Hofsekretär
Ein Hofsekretär war ein höherer Beamter, der für die Angelegenheiten des Hofes und der regierenden Familie zuständig war.
Pflichten und Rechte
Der Hofsekretär konnte als Verwaltungsleiter des Hofstaats verstanden werden. Die Kabinetts- sowie die Hofkasse waren ihm unterstellt. Der Hofsekretär erfüllte die Funktion eines General-Intendanten der Civilliste, ohne diesen Titel tatsächlich zu führen. Dieses Hofamt war besonders im Kaisertum Österreich und im Königreich Bayern verbreitet.[1][2]
Einzelnachweise
- ↑ Kabinettssekretariat – Historisches Lexikon Bayerns. Abgerufen am 13. April 2025.
- ↑ Königskrise (1885/86) – Historisches Lexikon Bayerns. Abgerufen am 13. April 2025.