Henri Bernard

Henri Bernard als Richter in Tokio (1946)

Henri Bernard (* 8. Oktober 1899 in Arles; † 15. Februar 1986 ebenda) war ein französischer Jurist. Zunächst als Staatsanwalt und Richter in den französischen Kolonien tätig, schloss er sich im Zweiten Weltkrieg den Forces françaises libres an und war nach Kriegsende Richter am Internationalen Militärtribunal für den Fernen Osten in Tokio.

Leben

Bernard studierte in Aix-en-Provence und trat anschließend in den Dienst der französischen Kolonialverwaltung. 1931 arbeitete er als Staatsanwalt in Conakry (Französisch-Guinea), 1933 als Untersuchungsrichter in Dakar (Französisch-Westafrika), 1938 als Staatsanwalt in Bangui (Französisch-Äquatorialafrika). 1941 wurde er zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt, 1943 zum Avocat-General ernannt. Seine Karriere wurde vom französischen Kolonialminister Georges Mandel gefördert.

Während des Zweiten Weltkriegs stellte sich Bernard auf die Seite der Forces françaises libres unter Charles de Gaulle, weswegen er im Juli 1941 von einem Militärgericht der Vichy-Regierung in Abwesenheit zum Tode verurteilt wurde. Bernard erhielt in den Streitkräften des France libre den Rang eines Obersten und wurde als Regierungskommissar nach Beirut entsandt.

Nach dem Krieg kehrte Bernard zunächst in die Kolonialverwaltung zurück. 1946 wurde er als Repräsentant Frankreichs zum Richter am Internationalen Militärtribunal für den Fernen Osten in Tokio ernannt. Da Bernard der Gerichtssprache Englisch nur eingeschränkt mächtig war, bediente er sich im Verlauf der Tokioter Prozesse eines Assistenten, des Englischlehrers Jacques Gouëlou. Bei der Urteilsfindung schloss sich Bernard nicht der Mehrheitsmeinung des Richterkollegiums an, sondern verfasste ein Sondervotum, in welchem er grundsätzliche Kritik am Tribunal und an der Prozessführung übte. Insbesondere kritisierte er die Tatsache, dass Kaiser Hirohito, den er als Hauptschuldigen betrachtete, nicht angeklagt worden war:

"It cannot be denied, that it had a principle author who escaped all prosecution and of whom in any case the present Defendants could only be considered as accomplices."[1] („Es kann nicht geleugnet werden, dass er [der Pazifikkrieg] einen hauptsächlichen Urheber hatte, welcher aller Strafverfolgung entging und demgegenüber in jedem Fall die anwesenden Angeklagten lediglich als Komplizen betrachtet werden könnten.“)

Zwar bestand für Bernard kein Zweifel daran, dass von Seiten Japans schwerste Kriegsverbrechen begangen worden waren; da er die Rechtsgrundlage des Tribunals aber als zu schwach und die Prozessführung als parteiisch empfand, entschied er sich letztlich gegen eine Verurteilung der Angeklagten.

Henri Bernard starb 1986.

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Einzelnachweise

  1. Henri Bernard: Dissenting Judgment of the Member from France of the International Military Tribunal for the Far East. In: Worldcourts. S. 22, abgerufen am 27. August 2025 (englisch).