Heroldstatt (Landschaftsschutzgebiet)

Heroldstatt

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Die Sontheimer Höhle liegt im Landschaftsschutzgebiet

Die Sontheimer Höhle liegt im Landschaftsschutzgebiet

Lage Heroldstatt im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 703,3639
Kennung 4.25.123
WDPA-ID 321568
Geographische Lage 48° 27′ N, 9° 38′ O
Heroldstatt (Landschaftsschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Heroldstatt (Landschaftsschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 2. Dezember 2002
Verwaltung Alb-Donau-Kreis

Das Landschaftsschutzgebiet Heroldstatt ist ein mit Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis vom 2. Dezember 2002 ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.25.123).

Lage und Beschreibung

Das 703,3639 Hektar große Landschaftsschutzgebiet liegt im Norden und Osten halbkreisförmig um die Gemeinde Heroldstatt herum. Im Norden grenzt das Gebiet an das Landschaftsschutzgebiet Laichingen. Im Südosten grenzt das Gebiet an das Landschaftsschutzgebiet Blaubeuren und im Süden grenzt das Gebiet an das Landschaftsschutzgebiet Schelklingen. Das Gebiet gehört zu den Naturräumen Mittlere Kuppenalb und Mittlere Flächenalb.

Laut Steckbrief handelt es sich um eine durch abwechslungsreiche und kleinräumige Landnutzung bedingte Vielfalt, -Eigenart und Schönheit der Kuppenalblandschaft; Teil eines gemeindeübergreifenden charakteristischen Ausschnitts der Kuppenalb mit besonders markant ausgeprägten Landschaftsformen und Nutzungsverteilungen, für die Kuppenalb typischen Landschaftsformen und charakteristische landschaftsbildprägende und ökologisch wertvolle Kulturlandschaftselemente wie Feldhecken, Feldgehölze, Steinriegel, Feldraine, Wacholderheiden, Magerrasen, Einzelbäume, Baumgruppen, Streuobstwiesen, Felsen, Erdaufschlüsse, Dolinen und Höhlen; unverbaute und landschaftsästhetisch ansprechende Landschaftsteile als lokal und regional bedeutsame Erholungsräume.

Teile des Schutzgebiets gehören zum FFH-Gebiet Tiefental und Schmiechtal und Teile des Vogelschutzgebiets Mittlere Schwäbische Alb liegen im Landschaftsschutzgebiet. Die Naturdenkmale Sontheimer Höhle, Hintere Kohlhaldehöhle und Fliegentäle befinden sich im Landschaftsschutzgebiet.

Schutzzweck

Laut Schutzgebietsverordnung ist der wesentlicher Schutzzweck

  • die durch die markante Oberflächengestalt des Trockentals, der Kuppen und Senken sowie durch die abwechslungsreiche und kleinräumige Landnutzung bedingte Vielfalt,-Eigenart und Schönheit der Kuppenalblandschaft zu erhalten;
  • den Teil eines gemeindeübergreifenden charakteristischen Ausschnitts der Kuppenalb mit besonders markant ausgeprägten Landschaftsformen und Nutzungsverteilungen zu erhalten;
  • die für die Kuppenalb typischen Landschaftsformen zu bewahren und die charakteristischen landschaftsbildprägenden und ökologisch wertvollen Kulturlandschaftselemente wie Feldhecken, Feldgehölze, Steinriegel, Feldraine, Wacholderheiden, Magerrasen, Einzelbäume, Baumgruppen, Streuobstwiesen, Felsen, Erdaufschlüsse, Dolinen und Höhlen zu erhalten;
  • unverbaute und landschaftsästhetisch ansprechende Landschaftsteile als lokal und regional bedeutsame Erholungsräume zu erhalten.

Siehe auch

Commons: Heroldstatt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien