelungen zu erlassen, die auf den ersten Blick nicht mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar erscheinen. Gleichzeitig äußerte er Zweifel an der Vereinbarkeit von Regelungen, die nicht nur vereinseigene, sondern auch von anderen Vereinen derselben nationalen Liga ausgebildete Spieler als „einheimisch“ einstufen, mit dem Prinzip der Freizügigkeit innerhalb der EU.[2]
Nachweise
- ↑ UEFA.com: Protection of young players. 2. Januar 2014, abgerufen am 4. September 2025 (englisch).
- ↑ Fußball: UEFA-Regeln über "einheimische Spieler" möglicherweise EU-rechtswidrig. Abgerufen am 4. September 2025.